Kältezeit schrieb:Wie ist denn dein Eindruck, dein Bauchgefühl oder möchtest du lieber objektiv bleiben und dich an Spekulationen nicht beteiligen?
Nun ja, unter den Gesichtspunkten der bisherigen Gutachten und der Videoaufnahmen der Flasche (die ich aber nicht kenne) ist ja ein Überfall praktisch ausgeschlossen. Wenn da diese Hugo Flasche deutlich drauf zu erkennen ist, kann ich mir kein Szenario mit einem Dritten vorstellen. Man wird sehen, was noch kommt.
Das "Google-Indiz" wiederum ist für mich eher weggefallen durch die Aussage des Stiefvaters. Und selbst davon abgesehen denke ich mir, wenn er das schon für die Tatvorbereitung benutzt, dann wird das oft mehrmals und intensiver gemacht.
Ansonsten hadere ich noch ein bisschen mit dem Grund für die Tat. Denn wie schon Andere geschrieben haben, es war ja wirklich auch ein Lebensinhalt mit positiven Seiten und es hängen so viele Leute mit drin, die ja dadurch auch geschädigt sind. Aber vllt hat der Stress einfach überwogen.
ChriRi schrieb:Abgesehen davon verlangt das Gesetz kein Motiv für eine Verurteilung nach § 75 StGB.
sallomaeander schrieb:Auffällig aus deutscher Sicht ist, dass die aus der NS-Zeit stammende Tätertypenlehre ("Mörder ist, wer..." (Abs. 2)) bei unseren Nachbarn keine Rolle spielt - bei uns in D. gibt es ja immer wieder Anläufe zu einer Reform des § 211 StGB (Mord).
Auch scheint eine zeitige Freiheitsstrafe möglich zu sein, entsprechend wohl dem Totschlag in D.
Falls es einen Schuldspruch gibt, darf man auf das Strafmaß und die Begründung gespannt sein.
Weiß da jemand Näheres über den Mord-Tatbestand im österreichischen StGB?
Da sprecht ihr einen interessanten Punkt an. Für mich ist da vieles Neuland. Der Mord-Paragraph ist ja noch relativ einfach, ist halt einfach anders als bei uns. Wobei ich es mir nicht einfach vorstelle abzuwägen wann man lebenslänglich verhängt. In Deutschland hast du entweder einen Strafrahmen oder bei Mord eben keinen. Aber das dort beides möglich ist, ist schon interessant.
Auch finde ich es schon speziell, dass das Motiv für die Geschworenen überhaupt keine Rolle spielen soll. Es gibt ja dann wohl noch eine zweite Beratung mit den Berufsrichtern, wo ein Strafmaß gefunden wird, aber das Urteil wird ja auch schriftlich abgesetzt werden müssen. Und das kann ich mir irgendwie nicht vorstellen, wie das dann aussieht. Auch dass die Zeugen jeweils nur für ein bestimmtes Beweisthema gehört werden und im Minutentakt abgearbeitet werden, ist mir neu. Auch das psychiatrische Gutachten hat ja nur ein paar Minuten gedauert und es wurde eigentlich nur das Ergebnis verlautet. In D. dauert ein psychiatrisches Gutachten in einem Mordfall durchaus eine Stunde. Dort würden für den Fall auch eine zweistellige Anzahl an Tagen terminiert werden.