Kriminalfälle
Menschen Wissenschaft Politik Mystery Kriminalfälle Spiritualität Verschwörungen Technologie Ufologie Natur Umfragen Unterhaltung
weitere Rubriken
PhilosophieTräumeOrteEsoterikLiteraturAstronomieHelpdeskGruppenGamingFilmeMusikClashVerbesserungenAllmysteryEnglish
Diskussions-Übersichten
BesuchtTeilgenommenAlleNeueGeschlossenLesenswertSchlüsselwörter
Schiebe oft benutzte Tabs in die Navigationsleiste (zurücksetzen).

Leon (6) in Tiroler Ache ertrunken

3.079 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Kind, Österreich, 2022 ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Leon (6) in Tiroler Ache ertrunken

19.07.2024 um 13:53
@kuestenkind76
In dem Szenario : Videos vom Jungen, Handy im trashkorb entsorgt, könnte man vermuten, Das Handy sollte gefunden werden. Ansonsten hätte ( er/sie/es) es auch ins Gewässer werfen können oder meinetwegen in den Gully werfen. Was also könnte der Grund f die nächtlichen Videos sein? Der Ersteller der Videos hat sie bewusst angefertigt, sie sollten incl handy unbedingt gefunden werden. Stellen diese Videos doch den Beweis dar, dass es eine ganz normale Nacht war. Wo ein Vater seinen Sohn nachts im Nieselregen durch den Park spazierenfährt und beide hatten ganz viel Spaß dabei.
Dieser Beweis plus „ er hat die Küche umgebaut, wir haben einen Stuhl bestellt, der Junge hat so viel Fortschritte gemacht, der ganze Garten war sonnig“
Das könnte die Erklärung für die nächtlichen Videos sein, die unbedingt gefunden werden sollten, deshalb das handy in Reichweite entsorgt.

Die Alternative, solche Videos wurden immer nachts gemacht und dann mit irgendjemanden geteilt, und der potentielle Täter hat nun ( warum auch immer diese schönen Erinnerungen, mit dem handy im Abfall entsorgt.

Nur all dem steht sehr konträr gegenüber, die textmessages eines verzweifelten Vaters an seine Frau. 4 Tage vor dem Ereignis.
Ich weiß nicht wie oft der Vater mit dem Kind alleine war und durchwachte Nächte hatte. Aber, dass so etwas zermürbend sein kann, nochzumal, wenn eine Hiobsbotschaft nach der anderen eintrudelt. Kaum vorstellbar, dass sie extra für die Zukunft des Kindes eine extra Wohnung in anderer Örtlichkeit angemietet hat und dann wieder Rückschläge. 4 h täglich Fremdbetreung ist nun nicht gerade eine rosige Aussicht. Was bitte können zwei Erwachsene mit Kleinkind in den 4 Stunden bewerkstelligen? Da schafft man mal nen Einkauf oder Arztbesuch, aber den Rest des Tages, also noch 20 h müssten beide Eltern Rundumversorgung für den Jungen gewährleisten. Beide hatten Jobs bzw Karrieren wo das sicher eine logistische Mammutaufgabe darstellt. Dazu die schlaflosen Nächte. Das weiß wohl jede Mutter jeder Vater nur zu gut, der einmal ein schlafloses Baby hatte und das über Monate.


melden

Leon (6) in Tiroler Ache ertrunken

19.07.2024 um 14:16
Zitat von TatumTatum schrieb:Als True Crime Interessierter fällt schon auf dass Suchtkranke oder der ominöse Mann im schwarzen Hoodie gerne als mögliche Täter herhalten müssen. Das ist aus Sicht der Verteidigung natürlich nachvollziehbar.
Danke für diese Anmerkung, die ich als langjähriger Beobachter von Kriminalfällen auch gemacht habe.
"Junkies" (ich finde es begrüssenswert, dass zumindest etwas weitsichtigere Menschen nun zum Begriff "Suchtkranker" übergehen), Obdachlose usw. sind gern genommene "Alternativ"täter.

Und zu diesem Punkt hätte ich auch noch eine Frage, weil mir das noch nicht klar ist.

Im Mülleimer befand sich eine Zigarettenkippe die mit einem vorbestraften/suchtkranken Menschen gematcht hat. Das wurde aber nicht weiter verfolgt, weil es das Gesetz nicht hergibt ?

Wäre ich Anwalt des Angeklagten wäre das natürlich eine Steilvorlage für den Alternativtäter und es ist ja erstmal auch nicht von der Hand zu weisen dass ein Zusammenhang bestehen KÖNNTE.

Aber nur weil da iwann (in welchen Abständen werden die Mülleimer geleert?) mal ein vorbestrafter Suchtkranker auf der Bank gesessen hat und seine Kippe säuberlich in den Trashkübel verbrachte, kommt er als Alternativtäter in Frage aus Sicht des RA (klar, das ist sein Job)?
Für mich auch nur ein weiterer Verteidigungsstrohhalm, der aufgrund der Gesetzgebung geknickt wurde.



Aber von welcher Betäubung wird hier gesprochen ??
Das liegt doch im Bereich der Fabeln, oder?
Ich finde dazu keinen Zusammenhang.
Wurde das vllt. gelöscht ?


2x zitiertmelden

Leon (6) in Tiroler Ache ertrunken

19.07.2024 um 14:33
Bericht 2. Verhandlungstag.


Als ich ins Gebäude gekommen bin, stand Rechtsmediziner Rabl wieder da. Die Erste Stunde habe ich nicht mitbekommen, aber jetzt wissen wir ja warum.

Er wurde dann in den Zeugenstand geholt und ihm wurde eröffnet, dass die Verteidigung ihn aus zwei Gründen als befangen sieht. Erstmal ging es um seine Aussage zu den Sprunggelenken. Ob er denn befangen zum Nachteil des Angeklagten ist? "Sicher nicht!", sagt der Gutachter. Er habe das Gutachten nach bestem Wissen und Gewissen erstattet. Seinen Satz kann man durchaus aus "ungeschickt" bezeichnen, sei aber im Eifer der Diskussion passiert. Anwalt Kapferer fragt ihn, ob er gesagt hat "Macht er jetzt eine Versteifung der Sprunggelenke auch noch geltend?" Stimmt das? Rabl sagt, so hat er das sicher nicht gesagt, aber in der Art. Der Verteidiger sagt, dass er sich nochmal mit seinen Medizinischen Sachverständigen besprochen hat und diese ihm versicherten, dass dieses Verhalten für einen Sachverständigen sehr ungewöhnlich ist. "Ich nehme es zur Kenntnis.", erwidert Rabl.

Der Richter fragt, ob er vllt persönliche Animositäten gegen den Kollegen aus dem Verteidigerteam hegt. Rabl sagt, dass er lange Präsident der österreichischen Gesellschaft für Rechtsmedizin war und der Kollege Mitglied, es aber nie Probleme gab.

