Palio schrieb:Du hast @Grollie korrigiert mit dem Hinweis, dass Homicide nicht Mord sei.
Ich schrieb:
margaretha schrieb:„homicide“ bedeutet nunmal nicht automatisch Mord.
homicide ist in meinem verlinkten Beitrag erklärt worden
Rick_Blaine schrieb am 24.09.2021:"Tod durch Fremdeinwirkung"
kann damit neben Mord ja auch Totschlag und sofern im US-Gesetz vorhanden "fahrlässige Tötung", "Tod durch Unterlassen" bedeuten.
Palio schrieb:Homicide vom Unfall abgrenzen
Das Wort „Unfall“ im Bezug auf die Todesart sollte man nicht wörtlich nehmen oder auslegen, ich glaube da handelte es sich um ein Missverständnis. Nahezu allen hier ist klar, daß damit kein Unfall im eigentlichen Sinne, sondern eine ungeplante und nicht beabsichtigte Tötung von GP durch BL gemeint ist-sofern er der Täter war!
Beispiele für ungeplante und nicht beabsichtigte Tötung (fälschlich als Unfall verstanden)
1.) der vorher erwähnte Schubs.
= = >hier lassen sich bereits anhand der Auffindesituation wie z. b. Lage des Opfers/ Verletzungen des Opfers/ Verlauf evtl. Frakturen/Art der vorhandenen Frakturen/Umgebung des Fundortes Rückschlüsse auf eine mögliche Fremdeinwirkung ziehen
2.) Ersticken /Strangulieren
= = > Um GP am laut streiten (BL) oder Hilfe rufen (Täter X) zu hindern könnte ihr der Mund (und unabsichtlich gleichzeitig Nase) zugehalten worden sein oder der Hals. Sichtbar für die Gerichtsmedizin durch Einblutungen in die Augenbindehäute.
3.) Weiteres was auf auf Fremdeinwirkung hinweist
- Der sogen. „Overkill „ daß Opfer wurde übertötet, also mehr als eine todbringende Verletzung
- Abwehrspuren am Opfer
- verstecken/verscharren /(teil-) vergraben des Opfers
- „undoing“, der täter bedeckt das Opfer, oder dessen Gesicht um die Tat symbolisch ungeschehen zu machen