Tödlicher Angriff auf dem Königsplatz in Augsburg
11.12.2019 um 11:21Rick_Blaine schrieb:Hätte der Täter zum Beispiel eine Schusswaffe oder eine Stichwaffe benutzt, wäre es sehr viel leichter, da man hier fast immer zumindest einen bedingten Vorsatz erkennen kann: wer auf eine andere Person schiesst oder einsticht, muss sich des Risikos, diese zu töten in der Regel bewusst sein, und wenn er die Tat ausführtIn diesem Fall würde auch die Benutzung eines z.B. "Schlagrings" o.ä. Hilfsmittels den Tatbestand des Vorsatzes mMn erfüllen.
Dies wird durch die Videoaufnahmen vermutlich eher nicht nachzuweisen sein, dafür aber mit Sicherheit durch einen Gerichtsmediziner...
Hinterhältig und feige bleibt der Angriff allemal. Schlag auf das Opfer von der Seite...