Nun fragt der Richter den Sachverständigen, ob er zwei Geschworene kennt. Der Mediziner sagt, dass er sich zumindest an einen älteren Herrn mit einem beeindruckenden Bart erinnert. Dieser ist vor dem Gerichtsgebäude auf ihn zugekommen und machte den Sachverständigen auf seinen verrutschten Gürtel aufmerksam. Ob Rabl auch gesagt hat, "Da habt ihr euch ja einen schönen Fall rausgesucht." Der Gutachter sagt, er hat gesagt, dass sie sich einen "Schwierigen und langen" Prozess rausgesucht haben. Zum Schluss fragt Rabl "War ich jetzt als Zeuge oder Sachverständiger hier?"

Die Verteidigung hält den Befangenheitsantrag aufrecht und erweitert ihn darauf, dass der Geschworene mit dem Bart beim Vortragen einer möglichen Befangenheit des Geschworenen der Verteidiger mit verächtlichen und spöttischen Blicken reagiert hat. Es wird auch ein Fall aus der Rechtsgeschichte dazu angeführt, der davon handelt, dass Anwälte mit Geschworenen an einem Tisch in einem Lokal gesichtet worden sind. Weiter wird moniert, dass die Gutachten schon im Vorfeld gehalten wurden und sie möglicherweise wiederholt werden sollen.

Nach kurzer Beratung werden die Anträge zurückgewiesen. Gerade der Satz mit dem Sprunggelenk ist im Rahmen eines stundenlangen Vortrags gefallen.


Nun bittet Richter Fleckl den Angeklagten den Buggy aufzustellen, da dieser das besser könne als er. Florian A. geht darauf in die Mitte des Saals und klappt ihn routiniert auf. "Sehr freundlich!", bedankt sich der Richter und ruft den Auffindezeugen auf.

Dieser schilderte, dass er am besagten Tag mit seinem Hund spazieren gegangen ist und vermutet, es muss gegen 4:30 Uhr gewesen sein, als er plötzlich eine Person in einem schwarzen Anzug am Boden liegen sah. Das Gesicht konnte er nicht erkennen, da sie unter einem Schirm lag, die Füße sind aufgestellt gewesen. Er hat den Mann dann mit dem Fuß gegen das Bein angestupst, es kam aber keine Reaktion. Der Richter fragt, ob er das sehr stark gemacht hat. -"Nein. Warum hätte ich ihm eine schießen sollen?" Der Zeuge führt fort, dass er an der Person nichts weiter machen wollte, da sein Erste-Hilfe-Kurs beim Bundesheer als "alter Loderer" schon lange her ist und ging zurück zu seinem Haus, das rund 5 Gehminuten entfernt ist, um die Rettung zu holen. Er hat neben dem Verletzten einen Rollator gesehen, mittlerweile weiß er, dass es ein Kinderwagen war. Nach den Lichtverhältnissen gefragt, meinte er dass es halt so war wie es um diese Uhrzeit zu dieser Jahreszeit ist, es aber genieselt hat. Er kann sich aber erinnern, dass die Sohle der Schuhe weiß waren und er mittig auf einem Gullydeckel lag. Das konnte er wahrnehmen und erinnern, da es für ihn schon eine außergewöhnliche Situation gewesen ist, auch wenn es schon das zweite Mal war. Für tot hat er den Angeklagten nicht gehalten.

Nun werden Bilder von einer Rekonstruktion gezeigt. Darauf zu sehen ist der Zeuge, neben ihm liegt unter einem Regenschirm ein Ermittler. Auf diesen Fotos liegt der Ermittler nicht auf dem Gullydeckel, sondern davor. Auch die Schuhe des Angeklagten werden gezeigt, sie zeigen eine Beige Sohle, der Rand außen rum ist aber tatsächlich weiß.


Als nächstes kommt eine Reihe an Rettungssanitätern. Der Erste wird gefragt, ob der Angeklagte klar orientiert war. Er meinte, dass er an sich völlig klar auf ihn gewirkt hat, aber als er die Augen öffnete, hat er schon kurz einen verwirrten Eindruck gemacht. Die meisten schildern, dass der rechte Arm nach vorne ausgestreckt war und der Linke neben dem Körper lag. Einer berichtet auch davon, dass ihm Schuh des Beschuldigten eine Glasscherbe hervorgetreten ist. Unisono sagen aber tatsächlich die Sanitäter, dass sie den Angeklagten aufgrund des Kinderwagens auf ein Kind angesprochen haben. Und die Beine sind leicht auseinander gewesen, aber nicht weit gespreitzt.

Es geht weiter mit einem Notarzt. Auch ihm hat Florian A. von dem "Blitzschlag" erzählt. Er erklärte ihm auch, dass Leon sehr wasseraffin war. Der Arzt meinte aber, dass er ihm weder was gespritzt noch Medikamente gegeben hat.

Eine Ärztin aus dem Krankenhaus in St. Johann tritt in den Zeugenstand. Sie kann sich nach der Zeit nur noch an wenig erinnern und will ihr Protokoll zu Hilfe nehmen, was ihr aber vom Vorsitzenden verwehrt wird. Sie weiß noch, dass die Wunde nicht erheblich war und nicht genäht werden musste. Nach dem CT gefragt, kann sie sich an das Ergebnis nicht erinnern, glaubt aber dass es unauffällig war. Eine Glasscherbe gab es, aber sie weiß nicht wie mit ihr verfahren wurde. Sie wurde gefragt, ob ihr der Angeklagte panisch vorgekommen ist, als über den Verbleib des Sohnes gesprochen wurde, aber wie seine Reaktionen waren, weiß sie auch nicht mehr.

Die letzte Zeugin vor der Mittagspause ist eine Krankenschwester. Auch sie bestätigt eine leichte Verletzung und dass der Angeklagte durchnässt gewesen ist. Sie erinnert sich an eine Glasscherbe, die sie daraufhin entsorgt hat. Auch sie beruft sich auf ein Protokoll, dass ihr die Ärztin vor der Verhandlung gegeben hat.


Nach der Mittagspause wendet sich der Staatsanwalt in Richtung Presse und sagt, er hätte in einem Liveticker gelesen, dass er mit Geschworenen beim Essen war. Es handelt sich aber nur um ein Beispiel, er selbst war nie mit Geschworenen Essen. Die Beisitzerin merkt an, dass der Post schon wieder gelöscht ist.


Nun kommt ein Mann von der Wasserwacht. Er selbst hat Leon nicht aufgefunden oder geborgen, aber als Leiter den Einsatz koordiniert. Als ein Fund gemeldet wurde, schickte er zwei Kollegen, die noch in Arbeitsbekleidung waren. Der Ankläger fragt, wie er sich erklären kann, dass keine DNA gefunden wurde. Der Zeuge sagt, dass das im Wasser normal ist. Der Vorsitzende meint, dass die Frage schon in Ordnung ist, aber eigentlich nur gefragt werden soll, was der Zeuge selbst gesehen hat.

