Leon (6) in Tiroler Ache ertrunken
19.07.2024 um 14:33
Bericht 2. Verhandlungstag.
Als ich ins Gebäude gekommen bin, stand Rechtsmediziner Rabl wieder da. Die Erste Stunde habe ich nicht mitbekommen, aber jetzt wissen wir ja warum.
Er wurde dann in den Zeugenstand geholt und ihm wurde eröffnet, dass die Verteidigung ihn aus zwei Gründen als befangen sieht. Erstmal ging es um seine Aussage zu den Sprunggelenken. Ob er denn befangen zum Nachteil des Angeklagten ist? "Sicher nicht!", sagt der Gutachter. Er habe das Gutachten nach bestem Wissen und Gewissen erstattet. Seinen Satz kann man durchaus aus "ungeschickt" bezeichnen, sei aber im Eifer der Diskussion passiert. Anwalt Kapferer fragt ihn, ob er gesagt hat "Macht er jetzt eine Versteifung der Sprunggelenke auch noch geltend?" Stimmt das? Rabl sagt, so hat er das sicher nicht gesagt, aber in der Art. Der Verteidiger sagt, dass er sich nochmal mit seinen Medizinischen Sachverständigen besprochen hat und diese ihm versicherten, dass dieses Verhalten für einen Sachverständigen sehr ungewöhnlich ist. "Ich nehme es zur Kenntnis.", erwidert Rabl.
Der Richter fragt, ob er vllt persönliche Animositäten gegen den Kollegen aus dem Verteidigerteam hegt. Rabl sagt, dass er lange Präsident der österreichischen Gesellschaft für Rechtsmedizin war und der Kollege Mitglied, es aber nie Probleme gab.
Nun fragt der Richter den Sachverständigen, ob er zwei Geschworene kennt. Der Mediziner sagt, dass er sich zumindest an einen älteren Herrn mit einem beeindruckenden Bart erinnert. Dieser ist vor dem Gerichtsgebäude auf ihn zugekommen und machte den Sachverständigen auf seinen verrutschten Gürtel aufmerksam. Ob Rabl auch gesagt hat, "Da habt ihr euch ja einen schönen Fall rausgesucht." Der Gutachter sagt, er hat gesagt, dass sie sich einen "Schwierigen und langen" Prozess rausgesucht haben. Zum Schluss fragt Rabl "War ich jetzt als Zeuge oder Sachverständiger hier?"
Die Verteidigung hält den Befangenheitsantrag aufrecht und erweitert ihn darauf, dass der Geschworene mit dem Bart beim Vortragen einer möglichen Befangenheit des Geschworenen der Verteidiger mit verächtlichen und spöttischen Blicken reagiert hat. Es wird auch ein Fall aus der Rechtsgeschichte dazu angeführt, der davon handelt, dass Anwälte mit Geschworenen an einem Tisch in einem Lokal gesichtet worden sind. Weiter wird moniert, dass die Gutachten schon im Vorfeld gehalten wurden und sie möglicherweise wiederholt werden sollen.
Nach kurzer Beratung werden die Anträge zurückgewiesen. Gerade der Satz mit dem Sprunggelenk ist im Rahmen eines stundenlangen Vortrags gefallen.
Nun bittet Richter Fleckl den Angeklagten den Buggy aufzustellen, da dieser das besser könne als er. Florian A. geht darauf in die Mitte des Saals und klappt ihn routiniert auf. "Sehr freundlich!", bedankt sich der Richter und ruft den Auffindezeugen auf.
