Tödlicher Angriff auf dem Königsplatz in Augsburg
13.03.2020 um 11:44habe ihm ein seitlich von ihm stehender Mitbeschuldigter - tödliche Verletzungen billigend in Kauf nehmend - einen gezielten und derart wuchtigen Schlag mit der Faust gegen die linke Gesichtshälfte versetzt, dass der Kopf in solch hoher Geschwindigkeit nach rechts geschnellt sei, dass dessen Hirngrundschlagader eingerissen sei. Hierbei sei es zu einer schlagartigen massiven Blutansammlung im Gehirn des Geschädigten gekommen, weshalb dieser - wie alle Beschuldigten billigend in Kauf genommen hätten - augenblicklich verstorben sei. Der wenige Meter entfernt stehende zweite Geschädigte sei, als er dies gesehen habe, herbeigeeilt, um zu helfen. Daraufhin hätten alle sieben Beschuldigten entschieden, nunmehr ihn zu attackieren. Sie hätten ihm in der Folge zahlreiche Schläge gegen den Gesichtsbereich und diverse Schläge und Tritte gegen den Körper versetzt. Alle hätten dabei die Handlungen der anderen gebilligt. Der Geschädigte habe einen Jochbeinbruch, eine Platzwunde am linken Auge, eine Prellung sowie starke Schmerzen erlitten und einer stationären Behandlung bedurft. Das Gericht bewertete das Verhalten des Beschwerdeführers als Beihilfe zum Totschlag in Tatmehrheit mit gefährlicher Körperverletzung und stützte den dringenden Tatverdacht vor allem auf Erkenntnisse aus Videoaufzeichnungen.zumindest weiß man jetzt, welche GEwalt verübt wurde , dass der Schlag wirklich sehr massiv war .
Desweiteren , dass mehrere TV an der folgenden Körperverletzung beteiligt waren.
Ich hoffe doch, dass gegen mehrere TV zumindest wegen schwerer Körperverletzung weiter ermittelt und hoffentl. angeklagt wird und sie für die begangene KV verurteilt werden.
Dass keine hinreichenden Haftgründe für die Gruppenmitglieder vorliegen macht sie nicht zu Unschuldsengeln!
Die Zugehörigkeit der Beschuldigten zu einer gewaltbereiten Gruppe „Oberhausen 54“ sei nicht durch belastbare Fakten belegthttps://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2020/bvg20-017.html;jsessionid=36B4341B2383056CE1EF56F5FCFCA71D.1_cid361
hier sehe ich die Ursache der Entscheidung, alle Gruppenmitglieder in U-Haft zu nehmen:
die mutmaßl Bildung einer gewaltbereiten Gruppe. aber zu REcht moniert das Verfassungsgericht: dies müsste aber belastbar nachgewiesen werden.