Weiter geht es mit einer Betreuerin von Leon, die auch mit der Familie bekannt ist. Sie bestätigt, dass das der Buggy von Leon ist und sie oft mit ihm unterwegs gewesen ist. Über das Fach sagt sie, dass dort ständig irgendwelche Sachen drin waren. Auch eine Windel hätte sie darin schon mal gefunden. Leon empfand sie als "Sonnenschein" und sie ist nie genervt oder überanstrengt von ihm gewesen.

Der Verteidiger fragt, wie der Umgang zwischen Vater und Sohn war. Der Vorsitzende geht dazwischen und sagt, dass die Zeugin zum Beweisthema Buggy geladen ist. Wie das Leben mit einem behinderten Kind ist und dass es gute und schlechte Tage gibt, hat der Angeklagte gestern in einer sehr schönen Art und Weise geschildert, daraus folgt aber nicht, dass man es umbringt und ein Motiv ist für die Schuldfrage nicht relevant. Der Verteidiger sagt, dass er dann für jede Frage einen Beschluss fordert, da sie nicht dabei sind, wenn das Gericht sich mit den Geschworenen berät und sie sich nicht sicher sein können, ob sie mit dem Umgang darüber richtig aufgeklärt werden.

Das Gericht zieht sich wieder zurück und bleibt dann bei seiner Meinung.

Deshalb frägt der Anwalt allgemein nach der Persönlichkeit seines Mandanten. Die Zeugin sagt, dass er immer hilfsbereit ist und zur Stelle wenn man ihn braucht. "Der Florian halt."

Nun kommt eine weitere Betreuerin von der Lebenshilfe mit Dolmetscher für die Englische Sprache. Auch sie war oft mit Leon unterwegs und bestätigt, dass er sich von Wasser angezogen gefühlt hat, aber gleichzeitig kein Bewusstsein für die Gefahr davon hatte. Sie sagt, dass es ihm auch möglich gewesen wäre zum Wasser hinzugehen. Deshalb ist sie auch nie zu nah mit ihm ans Ufer. Den Kinderwagen hat sie meist ins Auto gelegt bekommen.

Es kommt noch ein weiterer Betreuer der Lebenshilfe. Der Buggy sagt ihm nichts, seiner sah anders aus, er war aber auch das Letzte Mal im Mai mit Leon unterwegs. Auch er bestätigt die Anziehungskraft des Wassers, bei Abwesenheit von Gefahrenbewusstsein.


Der Richter ruft den Schwager von Florian A. auf. Dieser kommt nicht wie die anderen Zeugen vom Flur, sondern sitzt wie andere Familienmitglieder in einer der Konferenzräume des Gerichts, die nach den österreichischen Bundesländern benannt sind.

Der Zeuge, er ist auch gleichzeitig Leons Taufpate, war auch oft mit ihm im Kinderwagen unterwegs. Auf die Frage, ob er die Flasche reingelegt haben könnte, sagt er "Ich erinnere mich nicht." Den Tatort kannte er früher nicht gut, erzählt aber angefasst, dass er in der Folge oft dorthin gekommen ist, da sie ein Marterl aufgestellt haben und er darin Kerzen entzündet. Deshalb wird eine Karte aufgelegt, womit er erklärt, dass man aus allen Richtungen zum Tatort gelangen kann. Einmal hätten sie dort noch Scherben gefunden, als man diese zur Polizei bringen wollte, waren diese nicht sonderlich interessiert. Bei späteren Vernehmungen sei er oft unterbrochen worden, wenn er was für den Angeklagten positives hervorbringen wollte. Auch er schildert den Umgang mit Leon positiv und bezeichnet Wasser als sein absolutes Element.

Ihm folgt noch eine Betreuerin. Auch sie sagt, dass Leon für Wasser besonders verführbar war und auch sie sagt, dass sie in dem Fach schon alles mögliche gesehen hat. An die Flasche kann sie sich aber nicht erinnern und sie hat sie auch nicht rein getan. Die Betreuerin wird gefragt, ob sie in der Woche im August auch mit Leon spazieren war. Sie bejaht "Mittwoch und auch noch am Freitag." Bei Leon sei alles wie immer gewesen und ihr sind keine Spannungen aufgefallen. Bei der Polizei sei ihr dann aber vorgeworfen worden, sie hätte die Flasche dort reingelegt, nachdem sie sich während der Arbeit damit betrunken habe. Generell sei sie in ihrer Vernehmung von den Polizisten oft abgewürgt worden und sie sollte vom Thema wegkommen, wenn es positives zu berichten gab. Nach einer kurzen Pause lässt sie sich auch nochmal in den Zeugenstand versetzen, um das zu bekräftigen. Der Richter bestätigt, dass das schon so verstanden wurde.

Die Mutter des Angeklagten betritt für ihre Aussage den Saal. Es ist eine 62-Jährige Frau mit blonden Haaren, Brille und rosa Bogner-Shirt. Sie wird nach einem Mittagessen auf einer Alm ,ende Juni, befragt. Sie bestätigt, dass sie dabei war und hat sogar einen Bewirtungsbeleg dabei. Nach Feuerquallen befragt, kann sie sich aber nicht erinnern. Der Verteidiger hält ihr eine Aussage vor, wo sie das schildert. Die Mutter bestätigt, sie selbst habe aber erst in der Woche darauf davon erfahren. Beim rausgehen wirft sie ihrem Sohn einen Luftkuss zu.

Es folgt ihr Mann, der Stiefvater des Angeklagten ist. Der Diplom-Pädagoge ist ein gemütlich wirkender Mann mit Schnurrbart und einer Art Vokuhila. Auch ihm würde ein Auskunftsverweigerungsrecht zustehen, auch er verzichtet. Für seine Enkelin seien die Quallen ein großes Thema gewesen und sie hat ihn darüber ausgefragt, auch ob man davon ohnmächtig werden kann. Daraufhin hat sein Stiefsohn sein Handy rausgeholt und danach gegoogelt, er hat aber nicht in das Handy reingeschaut.


Der Vorsitzende lässt die Ehefrau aufrufen und sagt zu Florian A. ob er was zu dem Thema sagen will. "Danke. Es brennt mir schon die ganze Zeit unter den Nägeln.", sagt dieser. Ein Pfarrer hat ihm eine Zeitung mit der Überschrift "Google-Suche belastet Vater" in die Zelle gebracht. Er konnte es erst gar nicht fassen und wusste nicht was es sein soll. Als er dann verstanden hat, um welche Suche es geht, war er ganz konsterniert, dass die Polizei nicht erst mit ihm darüber gesprochen hat, denn er hätte es sofort aufklären können.

