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Tödlicher Angriff auf dem Königsplatz in Augsburg

1.353 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Weihnachtsmarkt, Augsburg, Feuerwehrmann ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Tödlicher Angriff auf dem Königsplatz in Augsburg

01.02.2020 um 12:04
Es gibt Verjährungsfristen für Straftaten. Ist eine Tat verjährt, darf sie nicht mehr angeklagt werden.

Die Verjährung der Tat kann aber durch bestimmte Umstände unterbrochen werden und beginnt dann neu zu laufen, oder die Zeit der Unterbrechung zählt bei der Berechnung der Verjährungsfrist nicht mit. Das ist alles gesetzlich genau geregelt.

Ich wundere mich aber, dass hier schon über Verjährung geredet wird. Die Tat ist gerade mal ein paar Wochen her, es gibt halt nicht nur einen Beschuldigten, da sind Ermittlungen nun mal von Anfang an komplizierter als wenn man nur einen TV hat. Soooo ungeduldig muss man mit einer Anklageerhebung doch nun nicht sein. Besser langsam und gründlich als irgendwelche Schnellschüsse, scheint sich die StA zu denken.


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Tödlicher Angriff auf dem Königsplatz in Augsburg

01.02.2020 um 12:06
@Andante
danke für deine Erklärung.
Zitat von AndanteAndante schrieb:Ich wundere mich aber, dass hier schon über Verjährung geredet wird.
da hast du recht.
Ich kam auch nur deshalb auf den Gedanken :) :
Zitat von KaMailLeonKaMailLeon schrieb:Klingt für mich wie ein paar schlauer Anwaltstricks, die einzig und allein (mMn) das Ziel zu haben scheinen, die Anklage gegen den/die Haupttäter zu verzögern...
Zitat von OptimistOptimist schrieb:wenn dem so wäre, was hätten die davon?...



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Tödlicher Angriff auf dem Königsplatz in Augsburg

01.02.2020 um 12:06
Zitat von AndanteAndante schrieb:Es gibt Verjährungsfristen für Straftaten.
Sowie für die reine Strafverfolgung:
Entsprechende Fristen gelten auch für die Strafvollstreckung rechtskräftiger Entscheidungen. Man unterscheidet zwischen der Strafverfolgungsverjährung und der Strafvollstreckungsverjährung. Die Strafverfolgungsverjährung beginnt mit der Beendigung der Tat. Ab diesem Zeitpunkt beginnt eine Frist zu laufen, die dem Staat die Ahndung der Tat ermöglicht. Für die einzelnen Straftaten bestehen unterschiedliche Fristen, innerhalb derer die Ahndung möglich ist.
Quelle: https://www.justiz.nrw.de/BS/recht_a_z/V/Verjaehrung_im_Strafrecht/index.php


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Tödlicher Angriff auf dem Königsplatz in Augsburg

01.02.2020 um 12:11
Zitat von KaMailLeonKaMailLeon schrieb:Sowie für die reine Strafverfolgung:
Wir reden von der Strafverfolgungsverjährung.

Die Strafvollstreckungsverjährung ist was anderes. Sie beginnt überhaupt erst, wenn ein rechtskräftiges Urteil vorliegt, wonach jemand zu einer Strafe verurteilt worden ist, die nun vollstreckt werden soll bzw. muss. So weit sind wir im Fall Augsburg noch lange nicht.


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Tödlicher Angriff auf dem Königsplatz in Augsburg

01.02.2020 um 12:56
Zitat von KaMailLeonKaMailLeon schrieb:Hoffe nur der Gerechtigkeit wird dabei kein "Schnippchen geschlagen".
Wobei, es geht nicht um Gerechtigkeit sondern um Recht. Heißt deshalb auch Rechtsprechung und nicht Gerechtigkeitsprechung ;)


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Tödlicher Angriff auf dem Königsplatz in Augsburg

11.03.2020 um 12:58
Für die BILD Zeitung überraschend, für mich weniger, hat das Bundesverfassungsgericht den Haftbefehl gegen einen offensichtlich unbeteiligten 17 jährigen gerügt:
Das Verfassungsgericht kann dem Haftbefehl gegen den 17-Jährigen überhaupt nicht folgen. Die Ausführungen des OLG zum dringenden Tatverdacht ließen „die erforderliche Begründungstiefe vermissen“, heißt es in der Mitteilung der Verfassungsrichter. Ferner betonen sie, dass „eine schlüssige Darstellung einer konkreten Tat des Beschwerdeführers fehlt“.

