bonlay schrieb:Dieses Szenario mit dem einnickenden Vater fände ich viel plausibler als der flaschenschlagende Räuber ohne Beute.
Aber er hat eben ein anderes gewählt und den Grund dafür können wir natürlich nur spekulieren. Ich nehme eben obiges an.
Ich weiß nicht, wie viele Elternpaare zusammen bleiben, nach dem ein Elternteil wegen Vernachlässigung der Aufsichtspflicht (Mit)schuld am Tod eines gemeinsamen Kindes hat. Ich weiß aber, dass sich sehr viele Paare nach dem Tod eines gemeinsamen Kindes trennen, selbst wenn keiner von beiden an dem Tod des Kindes schuld war. Die Belastung ist einfach so enorm groß, dass viele Partnerschaften das nicht aushalten.
Von daher würde ich nicht davon ausgehen, dass die Partnerin bei dem Mann bleibt, der das Kind nicht ausreichend beaufsichtigt hat.
Und er ist davon offenbar auch nicht ausgegangen.
Das alles natürlich unter dem Vorbehalt, dass er tatsächlich der Täter ist. Nachgewiesen ist das natürlich noch nicht. Eventuell wird er im weiteren Ermittlungsverlauf ja auch noch entlastet.
rattich schrieb:Es ging bei der richterlichen Anordnung zur U-Haft in diesem Punkt wohl hauptsächlich darum, dass ein enger Kontakt zwischen dem Vater und den Betreuern bestand und evtl. auch noch heute besteht
Das steht aber so nicht in dem Artikel.
Ich habe den Eindruck, das ist jetzt eine Schlussfolgerung von dir.
rattich schrieb:von daher die Möglichkeit der Einflussnahme sicher grundsätzlich gegeben ist.
Ja, ich denke so eine Möglichkeit ist immer grundsätzlich gegeben.
Mit etwas Mühe kann man die Zeug:innen auch auftreiben, wenn kein Kontakt mehr besteht.
Ich kann aber da die Argumentation des Rechtsanwaltes auch total gut verstehen. Das Risiko, diese Betreuer:innen anzusprechen und für sich " einzunorden", ist ja extrem hoch.
Wenn die vorgeladen werden, in einem Mordprozess, dann kann man ja nicht davon ausgehen, dass sie einem ehemaligen Klienten/Kunden gegenüber so verbunden sind, dass sie für ihn Gefälligkeitsaussagen machen. Und wenn sie dann gegenüber der Polizei offen machen, dass der Kindsvater sie angesprochen hat, das wäre für ihn natürlich eine totale Katastrophe. Daher würde ich auch eher nicht davon ausgehen, dass er das Risiko eingeht.
Nachvollziehbar sind aber beide Seiten, sowohl die das Gerichts, als auch die das Rechtsanwalts.
In zwei Wochen wird die Untersuchungshaft erneut geprüft, wenn ich das richtig verstanden habe. Wenn die Zeug:innen bis dahin vernommen wurden, fällt diese Begründung zumindest weg.
Dann wird es spannend ob die U-Haft aus anderen Gründen verlängert wird.