Noch während der Angeklagte spricht, betritt Sandra A. in einem schwarzen Anzug den Saal. Sie geht auf ihren Mann zu und fragt in Richtung Richterbank "Darf ich? Bitte?!" Der Richter sagt "Das ist Sache der Justizbeamten, aber ich denke.." Sie fällt dann ihrem Mann in die Arme und sie verharren eine halbe Minute weinend.

Die Zeugin erklärt, dass sie mitgenommen ist. Der Vorsitzende fragt, ob das der Buggy von Leon ist. Die Zeugin nickt und braucht erst eine Zeit um sich erneut zu sammeln. Sie schildert, dass sie die Flasche nicht gesehen hat und auch erst in den Medien davon erfahren hat, dass diese Flasche die Tatwaffe ist.

Zum Zustand des Leon im Sommer 2022 sagt sie, dass wahnsinnige Fortschritte gemacht wurden. Obwohl er nicht sprechen konnte, war es möglich nonverbal mit ihm zu kommunizieren. So bedeutete es wenn er die Hand auf die Brust legt, dass er zu "Hervis" will.

Auch die Betreuung sei immer besser geworden, man hatte für 4 Stunden jemanden. Die Absage in Kirchdorf sei ärgerlich gewesen, weil sie nicht verstehen konnten, wie zwei Gemeinden es nicht schaffen einem Kind das zu ermöglichen. Es ging aber weniger darum Entlastung zu finden, sondern weil sie wollten, dass ihr Sohn unter anderen Kindern ist. Die verzweifelte Textnachricht, sollte eigentlich ein Bericht für die Facebook-Seite werden.

Die Zeugin wird gefragt, wie sie vom Vorfall erfahren hat. Nachdem sie in der Früh aufgestanden ist, hat sie gelesen, dass ihr Mann in der Nacht schrieb, dass sie unterwegs sind. Auch ein verpasster Anruf war auf ihrem Handy. Sie rief dann zurück und hörte die Melodie des Krankenhauses. Man hat ihr gesagt, dass der Mann sich selbst entlassen hat. Auf Frage wo ihr Sohn ist, wies man sie an die Polizei zu rufen. Nachdem sie bei einer Dienststelle einen Bekannten angerufen hat und bei einer anderen vertröstet wurde, entschloss sie selbst loszufahren. Sie sah dann aber schon bald die Polizei in ihrem Rückspiegel und sie erfuhr was passiert ist. Sandra A. erzählt weinend, dass sie unbedingt ihren Sohn sehen wollte, das aber noch nicht ging. Später wurden sie in einem Raum gebracht, wo auch das KIT war und sie ihn dann sehen konnte. Ihr Mann hat aber so starke Schmerzen bekommen, dass man ihn wieder ins Krankenhaus gebracht hat.

Die Verteidigung fragt, ob ihr komisches Verhalten an ihrem Mann aufgefallen ist. Sie verneint das. "Das Einzige Nachtatverhalten waren seine Ängste." So hat sich ihr Mann beim Spazieren gehen immer panisch umgedreht und hat das Trainieren komplett eingestellt. Sie glaubt ihren Mann zu tausend Prozent, nicht weil er ihr Mann ist, sondern weil sie sich sicher ist, dass er zu so einer "bestialischen Tat" nicht fähig ist.

Auch bestätigt die Physiotherapeutin dass ihr Mann Probleme mit der Schulter hat und das ärztlich festgestellt wurde. Sie stört sich auch daran, dass ihr Mann in dem Zusammenhang immer als sportlich erwähnt wird, sportlich sei aber nicht gleichzusetzen mit beweglich. Die Muskeln seien durch das viele trainieren eher verkürzt.

Weiter wird sie gefragt, ob sie den Ermittlern vertrauen konnte. Die Zeugin sagt, dass sie immer dachte, dass das System funktioniert, mittlerweile hat sie jedes Vertrauen verloren. Es sei vieles mit Absicht falsch ausgelegt und verstanden worden. Man musste alles selbst übernehmen. So habe man sich an eine Art österreichisches XY gewandt und auf Vorschlags eines Schweizer Staatsanwalt der ähnliche Fälle behandelt, die Belohnung aufgestockt. Weiter hat die Familie 2.000 € für Fahndungsplakate ausgegeben, die sie in alle Sprachen übersetzt haben.

Nun hat zum Ersten Mal ein Geschworener eine Frage. Dieser will wissen, ob es möglich ist, dass auch ein dankbarer Patient von ihr die Flasche reingelegt hat. Sie bejaht, sie wohnen mitten im Ort und es hinterlegen öfter Patienten Geschenke für sie, der Buggy ist überdacht, aber frei zugänglich gewesen.

Als Sandra A. den Zeugenstand verlässt, wendet sie sich an die Geschworenen und sagt " Bitte, Gebts der Marie ihren Papa zurück!" und umarmt nochmal lange ihren Mann.


Das war schon insgesamt eine traurige Zeugenaussage. Ich bin ja normalerweise nicht so zart besaitet, da ich schon einige Angehörige von Mordopfern gehört habe. Aber meistens haben die nicht geschildert wie die Nachricht überbracht wurde und noch mit dem Kinderwagen daneben. Man würde es sich ja wünschen.

Ich musste dann weg. Den Rest bitte dem Live-Ticker entnehmen.

Am 1. August wird fortgesetzt.


2x zitiertmelden

Leon (6) in Tiroler Ache ertrunken

19.07.2024 um 14:36
Zitat von .druide..druide. schrieb:Aber nur weil da iwann (in welchen Abständen werden die Mülleimer geleert?) mal ein vorbestrafter Suchtkranker auf der Bank gesessen hat und seine Kippe säuberlich in den Trashkübel verbrachte, kommt er als Alternativtäter in Frage aus Sicht des RA (klar, das ist sein Job)?
Aus Sicht der Ermittlelnden ja ebenso, immerhin wurde er über DNA-Abgleich ausfindig gemacht und sogar nach einem Alibi gefragt.
Sicherlich hat sich der Verdacht nicht erhärtet, trotz nicht vorhandenem Alibi- da wäre aber die Frage nach dem Warum .

Natürlich ist es Aufgabe der Verteidigung, das Alternativszenario "Fremdtäter" zu bedienen, um Zweifel an der Schuld des TV zu schüren. Und genau aus diesem Grund, wäre es wichtig zu wissen, wieso der "Raucher" plötzlich keine Rolle mehr spielte auf Seiten der Ermittlelnden. Der Staatsanwaltschaft muss doch klar sein, dass das DER Angeiffspunkt schlechthin werden könnte.