Dieser schilderte, dass er am besagten Tag mit seinem Hund spazieren gegangen ist und vermutet, es muss gegen 4:30 Uhr gewesen sein, als er plötzlich eine Person in einem schwarzen Anzug am Boden liegen sah. Das Gesicht konnte er nicht erkennen, da sie unter einem Schirm lag, die Füße sind aufgestellt gewesen. Er hat den Mann dann mit dem Fuß gegen das Bein angestupst, es kam aber keine Reaktion. Der Richter fragt, ob er das sehr stark gemacht hat. -"Nein. Warum hätte ich ihm eine schießen sollen?" Der Zeuge führt fort, dass er an der Person nichts weiter machen wollte, da sein Erste-Hilfe-Kurs beim Bundesheer als "alter Loderer" schon lange her ist und ging zurück zu seinem Haus, das rund 5 Gehminuten entfernt ist, um die Rettung zu holen. Er hat neben dem Verletzten einen Rollator gesehen, mittlerweile weiß er, dass es ein Kinderwagen war. Nach den Lichtverhältnissen gefragt, meinte er dass es halt so war wie es um diese Uhrzeit zu dieser Jahreszeit ist, es aber genieselt hat. Er kann sich aber erinnern, dass die Sohle der Schuhe weiß waren und er mittig auf einem Gullydeckel lag. Das konnte er wahrnehmen und erinnern, da es für ihn schon eine außergewöhnliche Situation gewesen ist, auch wenn es schon das zweite Mal war. Für tot hat er den Angeklagten nicht gehalten.
Nun werden Bilder von einer Rekonstruktion gezeigt. Darauf zu sehen ist der Zeuge, neben ihm liegt unter einem Regenschirm ein Ermittler. Auf diesen Fotos liegt der Ermittler nicht auf dem Gullydeckel, sondern davor. Auch die Schuhe des Angeklagten werden gezeigt, sie zeigen eine Beige Sohle, der Rand außen rum ist aber tatsächlich weiß.
Als nächstes kommt eine Reihe an Rettungssanitätern. Der Erste wird gefragt, ob der Angeklagte klar orientiert war. Er meinte, dass er an sich völlig klar auf ihn gewirkt hat, aber als er die Augen öffnete, hat er schon kurz einen verwirrten Eindruck gemacht. Die meisten schildern, dass der rechte Arm nach vorne ausgestreckt war und der Linke neben dem Körper lag. Einer berichtet auch davon, dass ihm Schuh des Beschuldigten eine Glasscherbe hervorgetreten ist. Unisono sagen aber tatsächlich die Sanitäter, dass sie den Angeklagten aufgrund des Kinderwagens auf ein Kind angesprochen haben. Und die Beine sind leicht auseinander gewesen, aber nicht weit gespreitzt.
Es geht weiter mit einem Notarzt. Auch ihm hat Florian A. von dem "Blitzschlag" erzählt. Er erklärte ihm auch, dass Leon sehr wasseraffin war. Der Arzt meinte aber, dass er ihm weder was gespritzt noch Medikamente gegeben hat.
Eine Ärztin aus dem Krankenhaus in St. Johann tritt in den Zeugenstand. Sie kann sich nach der Zeit nur noch an wenig erinnern und will ihr Protokoll zu Hilfe nehmen, was ihr aber vom Vorsitzenden verwehrt wird. Sie weiß noch, dass die Wunde nicht erheblich war und nicht genäht werden musste. Nach dem CT gefragt, kann sie sich an das Ergebnis nicht erinnern, glaubt aber dass es unauffällig war. Eine Glasscherbe gab es, aber sie weiß nicht wie mit ihr verfahren wurde. Sie wurde gefragt, ob ihr der Angeklagte panisch vorgekommen ist, als über den Verbleib des Sohnes gesprochen wurde, aber wie seine Reaktionen waren, weiß sie auch nicht mehr.
Die letzte Zeugin vor der Mittagspause ist eine Krankenschwester. Auch sie bestätigt eine leichte Verletzung und dass der Angeklagte durchnässt gewesen ist. Sie erinnert sich an eine Glasscherbe, die sie daraufhin entsorgt hat. Auch sie beruft sich auf ein Protokoll, dass ihr die Ärztin vor der Verhandlung gegeben hat.
Nach der Mittagspause wendet sich der Staatsanwalt in Richtung Presse und sagt, er hätte in einem Liveticker gelesen, dass er mit Geschworenen beim Essen war. Es handelt sich aber nur um ein Beispiel, er selbst war nie mit Geschworenen Essen. Die Beisitzerin merkt an, dass der Post schon wieder gelöscht ist.
