Ich habe mir nochmal folgenden Artikel durchgelesen
https://www.infranken.de/ueberregional/blaulicht/augsburg-feuerwehrmann-am-koenigsplatz-getoetet-haupttaeter-polizeibekannt-weitere-vier-festnahmen;art74350,4633570"
Wie die Deutsche Presse Agentur berichtet, war der 49-Jährige von einer Gruppe Jugendlicher umringt. "Dann gab es einen Schlag..."
Das Ganze macht natürlich wütend und total feige war es auch.
Totschlag durch Unterlassen (mit Verweis auf
https://dejure.org/gesetze/StGB/13.html) würde für die anderen Beteiligten leider nicht infrage kommen oder?
Oder könnte man auch so argumentieren, dass bereits das Einkesseln, (das Umringen einer einzigen Person durch eine siebenköpfige Gruppe), schon ein Einschränken der Freiheit dieser einen umringten Person dargestellt hatte und dadurch schon eine gewisse Gefahrensituation "durch die ganze Gruppe" geschaffen wurde, was diese ganze Gruppe dann in die Garantenstellung versetzt hätte?
Die Gruppe ab da rechtlich verpflichtet gewesen wäre einen gewissen Taterfolg abzuwenden bzw. einen Taterfolg nicht eintreten zu lassen. Sprich; also diesen Schlag durch den Haupttäter der Gruppe zu verhindern/abzuwenden, was die Gruppe aber "Unterlassen" hat.
Oder würde es vor Gericht schon damit scheitern, dass das Umringen einer anderen Person durch eine größere Gruppe noch gar keine Gefahrensituation geschaffen/dargestellt hat und die Gruppe sich somit auch NICHT in eine rechtliche Verantwortung/Verpflichtung nach §13 StGB begeben hätte?
Und desweiteren die anderen aus der Gruppe auch gar nicht das Wissen darum gehabt haben, dass einer von ihnen (der Haupttäter) aus der Gruppe gleich auf das Opfer einschlagen würde - und was man nicht wissen kann - das kann man auch leider nicht unterbinden/verhindern/abwenden.
Aber vermutlich, so wie es sich darstellt, ging alles so oder so viel zu schnell, sodass die anderen aus der Gruppe den Haupttäter unmöglich so schnell vom gezielten Schlag gegen das umringte Opfer hätten abhalten können.
Aber trotzdem;
was, wenn es der Haupttäter der Gruppe/den Anderen doch schon kurz zuvor angekündigt/angedroht/verraten hatte und wenn das der Haupttäter nur zu einem aus der Gruppe gesagt hätte? Sozusagen "Dem verpasse ich gleich eine ordentlich" vielleicht?
Dann hätte hier zumindest derjenige noch vorher einschreiten können und den Haupttäter vom Schlag gegen das Opfer abhalten können, was er aber nicht getan sondern den Schlag geschehen lassen hat.
Oder ist das total dünnes Eis und man könnte der gesamten Gruppe hier nur Unterlassene Hilfeleistung ankreiden, wofür ja keine spezielle Garantenpflicht notwendig ist/wäre.
Ich meine ja nur; Totschlag durch Unterlassen wäre ja nochmal ein anderes Kaliber als nur Beihilfe zum Totschlag oder?