2x zitiertmelden

Leon (6) in Tiroler Ache ertrunken

19.07.2024 um 14:36
Zitat von .druide..druide. schrieb:Danke für diese Anmerkung, die ich als langjähriger Beobachter von Kriminalfällen auch gemacht habe.
"Junkies" (ich finde es begrüssenswert, dass zumindest etwas weitsichtigere Menschen nun zum Begriff "Suchtkranker" übergehen), Obdachlose usw. sind gern genommene "Alternativ"täter.
Dass die Kippe von einem Suchtkranken stammt, hat der Prozess offengelegt. Dies war also keine vorherige Theorie von True-Crime-Fans. Alibi hat die Person keines, weitere Ermittlungen hat man nicht eingesteuert. Super für die Verteidigung.

Wir hier, die nicht direkt am Prozessbeteilitgt sind, dürfen gern auch die Theorie einstreuen: Angenommen diese Person war vor Ort. Muss sie deshalb der Täter sein? Nein..Sie könnte auch Zeuge sein.. oder sie war nicht zur exakt selben Uhrzeit vor Ort. Ich denke das kann man anhand so einer Kippe nur begrenzt eingrenzen - wie alt diese ist. Ob die nun um 2.30Uhr 1.30Uhr dort eingeworfen wurde, dürfte bei halbwegs stabiler Wetterlage - nicht eingrenzbar sein*.

*vorausgesetzt man hat nur die Zigarettenreste, keine Videoaufnahmen oder ähnliches.
Zitat von .druide..druide. schrieb:Aber von welcher Betäubung wird hier gesprochen ??
Das liegt doch im Bereich der Fabeln, oder?
Ich finde dazu keinen Zusammenhang.
Wurde das vllt. gelöscht ?
Das kam von mir und wurde meines Wissens nicht gelöscht. Ich habe mit der Andeutung einer möglichen Betäubung lediglich darauf hingewiesen, dass die Spurensicherung bereits an diesem Punkt sehr lückenhaft ist und somit sehr viel Spielraum bietet.
Die Scherbe ist im Müll, die Wunde wurde versorgt und es wurde in CT gemacht. Ansonsten gibt es ja nicht viel, also auch nichts betreffend einer möglichen Betäubung. Diese Info kann nun in beide Richtungen verwendet werden.
Ob der Vater betäubt wurde kann ich nicht sagen, ich war nicht vor Ort. Disktuiert wurde ja die Länge der Bewusstlosigkeit. Darauf hin merkte ich lediglich an, dass es mehrere Gründe für eine Bewusstlosigkeit gibt. Unter anderem eine Betäubung, Unterzuckerung, etc. - gibt da viele Möglichkeiten. Nur weil der Vater sich noch diesen blitzartigen Schmerz am Hinterkopf erinnert, muss das nicht heißen - das sonst nichts passiert ist. Viele erinnern sich nicht daran, was vor ihrer Bewusstlosigkeit passierte.
Ich hatte erst einmal das "Glück" bewusstlos zu sein (Tipp für euch: Esst was ehe ihr in die Sauna geht). Ich erinnere mich auch nicht mehr an die Minuten zuvor oder den eintretenden Moment der Bewusstlosigkeit. Und keine Ahnung wie ich auf dem Boden landete. Also ich denke der ein oder andere wird das auch schon mal erlebt haben und wissen was ich meine.

Keine Fabel, nur ein Hinweis darauf - wie viele Möglichkeiten es so geben kann, auch wenn einige hier bereits die für sich wahre Theorie verfestigt haben.


1x zitiertmelden

Leon (6) in Tiroler Ache ertrunken

19.07.2024 um 14:49
@fassbinder1925
Wow, danke für deinen sehr ausführlichen Bericht des Prozesstages!

Wie ist denn dein Eindruck, dein Bauchgefühl oder möchtest du lieber objektiv bleiben und dich an Spekulationen nicht beteiligen?
Jedenfalls ist es sehr wertvoll, dass du live dabei bist und berichten kannst. Danke nochmal!


1x zitiertmelden

Leon (6) in Tiroler Ache ertrunken

19.07.2024 um 14:55
Zitat von Foxie123Foxie123 schrieb:Dass die Kippe von einem Suchtkranken stammt, hat der Prozess offengelegt. Dies war also keine vorherige Theorie von True-Crime-Fans. Alibi hat die Person keines, weitere Ermittlungen hat man nicht eingesteuert. Super für die Verteidigung.
Das war mir klar., deshalb auch der Absatz zu meiner allgemeinen Aussage im ersten Teil des eitrags.
Zitat von Foxie123Foxie123 schrieb:Unter anderem eine Betäubung, Unterzuckerung, etc. - gibt da viele Möglichkeiten.
... davon kann ich selbst ein Lied singen.

Klar, es gibt unendliche viele Möglichkeiten ... alles ist erstmal denkbar und es gibt auch nichts was es nicht gibt.
Trotzdem halte ich es lieber so der Fantasie nicht zuuu viel Raum zu geben in Kriminalfällen, denn wo will man da eine Linie ziehen.
Ich denke wichtig ist Wahrscheinlichkeit und Plausibilität, jetzt generell gesprochen, nicht auf den Fall.

@Kältezeit

Ich bin mir nicht sicher ob ich dich richtig verstanden habe.
Zitat von KältezeitKältezeit schrieb:Sicherlich hat sich der Verdacht nicht erhärtet, trotz nicht vorhandenem Alibi- da wäre aber die Frage nach dem Warum .
Also wenn der Verdacht gegen diesen Menschen nicht erhärtet wurde, müsste das doch eigentlich vom Tisch sein.
wg. fehlendem Alibi: sieht erstmal direkt schlecht aus, aber ich vermute das viele Menschen heute kein Alibi haben könnten, zumindest für diese Tatzeit.


1x zitiertmelden

Leon (6) in Tiroler Ache ertrunken

19.07.2024 um 15:09
@.druide.
Zitat von .druide..druide. schrieb:Also wenn der Verdacht gegen diesen Menschen nicht erhärtet wurde, müsste das doch eigentlich vom Tisch sein.
Für die Ernittelnden schon, denn die stellen ja niemanden unter Generalverdacht.. :D
Für die Verteidigung logischerweise nicht.

Ist halt die Frage, wieso man diese Person zwar befragte, aber danach keine weiteren Schritte einleitete.
Der TV scheint ja jedenfalls schon sehr früh in den Fokus der Ermittler geraten zu sein - inwiefern ermittelt man da noch Alternativszenarien aus?


Die Verteidigung hat nicht die Aufgabe, den "Raucher" als neuen Verdächtigen zu präsentieren. Es reicht schon aus, den Ernittelnden zu unterstellen, dass Alternativszenarien nicht umfassend nachgegangen wurde.
Und das machen sie ziemlich gut, finde ich.


Auch das Ohnmachts-Gegoogle wäre plausibel geklärt.
Was spricht jetzt nochmal genau gegen den Angeklagten? Dass er niemals hätte so lange ohnmächtig sein können und die Hugo-Flasche? Ziemlich mau für eine Anklage und Verurteilung sowieso.