Das Verfassungsgericht bestätigt nun nicht nur die Position des Landgerichts, es lobt sogar ausdrücklich deren Entscheidung. Auch die Verteidiger der Mitbeschuldigten hatten immer wieder betont, dass nicht erkennbar sei, wieso ihre Mandanten für das mutmaßliche Tötungsdelikt mitverantwortlich sein sollen. Die sechs Begleiter des Hauptbeschuldigten hätten bei dem tödlichen Schlag nur in der Nähe gestanden.

Das OLG hatte den Haftbefehl gegen alle sieben Jugendlichen mit gruppendynamischen Prozessen begründet. Die Verfassungsrichter betonten, dass dies nicht ausreiche. Das OLG hätte hingegen eine konkrete Tatbeteiligung jedes einzelnen Beschuldigten, insbesondere des Beschwerdeführers, darlegen und begründen müssen.
https://www.bild.de/regional/muenchen/muenchen-aktuell/toedlicher-streit-in-augsburg-bundesverfassungsgericht-ruegt-haftbefehl-gegen-17-69328660.bild.html

Für mich riecht das hier zunehmend nach einem Justizskandal!


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Tödlicher Angriff auf dem Königsplatz in Augsburg

11.03.2020 um 15:29
Somit sind gerechterweise alle möglichen Beteiligten - bis auf den Hauptbeschuldigten - frei. Mir als Laie war auch sowieso unverständlich, warum/wie die Wiederfestsetzung so überhaupt zustande kommen konnte.
Update von 14.54 Uhr: Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgericht zur tödlichen Auseinandersetzung am Augsburger Königsplatz kommen alle sechs mutmaßlichen Mittäter frei. Dies kündigte die Augsburger Staatsanwaltschaft am Mittwoch als Reaktion auf die Entscheidung der Karlsruher Richter an. Das Verfassungsgericht hatte zuvor der Beschwerde eines 17-Jährigen, der wegen Beihilfe zum Totschlag in Untersuchungshaft saß, stattgegeben.

Der Jugendliche sei „in seinem Grundrecht auf Freiheit der Person verletzt“, befanden die Richter. „Aus Gleichbehandlungsgründen“ sei auch im Fall der fünf anderen Mitbeschuldigten die Aufhebung der Haftbefehle beantragt worden, erklärte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft danach. Der 17 Jahre alte Hauptbeschuldigte bleibe aber in U-Haft.
https://www.merkur.de/bayern/augsburg-feuerwehrmann-verfassungsgericht-koenigsplatz-verteidiger-anwalt-bayern-zr-13510609.html
Die Ausführungen des OLG zum dringenden Tatverdacht ließen "die erforderliche Begründungstiefe vermissen", heißt es in der Mitteilung der Verfassungsrichter. Ferner betonen sie, dass "eine schlüssige Darstellung einer konkreten Tat des Beschwerdeführers fehlt".
https://www.sueddeutsche.de/bayern/augsburg-feuerwehrmann-toetungsdelikt-verfassungsgericht-1.4840571


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Tödlicher Angriff auf dem Königsplatz in Augsburg

12.03.2020 um 02:47
Eine Entscheidung, die wohl von vielen Praktikern erwartet wurde. Dass die Staatsanwaltschaft und auch das OLG so hartnäckig an der U-Haft festhalten wollten ist schon etwas erstaunlich.


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Tödlicher Angriff auf dem Königsplatz in Augsburg

12.03.2020 um 04:11
Zitat von Rick_BlaineRick_Blaine schrieb:Dass die Staatsanwaltschaft und auch das OLG so hartnäckig an der U-Haft festhalten wollten ist schon etwas erstaunlich
könnte es möglich sein, dass die Zeit schinden wollten? Dass die verhindern wollten, dass sich diese Gruppe über den Hergang absprechen können?
Wenn sie jeden einzeln vernehmen ohne Absprache bekommen sie doch sicher ein viel realistischeres Bild was wirklich passierte?


