Rick_Blaine schrieb:Nein, die Behörden sprechen dann von homicide. Deutsch kann man das am besten mit "Tod durch Fremdeinwirkung" übersetzen. Die besteht auch dann, wenn man einer Person den Schubs gibt, und diese dann durch den Sturz zu Tode kommt.
Den genauen juristischen Tatbestand, Mord, KV mit Todesfolge usw. zu klären ist nicht Aufgabe der Gerichtsmedizin sondern viel später erst des Gerichts. Hier geht es erst und nur um die Feststellung einer Fremdeinwirkung.
Danke nochmal für die Klarstellung.
Es bleibt aber doch verwirrend. Ich würde verstehen, wenn die Feststellung der Gerichtsmedizin wäre, Tod durch Fremdeinwirkung oder - verschulden könne zum jetzigen Zeitpunkt nicht ausgeschlossen werden.
Aber die Aussage, es war Fremdeinwirkung als vorläufige Ursache, aber man müsse die weiteren Ergebnisse der Autopsie abwarten (und das sind vermutlich Laboranalysen, denn die Beerdigung soll schon Mittwoch sein), worauf deutet das hin?
Eigentlich sind doch nur Erdrosseln, Erschlagen, Schubsen mit Kopfverletzungen oder tödliche blutende Wunden denkbar. Da ergibt der Disclaimer und das Warten für mich wenig Sinn.