4x zitiertmelden

Leon (6) in Tiroler Ache ertrunken

19.07.2024 um 15:26
Zitat von KältezeitKältezeit schrieb:Was spricht jetzt nochmal genau gegen den Angeklagten? Dass er niemals hätte so lange ohnmächtig sein können und die Hugo-Flasche? Ziemlich mau für eine Anklage und Verurteilung sowieso.
Ich verstehe vor allem nicht - vielleicht kann das wer erklären, der den Prozess länger beobachtet - wie man ausschließen kann, dass selbst wenn man am Ende der Beweisaufnahme zu der Überzeugung käme, der Angeklagte hätte bezüglich der Ohnmacht/Blitzschlag/Überfall Geschichte Quatsch erzählt /sich was ausgedacht und vorgespielt, dass nicht "nur" ein Unfall unter Verletzung der Aufsichtspflicht (zB Angeklagter lässt Sohn während er selbst abgelenkt oder überfordert ist, schläft oder trinkt, rum laufen/spielen und dieser ertrinkt) vorliegt. Das wäre m. E. ein plausibler Grund für ein Ausdenken eines falschen Alternativszenarios aus schlechtem Gewissen und um die Ehe zu retten.

Gibt es irgendwelche Spuren für ein in den Fluss stoßen?


2x zitiertmelden

Leon (6) in Tiroler Ache ertrunken

19.07.2024 um 15:47
Zitat von KältezeitKältezeit schrieb:Was spricht jetzt nochmal genau gegen den Angeklagten? Dass er niemals hätte so lange ohnmächtig sein können und die Hugo-Flasche? Ziemlich mau für eine Anklage und Verurteilung sowieso.
Sehr gute Frage!
Zitat von abgelenktabgelenkt schrieb:Gibt es irgendwelche Spuren für ein in den Fluss stoßen?
Bisher wurden keine benannt, ich warte im Grunde die ganze Zeit darauf (wie sicher einige von uns hier)

Also fassen wir nochmal die Zeitlinien zusammen:

1:18 Erstes Handyvideo (in Waidring)
2:46 Zweites Handyvideo (in St. Johann)
3:34 Keine Schritte mehr vom Handy gezählt
4:00 Handynutzung Internet (Suchanfragen „Feuerquallen“ & „Ohnmacht“, Angabe ca.)
4:11 Vater ohnmächtig auf dem Boden (ca.)
4:30 Zeuge findet bewusstlosen Vater (ca.)

Quellen:
Youtube: Fall Leon: Vater wegen Mordverdacht festgenommen
Fall Leon: Vater wegen Mordverdacht festgenommen
Externer Inhalt
Durch das Abspielen werden Daten an Youtube übermittelt und ggf. Cookies gesetzt.

Achtung im YT Video ist die Angabe Auffindung durch Zeugen falsch angegeben, ich habe in die Zeitachse die Angaben aus dem Prozess übernommen
https://www.krone.at/3461156#liveticker-entries-anchor-3461144
https://www.krone.at/3458710
https://liveblog.tt.com/507/fall-leon

- Handy kann nicht aus gewesen sein, da die Ermittler anriefen in der Hoffnung es klingeln zu hören, was auch funktioniert
- Zeitspanne Suchanfrage/Ohnmacht aus dem Privatgutachten der Verteidigung

- Schrittzähler iPhone
„Dabei stellt sich heraus, dass bis zu 21,5 Prozent der tatsächlich durchgeführten Schritte am Tag nicht registriert wurden. Für den Test wurden die Schritte aus dem iPhone mit einem Spezialmessgerät verglichen.“ Quelle: Artikel vom 04.05.2023 https://www.giga.de/tipp/iphone-schrittzaehler-wie-aktivieren-und-wie-genau-ist-er/

Ich hab eben mal mein Handy getestet und nunja, etwas ernüchternd. Also einmal 10 Schritte gegangen und siehe da, nichts wurde gezählt. Handy hatte ich dabei in der Hand und drauf geschaut. Nochmal 10 Schritte und das Handy in der Hand gehalten und normale Laufbewegung ohne aufs Handy zu schauen simuliert und es hat 7 Schritte gezählt. Noch ein Versuch, gleiche Positionierung aber diesmal zählte er nichts. Also nein, ich denke damit kann man tatsächlich nur ganz grob sehen wie viel Schritte man gelaufen ist. Ist sicherlich von Handy zu Handy und Positionierung unterschiedlich. Kann ja jeder bei sich selbst mal ausprobieren.

1) Handy zählt keine Schritte mehr: Siehe Testbericht, erklärbar
2) Um 4Uhr hat der Vater online Suchanfragen getätigt hinsichtlich Feuerquallen & Ohnmacht. In der Ache gibt es keine Feuerquallen.
Somit sehe ich da keinen Bezug. Wenn man spontan überlegt wie man ohnmächtig werden könnte, googelt man ein Tier - welches sich gar nicht in der Nähe befindet? Und 11min später war der Vater bewusstlos.
Also entweder Version 1) Kind getötet/verunfallt und als Alibi was im www gesucht Version 2) Kind ist noch wohl auf, Vater plant nichts dergleichen und wird ca. 11 Minuten später von Person x überwältigt.
Bei Version 1 fände ich es eher nachvollziehbar wenn der Bub während der Vater googelte unbeobachtet war und den Weg zum Wasser startete.

3) Zeitraum Bewusstlosigkeit müsste dann >15min betragen haben, da er erst beim Eintreffen der Sanitäter zu sich kam

Die Angabe Zeitraum Handynutzung bis Ohnmacht halte ich für sehr schwierig, da wüsste ich gern wie man das bewertet hat.
Nur weil am Handy nichts mehr passierte, muss er ja nicht direkt Ohnmächtig gewesen sein. Selbst wenn ihm beim lesen der Suchergebnisse etwas passiert ist, kann das Handy entsperrt und aktiv gewesen sein (je nachdem was man sich da einstellt hinsichtlich Bildschirmschoner, Sperre etc. und was mit dem Handy geschah). Ich weiß nicht wie man zu dieser Info kam seitens der Verteidigung.

Soweit ich weiß waren die Kleider und Schuhe vom Vater nicht nass oder auffällig dreckig
Das Kind wies keinerlei Verletzungen auf die ein Herunterdrücken ins Wasser oder ähnliches andeuten könnten


3x zitiertmelden

Leon (6) in Tiroler Ache ertrunken

19.07.2024 um 16:02
Sry Bearbeitungszeit war abgelaufen.
Dass dieser Schrittzähler fehlerhaft gewesen sei, sei ihm nicht bekannt. Im Hintergrund sei die Spotify-App aktiv gewesen (mit einem pausierten Kinderlied).

Mit dem Privatgutachten der Verteidigung zur Handy-Auswertung stimme er "teilweise" überein. Die Zeitspanne zwischen der Web-Suche nach "Feuerquallen" und "Ohnmacht" habe etwa 11 Minuten betragen.
Quelle: https://liveblog.tt.com/507/fall-leon

Sporify hat (logisch) auch Protokolle. Dort kann man einsehen, wann das Kinderlied pausiert wurde. Man kann auch in Erfahrung bringen ob das Lied zuvor direkt angesteuert wurde oder einfach in der Playlist als nächstes Lied kam etc.

