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Tödlicher Angriff auf dem Königsplatz in Augsburg

1.353 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Weihnachtsmarkt, Augsburg, Feuerwehrmann ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Tödlicher Angriff auf dem Königsplatz in Augsburg

12.12.2019 um 02:43
Zitat von AndanteAndante schrieb:Bevor irgendeine juristische Bewertung erfolgen kann, muss erst einmal klar sein, was sich abgespielt hat, das heißt welcher Tatverdächtige konkret wann was gemacht und sich was dabei gedacht hat.
Der wird doch lügen wie gedruckt.


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Tödlicher Angriff auf dem Königsplatz in Augsburg

12.12.2019 um 02:46
In dem Video, das heute öffentlich gemacht wurde, sieht man nur wie der Feuerwehrmann einen der Jugendlichen schubst, worauf dieser ihn zu Boden schlägt.


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Tödlicher Angriff auf dem Königsplatz in Augsburg

12.12.2019 um 03:24
Zitat von calligraphiecalligraphie schrieb:Deine Erläuterungen zum Prozedere deuten darauf hin, daß es nun eine Menge Zu tun gibt für evtl 7 ? Rechtsbeistände sowie die Staatsanwaltschaft und die EB.
Abseits und unabhängig vom medialen Hype.
Daher ist es mir oft unverständlich, dass von medialer Seite eine zeitnahe Prozess Eröffnung suggeriert wird und man " Härte des Gesetzes " und ähnliche populistische begrifflichkeiten verwendet .
Hinter den Kulissen geht die eigentliche Arbeit ja jetzt erst los. Da wird doch am Ende um jedes Wort und jede Sekunde des Tatablaufs gerungen .
Wenn ich jetzt schon Dinge lesen muss wie " er/sie/es war ein guter Junge oder eben nicht , dann ist das doch schon mal eine kleine Vorausschau , auf das, was noch kommt .
Wie erklärt man sich , dass so etwas privates, wie aussagen zu den Tatverdächtigen ( aus dem engen Umfeld) , schon jetzt öffentlich gemacht werden ? Das gehört doch eigentlich in den Gerichtssaal .
Hast du eine Antwort darauf , ob es hilfreich ist , dass sich ein Rechtsbeistand schon jetzt öffentlich zu seinem Mandanten äußert ? ( in dieser frühen Phase )
Und letzte Frage . Gibt es im deutschen Strafrecht eigentlich die Möglichkeit , einen evtl Prozess " abzukürzen " indem ein zB ein Angeklagter die ihm vorgeworfene Straftat einräumt . ( so eine Art deutsches plea Deal) ) um zB einen langwierigen Prozess zu vermeiden . Um zB Opferangehörigen oder Opfern ihre aussagen im Zeugenstand zu ersparen ?
Ist so etwas theoretisch denkbar ?
Ich selbst bin ein Strafverteidiger der nicht gerne seine Prozesse in der Presse führt. In der Regel ist das auch nicht notwendig, da die meisten Richter, die ich kenne, sich davon kaum beeinflussen lassen, was "draussen" in der öffentlichen Meinung so los ist. Manchmal kann es von Nutzen sein, aber ich bin eher jemand, der sagt: "wir sagen nichts bevor wir nicht im Gerichtsaal stehen."

Ja, man kann einen Prozess schon abkürzen, zum Beispiel durch ein ausführliches Geständnis. Das macht manchen Schritt in der Beweisaufnahme überflüssig. Allerdings muss die Anklage immer ihre zentralen Punkte beweisen, egal was der Angeklagte einräumt oder nicht. Bei einem Tötungsdelikt zum Beispiel die einfache Tatsache, dass tatsächlich jemand getötet wurde. So wird dieser Punkt immer ein Punkt in der Beweisaufnahme sein, selbst wenn der Angeklagte alles zugibt.