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Tödlicher Angriff auf dem Königsplatz in Augsburg

12.03.2020 um 04:34
Zitat von OptimistOptimist schrieb:könnte es möglich sein, dass die Zeit schinden wollten? Dass die verhindern wollten, dass sich diese Gruppe über den Hergang absprechen können?
Das wäre die sogenannte Verdunkelungsgefahr oder Kollusionsgefahr. Es ist durchaus möglich, dass die Ermittler eine solche gesehen haben, und daher eine U-Haft erstrebenswert fanden.

Das Problem ist hier aber ein anderes. Die Staatsanwaltschaft hat sich offenbar zu weit aus dem Fenster gehängt, als sie sehr schnell diesen 6 Personen eine Tatbeteiligung und Beihilfe vorgeworfen hat. Das Landgericht hatte da ja auch schon Zweifel, die jetzt vom BVerfG aufgenommen wurde. Ich verweise da auf meinen Beitrag: Beitrag von Rick_Blaine (Seite 48)


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Tödlicher Angriff auf dem Königsplatz in Augsburg

12.03.2020 um 07:14
Zitat von Rick_BlaineRick_Blaine schrieb:Die Staatsanwaltschaft hat sich offenbar zu weit aus dem Fenster gehängt, als sie sehr schnell diesen 6 Personen eine Tatbeteiligung und Beihilfe vorgeworfen hat.
das hatte ich auch nicht verstanden, diese Begründung, weil es unlogisch war. Es hatte ja nur der Eine den Schlag ausgeführt.
Aber wie hätten sie sonst die U-Haft, welche sie vermutlich aus dem besagten Grund wollten, begründen können/sollen?

Oder gäbe es auch die Möglichkeit von U-Haft mit der Begründung "Verdunkelungsgefahr oder Kollusionsgefahr"? Falls ja, wäre es ja direkt dumm gewesen, dies nicht getan zu haben. Somit vermute ich, diesen U-Haft-Grund kann es nicht geben?
Das nun wiederum fänd ich dann auch seltsam, weil das in meinen Augen eine Lücke im Gesetz wäre?


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Tödlicher Angriff auf dem Königsplatz in Augsburg

12.03.2020 um 08:04
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Aber wie hätten sie sonst die U-Haft, welche sie vermutlich aus dem besagten Grund wollten, begründen können/sollen?
Das ist hier die Frage. Bei den in Frage stehenden Haftbefehlen brauchte sie ja keinen Haftgrund.

Anders bei den anderen Vorwürfen, die noch im Raum stehen, wie an der Körperverletzung des anderen Opfers beteiligt gewesen zu sein und so weiter.

Ich habe das Gefühl, die Staatsanwaltschaft wusste, dass die Haftgründe zweifelhaft sind. Um U-Haft zu verhängen muss ja neben dem Tatverdacht in Normalfällen auch noch ein Haftgrund bestehen, das kann Verdunkelungsgefahr sein.

Aber bei Totschlag kann U-Haft auch ohne einen solchen Haftgrund verhängt werden. Hier reicht der dringende Tatverdacht. Und mir scheint, das ist, was die Staatsanwaltschaft bezweckte: da sie nicht das Gefühl hatte, bei einem anderen Tatvorwurf, z.B. Beteiligung an einer Schlägerei, einen entsprechenden Haftgrund nachweisen zu können, versuchte sie es mit dem Tatvorwurf des Totschlags um keinen zu brauchen.

Das haben Landgericht und BVerfG aber durchschaut, die keinen Tatverdacht fanden. Und ohne den geht freilich gar nichts.

Siehe: §§ 112 StPO, 212, 226, 231 StGB usw.