Quelle: https://support.spotify.com/de/article/understanding-my-data/

Wäre vielleicht gar nicht uninteressant, wann das Lied tatsächlich gestoppt wurde. Das Stoppen eines Liedes kann auch ohne Entsperrung erfolgen.


melden

Leon (6) in Tiroler Ache ertrunken

19.07.2024 um 16:04
@Foxie123
Ich glaube hier gelesen zu haben, dass eine Krankenschwester befragt wurde vor Gericht. Sie sagte mE. er wäre nass bzw. durchnässt gewesen. @fassbinder1925 hat es zumindest so beschrieben, als Zuschauer im Gerichtssaal.

Ich weiß allerdings nicht, wie lange man bäuchlings auf dem Boden im Nieselregen liegen muss, um durchnässt zu sein.


2x zitiertmelden

Leon (6) in Tiroler Ache ertrunken

19.07.2024 um 16:11
Zitat von calligraphiecalligraphie schrieb:Ich glaube hier gelesen zu haben, dass eine Krankenschwester befragt wurde vor Gericht. Sie sagte mE. er wäre nass bzw. durchnässt gewesen. @fassbinder1925 hat es zumindest so beschrieben, als Zuschauer im Gerichtssaal.
Stimmt, da hast du recht, danke!! :
Die Nächste an der Reihe ist eine Krankenschwester, die im Krankenhaus St. Johann tätig ist. „Er hat normal gewirkt, er war nass, wir haben ihn ausgezogen. Eine größere Glasscherbe lag am Boden, die habe ich dann weggeworfen. Ob es mehrere Scherben waren, weiß ich nicht mehr. Die Wunde war nur zum Reinigen und dann haben wir ein Pflaster draufgegeben“, sagt er. Verteidiger Kapferer weist darauf hin, dass die Krankenschwester „sehr spät“ im Verfahren vernommen worden sei.
Quelle: https://www.krone.at/3461156#liveticker-entries-anchor-3461144

Wie stark es genieselt hat, weiß ich nicht genau

353a863a-6e08-4cc7-ad1a-54ea86e58ebf

Quelle: https://www.heute.at/s/leon-6-tot-aufgefunden-nun-ist-vater-in-u-haft-100258044

Laut Bildunterschrift ist die Aufnahme vom fraglichen Tag und da sieht es schon recht nass aus.
Siehe Bodenspieglung, Autoschreibe, etc.
Aber die Aufnahme ist natürlich zu einer ganz anderen Uhrzeit entstanden


melden

Leon (6) in Tiroler Ache ertrunken

19.07.2024 um 16:16
Zitat von Foxie123Foxie123 schrieb:Handy kann nicht aus gewesen sein, da die Ermittler anriefen in der Hoffnung es klingeln zu hören, was auch funktioniert
Das war mir auch aufgefallen. Mal hieß es, das Handy wäre aus gewesen. Und dann wieder, die Ermittler hätten es beim Anruf klingeln hören. Vielleicht wurde es auch von der Presse nicht korrekt wiedergegeben.
Zitat von jeandArcjeandArc schrieb:Auf Nachfrage erklärt Rabl, der Angeklagte hätte zwei Verletzungen am Hinterkopf gehabt. Er gehe jedoch eher von einem "Probierschlag" und einem zweiten "richtigen" Schlag aus. Beides seien "Bagatellverletzungen".
Das fand ich sehr interessant. Wenn der TV beispielsweise aus gesundheitlichen Gründen ohnmächtig geworden wäre, wie hätte es zu den genannten Verletzungen kommen sollen? Er soll ja im Gesichtsbereich eine kleine Wunde bzw. Abschürfungen gehabt haben. Und dann noch zwei kleine Wunden am Hinterkopf. Von denen eine als Probierschlag eingeschätzt wurde.


1x zitiertmelden

Leon (6) in Tiroler Ache ertrunken

19.07.2024 um 16:21
Zitat von WintertimeWintertime schrieb:Das war mir auch aufgefallen. Mal hieß es, das Handy wäre aus gewesen. Und dann wieder, die Ermittler hätten es beim Anruf klingeln hören. Vielleicht wurde es auch von der Presse nicht korrekt wiedergegeben.
Im Prozess hieß es :
„Wie wurde das Handy sichergestellt?“, will die Verteidigung wissen. „Es wurde an jenem Tag sichergestellt, an dem der Vorfall passiert ist. Ein Kollege hat in einem Mülleimer ein Handy gefunden, dann haben wir mit der Nummer des Angeklagten einen Probeanruf gemacht. Das hat funktioniert und wir haben es sichergestellt“, sagt der Ermittler.
Quelle: https://www.krone.at/3461156#liveticker-entries-anchor-3461144
Das hat sich damals im ausgeschaltenen Zustand befunden. Wir haben den Akku geladen und das Gerät aktiviert. Den Sperrcode haben wir vom Bereichsleiter erhalten. Ich habe eine Sicherung durchgeführt, soweit es uns möglich war.
Quelle: https://www.krone.at/3461156#liveticker-entries-anchor-3461144

Vor Ort war es also noch eingeschlattet, bei Übergabe an einen der Ermittler war es ausgeschaltet.
Entweder der Akku war leer oder jemand hat es ausgeschaltet. Man könnte jetzt meinen, weil da steht "wir haben den Akku geladen" war es wohl leer. Annahme, ja - sicher, nein.

Wir wissen nicht wann der Ermittler das Handy bekam und ob auf diesem bereits zu vor von anderen Ermittlern Daten gesichtet wurden oder es ständig anrufe gab, weshalb der Akku verhältnismäßig schnell leer gewesen sein könnte.


melden

Leon (6) in Tiroler Ache ertrunken

19.07.2024 um 16:33
Zitat von Foxie123Foxie123 schrieb:Also fassen wir nochmal die Zeitlinien zusammen:

(...)
4:00 Handynutzung Internet (Suchanfragen „Feuerquallen“ & „Ohnmacht“, Angabe ca.)
4:11 Vater ohnmächtig auf dem Boden (ca.)
Diese zwei Zeiten (4 Uhr und 4 Uhr 11) finde ich für die betreffende Nacht zum 28. August 2022 nicht.