Das muss man aber sehr unterscheiden von einem "plea deal," wie man ihn aus der amerikanischen Rechtsprechung kennt. Da geht es oft um die Vermeidung eines Prozesses und als Gegenleistung des Staates gewissermassen eine geringere Bestrafung. Also tatsächlich um einen "deal," einen Handel. Das gibt es so in der deutschen Rechtsprechung nicht. Aber z.B. kann ein Angeklagter einem Opfer eine ausführliche Aussage ersparen, wenn er die Tat vollumfänglich zugibt, zum Beispiel bei einem Vergewaltigungsprozess. Das kann das Gericht insofern belohnen, indem es eventuell beim Strafmass ein wenig niedriger ansetzt. Man begibt sich da aber schnell in einen Bereich, der eigentlich nicht gern gesehen wird, eben in den Bereich des "Handelns."
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Ab dem Moment, wo Georg wusste, was Tom an Ottokar plant, müsste sich Georg doch eigentlich in die Garantenstellung begeben haben und anstatt die Tat von Tom zu verhindern, ließ er sie geschehen, unternahm nichts um Ottokar zu helfen bzw. den Erfolg von Tom an Ottokar abzuwenden oder sehe ich das falsch?
XY durch Unterlassen ist ja noch mal ein anderes Kaliber als nur Beihilfe zu XY.
So schnell ergibt sich eine Garantenstellung, hier ja höchstens durch Ingerenz gegeben, aber nicht. In der Regel spielt das in der deutschen Rechtsprechung eine recht untergeordnete Rolle.
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Erst mal unabhängig davon, ob es nun vorher ein gegenseitiges Schubsen oder nur ein einseitiges Schubsen von Gruppen-Seite ausgehend gegeben hat - ändert trotzdem nichts daran, dass der Schlag vom Haupttäter gegen das Opfer ungerechtfertigt erfolgt ist und anhand Aufnahmen sogar ersichtlich werden soll, dass das Opfer vorher sogar noch zurückgewichen ist anstatt einen vermeintlich vorausgegangen "gegenwärtigen Angriff" vom Opfer und dadurch lediglich nur eine Abwehr vom Haupttäter herzuleiten bzw. anzunehmen.
Soweit das in der Beweisaufnahme bestätigt wird, ist das richtig. Man sollte hier nicht gleich in Schnappatmung verfallen: ein Rempler, ein Schubser des Opfers berechtigt noch lange nicht den Täter zu einer Gewaltanwendung. Normalerweise können die Gerichte mit solchen Szenarien ganz vernünftig umgehen, im Gegensatz zur Boulevardpresse.
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Letzendlich und so traurig dieser Fall auch ist, sollten wir aber auch dankbar für unseren Rechtsstaat sein und auch dankbar dafür, dass es jede Seite ( EB und Zuspieler+Ankläger sowie auch Verteidiger und Richter/Gerichte in verschiedenen Instanzen) gibt und wir auch im Fall Augsburg den Verteidigern aller sieben eine wichtige Daseinsberechtigung zugestehen müssen.
So ist es. Danke :)
Zitat von trailhamstertrailhamster schrieb:Es gibt übrigens Heerscharen von Juristen, die ihm herzlich seinen Rentnerstatus gönnen.
Ja, allerdings :troll:

Das bringt mich nun zum Kollegen Fischer. Ich bin ja erfreut, dass er offensichtlich von mir abgeschrieben hat, da ich ja einen Tag vor ihm schon hier die juristische Dimension dargestellt habe :trollking: Leider mischt er aber immer seine durchaus vorhandenen juristischen Kenntnisse gerne mit seiner eigenen, meist politischen, Meinung, und die muss man natürlich nicht teilen.
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Es ist wirklich schlimm dass hier besondere Betroffenheit geschaffen werden soll - nur wegen des Beamtenstatus und des Berufes an sich. Furchtbar.
Und ein (Toter)Obdachloser wäre wohl schnell wieder vergessen worden oder was? Zumindest von der Öffentlichkeit. Schlimm. Einfach nur schlimm.
Das ist ein interessanter Aspekt. Ich befürworte schon, ein Opfer möglichst individuell und umfassend in seiner Persönlichkeit darzustellen, und dabei durchaus auch einmal auf gewisse Unterschiede hinzuweisen, z.B. zwischen einem Menschen, der sein Leben in den Dienst der Allgemeinheit gestellt hat im Unterschied zu einem Täter, der vielleicht eher durch das Gegenteil aufgefallen ist. Das sollte man auch in der Rechtsprechung würdigen. Inakzeptabel wird es aber z.B. dann ganz schnell, wenn das Opfer abqualifiziert wird: an Deinem Beispiel ist die Gefahr gross, z.B. zu sagen "na ja, war ja nur ein Obdachloser, bestimmt ein Trinker, usw usw. Deshalb sollte man bei diesen Dingen eher enge Grenzen wahren. Sonst landet man schnell wieder in unseligen Zeiten, als Prostituierte z.B. als Opfer einer Vergewaltigung einen extrem schweren Stand vor Gericht hatten usw.
Zitat von AndanteAndante schrieb:Bevor irgendeine juristische Bewertung erfolgen kann, muss erst einmal klar sein, was sich abgespielt hat, das heißt welcher Tatverdächtige konkret wann was gemacht und sich was dabei gedacht hat.

