Leon (6) in Tiroler Ache ertrunken
01.08.2024 um 11:24CharliesEngel schrieb:Ein Mann scheint aus der Hugo-Flasche getrunken zu haben.Ich habe den Eindruck die Anklage bricht damit komplett ein.
CharliesEngel schrieb:Ein Mann scheint aus der Hugo-Flasche getrunken zu haben.Ich habe den Eindruck die Anklage bricht damit komplett ein.
Zu der Protokollierung der Schritte in "Apple Health" sagt Menzel:Quelle: https://liveblog.tt.com/507/fall-leon
"Das ist auf forensischer Sicht eine Datenquelle, die sehr unzuverlässig ist, auch weil man sie bewusst beeinflussen kann. Es könnte auch sein, dass jemand nur im Kreis läuft oder da sitzt und sein Handy schüttelt."
Ein Löschen der protokollierten Schritte wäre sichtbar, so die Sachverständige. Die Systemeinstellungen wurden im relevanten Zeitraum von niemandem geöffnet. Es gebe eine Lücke in der Protokollierung, das könnte allerdings auch an einem temporärem Defekt liegen. Das sei schwer nachzuvollziehen.
"Ich hatte hier sehr viele unbekannte Faktoren. Ist das Handy zum Beispiel weich gestürzt oder hart? War der Papierkorb voll oder leer?"
Darauf basierend habe sie vier Szenarien entwickelt, so Menzel, und diese mit einem anderen Handy getestet. Dabei habe sich gezeigt, dass wenn das Handy hart aufschlage, werden Schritte nicht erkannt.
bonlay schrieb:Auch hier fällt meiner Meinung nach ein Hauptindiz der Anklage in sich zusammen!Ist der Inhalt eines solches Gutachtens der Staatsanwaltschaft denn nicht vorher bekannt??
behind_eyes schrieb:Ich habe den Eindruck die Anklage bricht damit komplett ein.Sehe ich komplett gegenteilig.
quecksilber0 schrieb:Ich finde es tatsächlich lustig, dass es Fälle gibt, bei denen die Schrittzähler usw. sehr groß gewichtet werden (Siehe Fall Hanna W. aus Aschau).Was ist das für ein Fall? Und was war da mit dem Schittzähler? Wurde er da als Indiz gewertet?
& dann gibt es wieder Fällen, bei denen es irrelevant ist.
: „Ist der Angeklagte schuldig, Leon in die Ache gestoßen und damit vorsätzlich seinen Tod verursacht zu haben“.doch nicht ohne Restzweifel mit ja beantwortet werden.
Für die Geschworenen gilt der Zweifelsgrundsatz nach der Strafprozessordnung: „Im Zweifel für den Angeklagten“. Eine Verurteilung eines Angeklagten darf also nur erfolgen, wenn eine quasi volle Gewissheit zur Schuldfrage vorliegt – die Tat muss nach Beurteilung der Laien „mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit“ vom Angeklagten begangen worden sein.Quelle: https://www.tt.com/artikel/30888355/freispruch-oder-schuldspruch-so-laeuft-der-tag-der-entscheidung-im-fall-leon-ab
quecksilber0 schrieb:Ich finde es tatsächlich lustig, dass es Fälle gibt, bei denen die Schrittzähler usw. sehr groß gewichtet werden (Siehe Fall Hanna W. aus Aschau).Ich denke es kommt drauf was man da im Detail bewertet.
& dann gibt es wieder Fällen, bei denen es irrelevant ist.
Grillage schrieb:Was ist das für ein Fall? Und was war da mit dem Schittzähler? Wurde er da als Indiz gewertet?Hanna W. tot aus der Prien geborgen (Seite 590) (Beitrag von Lanza)
bonlay schrieb:Also bei allem Respekt an diejenigen, die den Vater für schuldig halten: bei den bisher vorgelegten Gutachten, Indizien… sind einfach berechtigte Zweifel vorhanden bzw. kann die FrageIch habe bisher nur einzelne, stark verkürzte Statements über einen Liveticker gesehen. Das ist sie Zuammenfassung einer Zusammenfassung.
: „Ist der Angeklagte schuldig, Leon in die Ache gestoßen und damit vorsätzlich seinen Tod verursacht zu haben“.
doch nicht ohne Restzweifel mit ja beantwortet werden.
behind_eyes schrieb:Ich denke es kommt drauf was man da im Detail bewertet.Genau, es kommt darauf an, wie es bewertet wird!
Hier wird zum Beispiel nicht infrage gestellt das sich der TV bewegt hat wenn Schritte gezählt wurden. Es ist nur unklar was in der Zeit passierte als das Handy keine Schritte gezählt hat, das kann technische Ursachen haben.
Legt er das Handy in den Kinderwagen kann es keine Schritte aufzeichnen obwohl der TV sich damit bewegt.
Ein Unterländer Taxilenker ist unentschuldigt nicht erschienen.Quelle: https://liveblog.tt.com/507/fall-leon
Nun möchte der Angeklagte nochmals das Fach vom Kinderwagen sehen, in dem das Tuch von Leon gelegen sei. „Es lagen auch ein Haltegriff, Spielzeug-Geschenke, ein Hipp und eine Flasche drinnen. Das Hipp und die Flasche sind auf italienischer Schrift, bei uns kann man das nicht kaufen.Es lag also eine Flasche im Fach nach auffinden? Interessanter Fakt, leider auch nicht bekannt gewesen, der Wagen scheint relativ voll gewesen zu sein.
Anders als zunächst angekündigt, werden heute keine Zeugen mehr aussagen.Quelle: https://liveblog.tt.com/507/fall-leon
Staatsanwalt Joachim Wüstner verzichtet auf die Vernehmung eines ranghohen Beamten des Landeskriminalamtes.
Ein Unterländer Taxilenker ist unentschuldigt nicht erschienen.
Eine Polizistin aus St. Johann wurde doch nicht geladen.
quecksilber0 schrieb:Genau, es kommt darauf an, wie es bewertet wird!Ich schrieb:
behind_eyes schrieb:Ich denke es kommt drauf was man da im Detail bewertetEs ist ein Unterschied ob man anzweifelt das gezählte Schritte eine Bewegung des Handys darstellen (kaum möglich das anzuzweifeln) oder ob nicht gezählte Schritte zwingend beweisen das das Handy nicht in Bewegung war (kann man nicht).
Grillage schrieb:(...)ansonsten würde er doch nicht auf eine weitere belastende Aussage verzichten.Das ist dein Schluss daraus? Ein neutraler LKA-Beamter ist eine belastende Aussage? Meiner Meinung nach sollten es Tatsachen sein die, diese vortragen.
Bazengas schrieb:Das ist dein Schluss daraus? Ein neutraler LKA-Beamter ist eine belastende Aussage? Meiner Meinung nach sollten es Tatsachen sein die, diese vortragen.Es ist aber doch offenbar ein Zeuge, den der Staatsanwalt einbestellt hatte und dieser verzichtet jetzt auf dessen Aussage. Der wird also kaum etwas "entlastendes" vorzutragen gehabt haben, sonst wären die Verteidiger eingeschritten.