Tödlicher Angriff auf dem Königsplatz in Augsburg
01.02.2020 um 12:04Es gibt Verjährungsfristen für Straftaten. Ist eine Tat verjährt, darf sie nicht mehr angeklagt werden.
Die Verjährung der Tat kann aber durch bestimmte Umstände unterbrochen werden und beginnt dann neu zu laufen, oder die Zeit der Unterbrechung zählt bei der Berechnung der Verjährungsfrist nicht mit. Das ist alles gesetzlich genau geregelt.
Ich wundere mich aber, dass hier schon über Verjährung geredet wird. Die Tat ist gerade mal ein paar Wochen her, es gibt halt nicht nur einen Beschuldigten, da sind Ermittlungen nun mal von Anfang an komplizierter als wenn man nur einen TV hat. Soooo ungeduldig muss man mit einer Anklageerhebung doch nun nicht sein. Besser langsam und gründlich als irgendwelche Schnellschüsse, scheint sich die StA zu denken.
Die Verjährung der Tat kann aber durch bestimmte Umstände unterbrochen werden und beginnt dann neu zu laufen, oder die Zeit der Unterbrechung zählt bei der Berechnung der Verjährungsfrist nicht mit. Das ist alles gesetzlich genau geregelt.
Ich wundere mich aber, dass hier schon über Verjährung geredet wird. Die Tat ist gerade mal ein paar Wochen her, es gibt halt nicht nur einen Beschuldigten, da sind Ermittlungen nun mal von Anfang an komplizierter als wenn man nur einen TV hat. Soooo ungeduldig muss man mit einer Anklageerhebung doch nun nicht sein. Besser langsam und gründlich als irgendwelche Schnellschüsse, scheint sich die StA zu denken.