Juristische Bewertungen sind also wie immer erst möglich, wenn man den äußeren Geschehensablauf kennt und weiß, welche Vorstellungen der jeweilige TV dazu hatte.
Dein Wort in aller Forenkommentatoren Ohr :)

Wie ich gestern schon versucht habe darzustellen ist dieser Fall keineswegs so einfach und klar, wie es die Presse gerne hätte. Das nimmt auch der Schwere der Schuld nichts. Ich persönlich habe z.B. Zweifel, ob die Staatsanwaltschaft wirklich einen Totschlag beweisen kann, also den Vorsatz der Tötung. Das bedeutet aber eben nicht, wie ich gestern schon sagte, dass man dem Haupttäter damit eine geringere Schuld einräumen muss. Dass Gericht kann ohne Probleme die Schuld im Rahmen unserer Gesetze adäquat bestrafen, wenn es "nur" eine Körperverletzung mit Todesfolge feststellt. Es kann in diesem Fall durchaus die gleiche Strafe verhängen, die es auch bei einem Schuldspruch für einen Totschlag verhängt hätte. Der Gesetzgeber räumt ihm hier viel Flexibilität ein.

Genauso skeptisch bin ich, ob sich der Vorwurf der "Beihilfe zum Totschlag" aufrecht erhalten lässt, denn hier muss es sogar zwei Vorsatzarten feststellen. Aber auch hier gilt wieder: das Strafrecht gibt dem Gericht genug Flexibilität, die eventuelle Schuld der Gehilfen individuell festzustellen.

Einzig in der Frage der U-Haft macht es einen Unterschied.

Und die Frage der Beihilfe zum Totschlag bezieht sich eben nur auf die Tat an Opfer Nr. 1, dem Feuerwehrmann. Selbst wenn hier keine Beihilfehandlung festgestellt werden kann, müssen sich die Beschuldigten auch noch dem Vorwurf der gefährlichen KV an Opfer Nr. 2 stellen. Noch braucht also niemand sich aufregen, dass eventuell jemand "ungestraft davonkommen" kann.

Und sollte sich herausstellen, dass dem einen oder anderen Beschuldigten gar kein schuldhaftes Verhalten nachgewiesen werden kann, sollten wir doch froh sein, dass diese Person dann freigesprochen wird, bzw. das Verfahren dann eingestellt wird. Oder?


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Tödlicher Angriff auf dem Königsplatz in Augsburg

12.12.2019 um 03:36
Zitat von Rick_BlaineRick_Blaine schrieb:Und sollte sich herausstellen, dass dem einen oder anderen Beschuldigten gar kein schuldhaftes Verhalten nachgewiesen werden kann, sollten wir doch froh sein, dass diese Person dann freigesprochen wird, bzw. das Verfahren dann eingestellt wird. Oder?
Ist Körperverletzung mit Todesfolge denn nicht automatisch strafbar?


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Tödlicher Angriff auf dem Königsplatz in Augsburg

12.12.2019 um 03:37
@ViennaHundt

Wenn sich herausstellt, dass dem einen oder anderen Beschuldigten kein schuldhaftes Verhalten nachgewiesen werden kann, dann wäre da auch nichts strafbar.


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Tödlicher Angriff auf dem Königsplatz in Augsburg

12.12.2019 um 03:48
Ich bin kein Jurist und verfüge über zu wenig Wissen. Welche Aspekte befreien jemanden von seiner Schuld?


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Tödlicher Angriff auf dem Königsplatz in Augsburg

12.12.2019 um 03:53
@ViennaHundt

Nun ich denke mit "mitgefangen mitgehangen" so einfach ist das nicht. Es wird wohl schon bewiesen werden müssen, wer in wie weit zur Tat beigetragen hat. Wer hat wen geschubst, geschlagen, geholfen, was auch immer.