Nun kommt ein Mann von der Wasserwacht. Er selbst hat Leon nicht aufgefunden oder geborgen, aber als Leiter den Einsatz koordiniert. Als ein Fund gemeldet wurde, schickte er zwei Kollegen, die noch in Arbeitsbekleidung waren. Der Ankläger fragt, wie er sich erklären kann, dass keine DNA gefunden wurde. Der Zeuge sagt, dass das im Wasser normal ist. Der Vorsitzende meint, dass die Frage schon in Ordnung ist, aber eigentlich nur gefragt werden soll, was der Zeuge selbst gesehen hat.
Weiter geht es mit einer Betreuerin von Leon, die auch mit der Familie bekannt ist. Sie bestätigt, dass das der Buggy von Leon ist und sie oft mit ihm unterwegs gewesen ist. Über das Fach sagt sie, dass dort ständig irgendwelche Sachen drin waren. Auch eine Windel hätte sie darin schon mal gefunden. Leon empfand sie als "Sonnenschein" und sie ist nie genervt oder überanstrengt von ihm gewesen.
Der Verteidiger fragt, wie der Umgang zwischen Vater und Sohn war. Der Vorsitzende geht dazwischen und sagt, dass die Zeugin zum Beweisthema Buggy geladen ist. Wie das Leben mit einem behinderten Kind ist und dass es gute und schlechte Tage gibt, hat der Angeklagte gestern in einer sehr schönen Art und Weise geschildert, daraus folgt aber nicht, dass man es umbringt und ein Motiv ist für die Schuldfrage nicht relevant. Der Verteidiger sagt, dass er dann für jede Frage einen Beschluss fordert, da sie nicht dabei sind, wenn das Gericht sich mit den Geschworenen berät und sie sich nicht sicher sein können, ob sie mit dem Umgang darüber richtig aufgeklärt werden.
Das Gericht zieht sich wieder zurück und bleibt dann bei seiner Meinung.
Deshalb frägt der Anwalt allgemein nach der Persönlichkeit seines Mandanten. Die Zeugin sagt, dass er immer hilfsbereit ist und zur Stelle wenn man ihn braucht. "Der Florian halt."
Nun kommt eine weitere Betreuerin von der Lebenshilfe mit Dolmetscher für die Englische Sprache. Auch sie war oft mit Leon unterwegs und bestätigt, dass er sich von Wasser angezogen gefühlt hat, aber gleichzeitig kein Bewusstsein für die Gefahr davon hatte. Sie sagt, dass es ihm auch möglich gewesen wäre zum Wasser hinzugehen. Deshalb ist sie auch nie zu nah mit ihm ans Ufer. Den Kinderwagen hat sie meist ins Auto gelegt bekommen.
Es kommt noch ein weiterer Betreuer der Lebenshilfe. Der Buggy sagt ihm nichts, seiner sah anders aus, er war aber auch das Letzte Mal im Mai mit Leon unterwegs. Auch er bestätigt die Anziehungskraft des Wassers, bei Abwesenheit von Gefahrenbewusstsein.
Der Richter ruft den Schwager von Florian A. auf. Dieser kommt nicht wie die anderen Zeugen vom Flur, sondern sitzt wie andere Familienmitglieder in einer der Konferenzräume des Gerichts, die nach den österreichischen Bundesländern benannt sind.
Der Zeuge, er ist auch gleichzeitig Leons Taufpate, war auch oft mit ihm im Kinderwagen unterwegs. Auf die Frage, ob er die Flasche reingelegt haben könnte, sagt er "Ich erinnere mich nicht." Den Tatort kannte er früher nicht gut, erzählt aber angefasst, dass er in der Folge oft dorthin gekommen ist, da sie ein Marterl aufgestellt haben und er darin Kerzen entzündet. Deshalb wird eine Karte aufgelegt, womit er erklärt, dass man aus allen Richtungen zum Tatort gelangen kann. Einmal hätten sie dort noch Scherben gefunden, als man diese zur Polizei bringen wollte, waren diese nicht sonderlich interessiert. Bei späteren Vernehmungen sei er oft unterbrochen worden, wenn er was für den Angeklagten positives hervorbringen wollte. Auch er schildert den Umgang mit Leon positiv und bezeichnet Wasser als sein absolutes Element.