Die Google-Suche nach "Ohnmacht" und "Quallen" war dem gestrigen Life-Ticker zufolge in einem Restaurant mit der eigene Familie des Angeklagten und dessen Mutter und Stiefvater:
Nun sagt der Stiefvater des Angeklagten aus. Auch er wird nach dem „Feuerquallen-Mittagessen“ gefragt. „Ja – die Rede war von Ohnmacht in Kombination mit den Quallen. Darüber wurde mit der Schwester von Leon gesprochen – wir klärten, wo sie leben, ob sie ohnmächtig machen usw.“, schildert er, „mein Stiefsohn hat dann am Handy danach gegoogelt. Er sagte uns, dass er dazu nichts finde  – und damit war das Thema erledigt.“
Quelle: https://www.krone.at/3461156#liveticker-entries-anchor-3461144

Woher leitest du "4 Uhr 11 - Eintritt der Ohnmacht" ab?


1x zitiertmelden

Leon (6) in Tiroler Ache ertrunken

19.07.2024 um 16:48
Zitat von CharliesEngelCharliesEngel schrieb:Diese zwei Zeiten (4 Uhr und 4 Uhr 11) finde ich für die betreffende Nacht zum 28. August 2022 nicht.
Habe mich auch gewundert, denke es sind 2 Sachverhalte

Die Infos habe ich hierher:

Quelle 1: https://www.youtube.com OE24.TV (link siehe oben)
2:26 „Die letzte Speicherung des Schrittzählers, welcher im Mobiltelefon installiert, gewesen sei, liege 2 Stunden vor dem Auffinden des Mobiltelefons zurück.“
2:44: „Fakt ist aber auch, dass es genau so kriminalpolizeiliche Ergebnisse darüber gibt das eine halbe Stunde später sein Mandant das Handy in Betrieb hatte und damit im Internet war“

Quelle 2: https://liveblog.tt.com/507/fall-leon
"Beim Schrittzähler ist mir aufgefallen, dass nach 3.34 Uhr keine Schritte mehr stattgefunden haben."
„Mit dem Privatgutachten der Verteidigung zur Handy-Auswertung stimme er "teilweise" überein. Die Zeitspanne zwischen der Web-Suche nach "Feuerquallen" und "Ohnmacht" habe etwa 11 Minuten betragen.“


3:34 Keine Schritte mehr vom Handy gezählt (Quelle 2: „nach 3.34 Uhr keine Schritte mehr stattgefunden haben“)
4:00 Handynutzung Internet (Quelle 1 & 2 „gibt das eine halbe Stunde später sein Mandant das Handy in Betrieb hatte und damit im Internet war“)
4:11 Vater ohnmächtig auf dem Boden (Quelle 2: „Zeitspanne zwischen der Web-Suche nach "Feuerquallen" und "Ohnmacht" habe etwa 11 Minuten betragen.“)


melden

Leon (6) in Tiroler Ache ertrunken

19.07.2024 um 16:54
Entschuldigt!
Ich denke ich hatte hier einen Verständnisfehler. Gemeint war wie viel Zeit zwischen den Suchanfragen lag und nicht Suchanfrage zu Ohnmacht.

Also wäre es korrigiert:

1:18 Erstes Handyvideo (in Waidring)
2:46 Zweites Handyvideo (in St. Johann)
3:34 Keine Schritte mehr vom Handy gezählt
4:00 Handynutzung Internet
4:30 Zeuge findet bewusstlosen Vater (ca.)

Dauer Ohnmacht unbekannt
Wann das Kinderlied gestoppt wurde unbekannt


1x zitiertmelden

Leon (6) in Tiroler Ache ertrunken

19.07.2024 um 17:22
@Foxie123

Alles gut, jeder irrt mal.

Nur dies, ist mir immer noch nicht klar:
Zitat von Foxie123Foxie123 schrieb:4:00 Handynutzung Internet
In dem von dir herangezogenen Video von oe24.de, das wohl kurz nach Eintritt der U-Haft gemacht zu sein scheint, verhaspelt sich der Journalist, sagt "November" statt "August" beim Thema "Körpertemperatur des Vaters". Dieses Geplauder kann ich deshalb nicht mehr Ernst nehmen.


melden

Leon (6) in Tiroler Ache ertrunken

19.07.2024 um 17:52
Zitat von KältezeitKältezeit schrieb:Aus Sicht der Ermittlelnden ja ebenso, immerhin wurde er über DNA-Abgleich ausfindig gemacht und sogar nach einem Alibi gefragt.
Sicherlich hat sich der Verdacht nicht erhärtet, trotz nicht vorhandenem Alibi- da wäre aber die Frage nach dem Warum .

Natürlich ist es Aufgabe der Verteidigung, das Alternativszenario "Fremdtäter" zu bedienen, um Zweifel an der Schuld des TV zu schüren. Und genau aus diesem Grund, wäre es wichtig zu wissen, wieso der "Raucher" plötzlich keine Rolle mehr spielte auf Seiten der Ermittlelnden. Der Staatsanwaltschaft muss doch klar sein, dass das DER Angeiffspunkt schlechthin werden könnte.
Zitat von KältezeitKältezeit schrieb:Die Verteidigung hat nicht die Aufgabe, den "Raucher" als neuen Verdächtigen zu präsentieren. Es reicht schon aus, den Ernittelnden zu unterstellen, dass Alternativszenarien nicht umfassend nachgegangen wurde.
Und das machen sie ziemlich gut, finde ich.
Wirkt auf mich nicht so, sondern eher wie lautes Schaumschlagen - ähnlich wie im Traunstein Prozess.

Da wurde in einem öffentlichen Mülleimer an einer belebten Ecke ein "Gegenstand" gefunden, bei dem es einen DNA Gegenmatch gab. Es werden noch genug andere "Gegenstände" inkl. Hundebeutel in dem Mülleimer gewesen sein, die jedoch kein DNA Gegenmatch gab.

Woher kam der Match? Gab der Mann z.B. freiwillig DNA ab, nachdem er sich als Zeuge gemeldet hatte? War die DNA in irgendeiner Datenbank hinterlegt? Dem Anwalt war wichtig, dass jeder weiß, es handelt sich um einen Süchtigen. Sorry, aber das ist so Kleinstadt Clichee - Drogensüchtige (die ordentlich ihre Kippe im Mülleimer entsorgen) hauen Familienvätern nachts nicht die Flasche billiger Fusel auf den Kopf, sondern die trendige Flasche mit Hugo über. Das Handy wird zwar abgenommen (zu Bruch ging es ja offensichtlich nicht), aber auch brav im Müll entsorgt, anstelle ins nächste Gebüsch gefeuert oder ab Richtung Fluss. Zudem ein Handy sich immer irgendwie verchecken lässt, und wenn es nur für 20 Euro ist - und bei Suchtkriminalität geht es um jeden Euro und alles, was sich schnell zu Geld machen lässt.

Der "Süchtige" wurde vernommen und hierauf offensichtlich als Verdächtiger aussortiert, denn es wurde nicht weiter in diese Richtung ermittelt.

Dass das Handy im Müll lag, ist für mich eher noch mehr ein Indiz in Richtung Vater, der dafür sorgen wollte, dass er sein Handy zurückkriegt.


2x zitiertmelden