Ich würde es jedenfalls befremdlich finden, wenn wegen so einer Tat, alle 7 Beschuldigten verurteilt werden, also zumindest für den Schlag, der am ende wohl tödlich war. Immerhin kann das wohl nicht allen angelastet werden. Aber vielleicht hab ich da auch ein anderes Rechtsbild. Bin da kein Experte.


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Tödlicher Angriff auf dem Königsplatz in Augsburg

12.12.2019 um 03:56
@Bone02943
Genau.

@ViennaHundt
Freilich ist eine KV mit Todesfolge prinzipiell strafbar.

Aber ich muss in einem Strafverfahren zwei Dinge nachweisen: den objektiven Tatbestand, wir Juristen nennen das "actus reus" und den subjektiven, die individuelle Schuld, wir sprechen da vom "mens rea."

Im Fall der KV mit Todesfolge ist das so: zuerst einmal muss ich nachweisen, dass eine Körperverletzung begangen wurde, und diese mit dem Tod des Opfers endete. Ich muss also erst mal, salopp gesagt, eine "Tat" nachweisen. Wenn ein Mensch vor mir plötzlich tot zusammenbricht und ich habe in gar keiner Weise irgendwie gehandelt, was ursächlich dafür ist, dann liegt kein "actus reus" vor.

Nehmen wir mal dieses Beispiel: Wachsoldat Johnny steht vor dem Buckingham Palace in seinem Wachhäuschen stocksteif und bewegungslos. Vor ihm steht Tourist Ottokar und bricht plötzlich zusammen. Da sich Johnny nicht einmal bewegt hat, scheint erst mal keinerlei actus reus vorzuliegen (die Obduktion des armen Ottokar zeigt vielleicht später auch, dass er einen Herzinfarkt erlitten hat). Logischerweise wird man Johnny keinesfalls beschuldigen oder anklagen.

Nun kommt die Wachablösung, und nun steht Wachsoldat Tommy da. Unter dessen Bärenfellmütze hat sich leider eine aggressive Wespe eingefunden. Tommy schlägt nun nach dieser Wespe, und trifft dabei leider den Touristen Ottokar heftig mit der Faust am Kopf, so dass dieser verstirbt. Dann haben wir zwar eine objektive Tat, nämlich, dass Tommy den Ottokar totgeschlagen hat, aber wir haben keinen "mens rea:" nämlich keinen Vorsatz seitens des Tommy, dass dieser beabsichtigte den armen Ottokar zu schlagen.

Dann kann auch Tommy nicht wegen KV mit Todesfolge verurteilt und bestraft werden.

Allenfalls könnte ein Jurist hier noch prüfen, ob Tommy vorgeworfen werden kann, den Ottokar fahrlässig getötet zu haben (was ein anderer Straftatbestand wäre), aber in diesem Szenario ist wahrscheinlich, dass man resümieren wird, dass es sich hier um einen bedauernswerten Unfall handelte, bei dem keine strafrechtliche "Schuld" vorliegt.


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Tödlicher Angriff auf dem Königsplatz in Augsburg

12.12.2019 um 03:59
Zitat von Bone02943Bone02943 schrieb:Nun ich denke mit "mitgefangen mitgehangen" so einfach ist das nicht. Es wird wohl schon bewiesen werden müssen, wer in wie weit zur Tat beigetragen hat. Wer hat wen geschubst, geschlagen, geholfen, was auch immer.
Jetzt hab ich es verstanden. Das macht natürlich Sinn.

Irritierend fand ich wie schnell und gezielt dieser Schlag fiel. Bin kein Experte, aber deutet das nicht auf eine gewisse Erfahrung hin. Oder können das alle Männer?


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Tödlicher Angriff auf dem Königsplatz in Augsburg

12.12.2019 um 04:01
Zitat von ViennaHundtViennaHundt schrieb:Oder können das alle Männer?
Meine Generation erinnert sich vermutlich noch an die berühmten Karl May Filme mit Old Shatterhand, der das ja perfekt konnte.

Im richtigen Leben wird man kaum jemanden finden, der das "kann." In solchen Szenarien spielt der Zufall eine gewaltige Rolle.