Ihm folgt noch eine Betreuerin. Auch sie sagt, dass Leon für Wasser besonders verführbar war und auch sie sagt, dass sie in dem Fach schon alles mögliche gesehen hat. An die Flasche kann sie sich aber nicht erinnern und sie hat sie auch nicht rein getan. Die Betreuerin wird gefragt, ob sie in der Woche im August auch mit Leon spazieren war. Sie bejaht "Mittwoch und auch noch am Freitag." Bei Leon sei alles wie immer gewesen und ihr sind keine Spannungen aufgefallen. Bei der Polizei sei ihr dann aber vorgeworfen worden, sie hätte die Flasche dort reingelegt, nachdem sie sich während der Arbeit damit betrunken habe. Generell sei sie in ihrer Vernehmung von den Polizisten oft abgewürgt worden und sie sollte vom Thema wegkommen, wenn es positives zu berichten gab. Nach einer kurzen Pause lässt sie sich auch nochmal in den Zeugenstand versetzen, um das zu bekräftigen. Der Richter bestätigt, dass das schon so verstanden wurde.
Die Mutter des Angeklagten betritt für ihre Aussage den Saal. Es ist eine 62-Jährige Frau mit blonden Haaren, Brille und rosa Bogner-Shirt. Sie wird nach einem Mittagessen auf einer Alm ,ende Juni, befragt. Sie bestätigt, dass sie dabei war und hat sogar einen Bewirtungsbeleg dabei. Nach Feuerquallen befragt, kann sie sich aber nicht erinnern. Der Verteidiger hält ihr eine Aussage vor, wo sie das schildert. Die Mutter bestätigt, sie selbst habe aber erst in der Woche darauf davon erfahren. Beim rausgehen wirft sie ihrem Sohn einen Luftkuss zu.
Es folgt ihr Mann, der Stiefvater des Angeklagten ist. Der Diplom-Pädagoge ist ein gemütlich wirkender Mann mit Schnurrbart und einer Art Vokuhila. Auch ihm würde ein Auskunftsverweigerungsrecht zustehen, auch er verzichtet. Für seine Enkelin seien die Quallen ein großes Thema gewesen und sie hat ihn darüber ausgefragt, auch ob man davon ohnmächtig werden kann. Daraufhin hat sein Stiefsohn sein Handy rausgeholt und danach gegoogelt, er hat aber nicht in das Handy reingeschaut.
Der Vorsitzende lässt die Ehefrau aufrufen und sagt zu Florian A. ob er was zu dem Thema sagen will. "Danke. Es brennt mir schon die ganze Zeit unter den Nägeln.", sagt dieser. Ein Pfarrer hat ihm eine Zeitung mit der Überschrift "Google-Suche belastet Vater" in die Zelle gebracht. Er konnte es erst gar nicht fassen und wusste nicht was es sein soll. Als er dann verstanden hat, um welche Suche es geht, war er ganz konsterniert, dass die Polizei nicht erst mit ihm darüber gesprochen hat, denn er hätte es sofort aufklären können.
Noch während der Angeklagte spricht, betritt Sandra A. in einem schwarzen Anzug den Saal. Sie geht auf ihren Mann zu und fragt in Richtung Richterbank "Darf ich? Bitte?!" Der Richter sagt "Das ist Sache der Justizbeamten, aber ich denke.." Sie fällt dann ihrem Mann in die Arme und sie verharren eine halbe Minute weinend.
Die Zeugin erklärt, dass sie mitgenommen ist. Der Vorsitzende fragt, ob das der Buggy von Leon ist. Die Zeugin nickt und braucht erst eine Zeit um sich erneut zu sammeln. Sie schildert, dass sie die Flasche nicht gesehen hat und auch erst in den Medien davon erfahren hat, dass diese Flasche die Tatwaffe ist.
Zum Zustand des Leon im Sommer 2022 sagt sie, dass wahnsinnige Fortschritte gemacht wurden. Obwohl er nicht sprechen konnte, war es möglich nonverbal mit ihm zu kommunizieren. So bedeutete es wenn er die Hand auf die Brust legt, dass er zu "Hervis" will.
