Mord an Matthias H. in Magdeburg am Valentinstag 2006
05.10.2021 um 01:16Enterprise1701 schrieb:Bei der Jahreszeit wäre eine Abhebung bereits ab 20 Uhr sehr unauffällig. Die Frage ist doch tatsächlich in den unterschiedlichen Orten die sehr späte Nachtzeit. Wir gehen davon aus, der Täter wohnt in Magdeburg bzw am Tattag war er aus bestimmten Gründen noch 8 Stunden nach der Tat in Magdeburg. Der Täter wird bei der Kälte keine 8 Stunden im Auto gewesen sein. Es sei denn er ist Taxifahrer. Der Täter hätte in einem beliebigen Kaff in der Nähe auch Geld abheben können. Nein er macht es in einer grösseren Stadt, in Halle wieder spät in der Nacht. Ich erkenne hier eine Nachtaktivität. Der Täter muss dazu einen Bezug zu Halle haben. Man kann, muss nicht, daraus schliessen, dass der Täter möglicherweise in beiden Städten nächtigte. Natürlich kommt mir ein Vertriebskollege in den Sinn. Für eine unauffällige Geldabhebung muss man nicht nach Halle fahren.Ganz genau! Ich würde sogar behaupten, für eine “unauffällige Geldabhebung” extra nach Halle zu fahren, wäre sogar eher auffällig/verdächtig.
Der Täter hat wohl einen Bezug zu beiden Städten. Außerdem kann er nachts anscheinend tun und lassen was er möchte ohne jemandem Rechenschaft ablegen zu müssen - entweder weil er beruflich unterwegs ist oder aber alleine wohnt bzw keine Frau/Kinder hat.