Im Übrigen soll es auch "schlagfertige" Frauen geben :)


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Tödlicher Angriff auf dem Königsplatz in Augsburg

12.12.2019 um 04:05
Zitat von ViennaHundtViennaHundt schrieb:Irritierend fand ich wie schnell und gezielt dieser Schlag fiel. Bin kein Experte, aber deutet das nicht auf eine gewisse Erfahrung hin. Oder können das alle Männer?
Das kann man schlecht beantworten. Es gibt sicherlich gezielte Schläge die trainiert werden können, ebenso kann aber auch jemand einfach so zufällig einen Schlag rausholen, der tödlich ist. Ich weiß auch nicht genau in wie weit dieser Schlag nun tödlich war, oder wie weit die medizinischen Ergebnisse dazu sind. Es gibt trotz dem Schlag ja mehrere Möglichkeiten, was daran zum Tode geführt haben kann. Hirnblutungen, Trauma, Brüche, oder gar der Aufprall auf dem Boden, bzw. die Kombination von solchen Dingen.

Manch einer fällt nur blöd hin und stirbt. Also ich glaube so einen Schlag muss man nicht trainieren, id.R. ist das Zufall.


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Tödlicher Angriff auf dem Königsplatz in Augsburg

12.12.2019 um 04:06
Zitat von Rick_BlaineRick_Blaine schrieb:Dann kann auch Tommy nicht wegen KV mit Todesfolge verurteilt und bestraft werden.
Schöne Antwort. Danke, habe viel gelernt!


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Tödlicher Angriff auf dem Königsplatz in Augsburg

12.12.2019 um 04:14
Zitat von Rick_BlaineRick_Blaine schrieb:Im richtigen Leben wird man kaum jemanden finden, der das "kann." In solchen Szenarien spielt der Zufall eine gewaltige Rolle.

Im Übrigen soll es auch "schlagfertige" Frauen geben :)
Da bin ich mir mittlerweile nicht mehr so sicher mit den ganzen Zufällen.

Man sieht immer mehr Videoaufzeichnungen in den Nachrichten, in denen Jugendliche zu sehen sind die erst das Opfer provozieren um sich dann vermeintlich der Notwehr bedienen. Innerhalb von Sekunden wird das Opfer von der Gruppe in Windeseile treffsicher kurz und klein geschlagen.

Oder das mit dem zubehmenden Schubsen vor die Bahn oder eine Treppe hinunter.

Ich finde diese Entwicklung sehr erschreckend und bekomme immer mehr Angst vor Gruppen von Jugendlichen.


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Tödlicher Angriff auf dem Königsplatz in Augsburg

12.12.2019 um 04:18
Zitat von ViennaHundtViennaHundt schrieb:Da bin ich mir mittlerweile nicht mehr so sicher mit den ganzen Zufällen.

Man sieht immer mehr Videoaufzeichnungen in den Nachrichten, in denen Jugendliche zu sehen sind die erst das Opfer provozieren um sich dann vermeintlich der Notwehr bedienen. Innerhalb von Sekunden wird das Opfer von der Gruppe in Windeseile treffsicher kurz und klein geschlagen.

Oder das mit dem zubehmenden Schubsen vor die Bahn oder eine Treppe hinunter.

Ich finde diese Entwicklung sehr erschreckend und bekomme immer mehr Angst vor Gruppen von Jugendlichen.
Ich sage ja auch nicht, dass die Tat an sich "Zufall" ist, aber die Todesfolge nach dem einen einzigen Schlag, die sieht mir eher danach aus. Ich glaube kaum, dass ein kleiner Rambo da so sicher und trainiert ist wie damals Old Shatterhand.

Und genau deswegen gibt es ja den Tatbestand "Körperverletzung mit Todesfolge." Totschlag heisst, der Täter wusste ziemlich sicher, dass er den Tod hervorrufen würde und wollte das auch. Das bezweifle ich. Er wollte schlagen, und sein Schlag war zufällig tödlich. Genau dafür ist der Tatbestand gemacht.


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Tödlicher Angriff auf dem Königsplatz in Augsburg

12.12.2019 um 04:23
Zitat von Rick_BlaineRick_Blaine schrieb:Ich glaube kaum, dass ein kleiner Rambo da so sicher und trainiert ist wie damals Old Shatterhand.
Also früher gab es das nicht so oft in dieser Form.

Heute traue ich mich abends nicht mehr allein auf die Straße. Der Freund als Begleitung ist dann ja auch keine Hilfe bei so einer Meute. Das ist so furchtbar, man ist so hilflos.