Auch die Betreuung sei immer besser geworden, man hatte für 4 Stunden jemanden. Die Absage in Kirchdorf sei ärgerlich gewesen, weil sie nicht verstehen konnten, wie zwei Gemeinden es nicht schaffen einem Kind das zu ermöglichen. Es ging aber weniger darum Entlastung zu finden, sondern weil sie wollten, dass ihr Sohn unter anderen Kindern ist. Die verzweifelte Textnachricht, sollte eigentlich ein Bericht für die Facebook-Seite werden.
Die Zeugin wird gefragt, wie sie vom Vorfall erfahren hat. Nachdem sie in der Früh aufgestanden ist, hat sie gelesen, dass ihr Mann in der Nacht schrieb, dass sie unterwegs sind. Auch ein verpasster Anruf war auf ihrem Handy. Sie rief dann zurück und hörte die Melodie des Krankenhauses. Man hat ihr gesagt, dass der Mann sich selbst entlassen hat. Auf Frage wo ihr Sohn ist, wies man sie an die Polizei zu rufen. Nachdem sie bei einer Dienststelle einen Bekannten angerufen hat und bei einer anderen vertröstet wurde, entschloss sie selbst loszufahren. Sie sah dann aber schon bald die Polizei in ihrem Rückspiegel und sie erfuhr was passiert ist. Sandra A. erzählt weinend, dass sie unbedingt ihren Sohn sehen wollte, das aber noch nicht ging. Später wurden sie in einem Raum gebracht, wo auch das KIT war und sie ihn dann sehen konnte. Ihr Mann hat aber so starke Schmerzen bekommen, dass man ihn wieder ins Krankenhaus gebracht hat.
Die Verteidigung fragt, ob ihr komisches Verhalten an ihrem Mann aufgefallen ist. Sie verneint das. "Das Einzige Nachtatverhalten waren seine Ängste." So hat sich ihr Mann beim Spazieren gehen immer panisch umgedreht und hat das Trainieren komplett eingestellt. Sie glaubt ihren Mann zu tausend Prozent, nicht weil er ihr Mann ist, sondern weil sie sich sicher ist, dass er zu so einer "bestialischen Tat" nicht fähig ist.
Auch bestätigt die Physiotherapeutin dass ihr Mann Probleme mit der Schulter hat und das ärztlich festgestellt wurde. Sie stört sich auch daran, dass ihr Mann in dem Zusammenhang immer als sportlich erwähnt wird, sportlich sei aber nicht gleichzusetzen mit beweglich. Die Muskeln seien durch das viele trainieren eher verkürzt.
Weiter wird sie gefragt, ob sie den Ermittlern vertrauen konnte. Die Zeugin sagt, dass sie immer dachte, dass das System funktioniert, mittlerweile hat sie jedes Vertrauen verloren. Es sei vieles mit Absicht falsch ausgelegt und verstanden worden. Man musste alles selbst übernehmen. So habe man sich an eine Art österreichisches XY gewandt und auf Vorschlags eines Schweizer Staatsanwalt der ähnliche Fälle behandelt, die Belohnung aufgestockt. Weiter hat die Familie 2.000 € für Fahndungsplakate ausgegeben, die sie in alle Sprachen übersetzt haben.
Nun hat zum Ersten Mal ein Geschworener eine Frage. Dieser will wissen, ob es möglich ist, dass auch ein dankbarer Patient von ihr die Flasche reingelegt hat. Sie bejaht, sie wohnen mitten im Ort und es hinterlegen öfter Patienten Geschenke für sie, der Buggy ist überdacht, aber frei zugänglich gewesen.
Als Sandra A. den Zeugenstand verlässt, wendet sie sich an die Geschworenen und sagt " Bitte, Gebts der Marie ihren Papa zurück!" und umarmt nochmal lange ihren Mann.
Das war schon insgesamt eine traurige Zeugenaussage. Ich bin ja normalerweise nicht so zart besaitet, da ich schon einige Angehörige von Mordopfern gehört habe. Aber meistens haben die nicht geschildert wie die Nachricht überbracht wurde und noch mit dem Kinderwagen daneben. Man würde es sich ja wünschen.
Ich musste dann weg. Den Rest bitte dem Live-Ticker entnehmen.
Am 1. August wird fortgesetzt.