Damit stehe ich nicht allein. Viele meiner Freundinnen berichten dasselbe.


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Tödlicher Angriff auf dem Königsplatz in Augsburg

12.12.2019 um 04:23
Zitat von ViennaHundtViennaHundt schrieb:Man sieht immer mehr Videoaufzeichnungen in den Nachrichten, in denen Jugendliche zu sehen sind die erst das Opfer provozieren um sich dann vermeintlich der Notwehr bedienen. Innerhalb von Sekunden wird das Opfer von der Gruppe in Windeseile treffsicher kurz und klein geschlagen.

Oder das mit dem zubehmenden Schubsen vor die Bahn oder eine Treppe hinunter.
Das aber sind dann wieder ganz andere Situationen, als ein solcher Schlag.

Es gibt halt Punkte am Körper, die zu treffen nicht immer einfach sind, aber wenn sie getroffen werden, dann kann es sehr böse enden. Sicher gibt es Menschen die sowas trainieren, doch ist das nicht immer der Fall, wenn ein Schlag so extreme Auswirkungen hat.
Es ist ja nicht das erste mal, dass ein Schlag gegen den Kopf zum Tode führte. Und es wird auch nicht das letzte mal gewesen sein.
Zitat von ViennaHundtViennaHundt schrieb:Ich finde diese Entwicklung sehr erschreckend und bekomme immer mehr Angst vor Gruppen von Jugendlichen.
Das kann ich gut verstehen, ich glaube aber gelesen zu haben, dass die Gewalt unter Jugendlichen, oder von Jugendlichen generell zurück geht. Oder zumindest nicht mehr so oft vorkommt, wie "früher".(wann auch immer früher gewesen ist)
Es war auch ein Beitrag im Zusammenhang mit diesem Fall aus Augsburg.

Persönlich aber, gehe ich jugendlichen Gruppen, die ich nicht kenne aus dem Weg, wenn ich denke dass sie betrunken oder aggressiv sind. Nicht immer, aber es kommt auf die Situation drauf an. Ich würde jedenfalls nicht extra hingehen. Vorallem nicht um mich in irgend einer Form zu beschweren.


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Tödlicher Angriff auf dem Königsplatz in Augsburg

12.12.2019 um 04:26
@Bone02943
@ViennaHundt

Ich befürchte, dass im Unterschied zu früher heute schneller zugeschlagen wird, und vielleicht auch generell fester zugeschlagen wird, als das "früher" der Fall war. Dann ist es auch klar, dass vermehrt ein tödlicher Ausgang zu sehen sein kann. Nur glaube ich hat das nichts mit Training in der Hinsicht zu tun.


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Tödlicher Angriff auf dem Königsplatz in Augsburg

12.12.2019 um 04:27
Zitat von Rick_BlaineRick_Blaine schrieb:Totschlag heisst, der Täter wusste ziemlich sicher, dass er den Tod hervorrufen würde und wollte das auch.
Wollen wir hoffen diese Jugendlichen gucken nicht so viele Yt Videos wo die Technik auch noch erklärt wird und üben das heimlich um als besonders harter Kerl cool dazustehen. Es gab doch diesen Kamofsportfighter oder so der sein Opfer erst provoziert und dann gezielt getötet hat. Davon gab es ein Video in den Medien.


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Tödlicher Angriff auf dem Königsplatz in Augsburg

12.12.2019 um 04:28
@Rick_Blaine

Ja das ist auch mein Gefühl. Früher gab es evtl. öfter Schlägereien, oder allgemein mehr Gewalt. Heute aber geht es eben öfter tödlich aus, oder man hat das Gefühl zumindest, dass die Schwere der Gewalt zugenommen hat. Aber wie geschrieben, ist eben nur ein Gefühl.


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Tödlicher Angriff auf dem Königsplatz in Augsburg

12.12.2019 um 04:30
Zitat von Bone02943Bone02943 schrieb:Ich würde jedenfalls nicht extra hingehen. Vorallem nicht um mich in irgend einer Form zu beschweren.
Genau. Das sollte man lassen. Blöd nur wenn das Opfer betrunken ist und dadurch seine Hemmschwelle verliert. Auch danach können die Schläger Ausschau halten. Alles um solche Aktionen zu provozieren und dann noch frei zu kommen.


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