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Tödlicher Angriff auf dem Königsplatz in Augsburg

12.03.2020 um 12:04
Hier auch nochmal, was wohl nicht ausreichte:
Das OLG hatte den Haftbefehl gegen alle sieben Jugendlichen mit gruppendynamischen Prozessen begründet. Die Verfassungsrichter betonten, dass dies nicht ausreiche. Das OLG hätte hingegen eine konkrete Tatbeteiligung jedes einzelnen Beschuldigten darlegen und begründen müssen.
https://m.focus.de/panorama/welt/entscheidung-des-bundesverfassungsgerichts-feuerwehrmann-getoetet-mittaeter-vom-augsburger-koenigsplatz-kommt-aus-u-haft_id_11758193.html


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Tödlicher Angriff auf dem Königsplatz in Augsburg

12.03.2020 um 18:11
Zitat von OptimistOptimist schrieb:könnte es möglich sein, dass die Zeit schinden wollten? Dass die verhindern wollten, dass sich diese Gruppe über den Hergang absprechen können?
So sieht es aus. Es bleibt zu hoffen, dass sich der gruppendynamische Prozess umfangreich ermitteln ließ.
Die Jungs sind durch die Entlassung aus der Untersuchungshaft noch lange nicht aus dem Schneider, ein Gerichtsprozess wird sicherlich auch auf sie noch zukommen. Sie sind nämlich nicht nur passiv in der Nähe gestanden. Es gab Wortgefechte, Schubsereien und schwere Schläge.


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Tödlicher Angriff auf dem Königsplatz in Augsburg

12.03.2020 um 18:52
Zitat von YogiYogi schrieb:Sie sind nämlich nicht nur passiv in der Nähe gestanden. Es gab Wortgefechte, Schubsereien und schwere Schläge.
Das wurde ja anscheinend vom LG und wird nun vom VG ganz anders gesehen:
Bereits vor der Entscheidung in Karlsruhe hatte es ein Tauziehen um die Haftbefehle gegen die sechs Mitbeschuldigten gegeben. Nachdem das Amtsgericht Augsburg die jungen Männer inhaftiert hatte, hob das Augsburger Landgericht die Beihilfe-Haftbefehle wieder auf. Die sechs jungen Männer wurden kurz vor Weihnachten 2019 aus dem Gefängnis entlassen, aber wenige Tage später wieder auf Anweisung des OLG in Haft genommen.

Das Verfassungsgericht bestätigt nun nicht nur die Position der Richter des Landgerichts, es lobt sogar ausdrücklich deren Entscheidung. Auch die Verteidiger der Mitbeschuldigten hatten immer wieder betont, dass nicht erkennbar sei, wieso ihre Mandanten für das mutmaßliche Tötungsdelikt mitverantwortlich sein sollen. Die sechs Begleiter des Hauptbeschuldigten hätten bei dem tödlichen Schlag nur in der Nähe gestanden.
https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.toetung-am-augsburger-koenigsplatz-verfassungsgericht-ruegt-haftbefehl-sechs-beschuldigte-kommen-frei.20d0477f-a193-4e9b-8abd-0e4c8980d311.html (fett von mir)

Hier nochmal zur damaligen Entscheidung des Landgerichts:
Augsburger Landgericht: Spontane Handlung eines Einzelnen

Die Jugendkammer sieht auf der Basis der bisherigen Erkenntnisse, Beweismittel und Videoaufnahmen bei keinem der sechs Beschuldigten den dringenden Tatverdacht der Beihilfe zum Totschlag. Laut Gericht handelte es sich bei dem tödlichen Schlag gegen den Kopf des 49-jährigen Opfers vielmehr um "eine spontane, sofort abgeschlossene Handlung des siebten Mannes". Der 17 Jahre alte Hauptverdächtige sitzt noch in Untersuchungshaft.

Das Gericht sah bei einem Teil der Beschuldigten, die sich in unmittelbarer Nähe des Tatorts befanden, keinen Vorsatz. Ein gemeinschaftliches "Umzingeln" des Opfers sei nicht festzustellen, so das Gericht. Den Beschuldigten sei keine objektive Beihilfe vorzuwerfen.

Keine Flucht- oder Verdunkelungsgefahr

Im Fall des verletzten Begleiters des Opfers sei bei zwei Beschuldigten der dringende Tatverdacht der gefährlichen Körperverletzung gegeben. Die Kammer geht hier allerdings nicht von einer Flucht- oder Verdunkelungsgefahr aus, die eine Inhaftierung rechtfertigen würde, so Landgerichtssprecher Engelsberger.
https://www.br.de/nachrichten/bayern/gewalttat-in-augsburg-sechs-verdaechtige-aus-haft-entlassen,RlTXhCj (Archiv-Version vom 03.03.2020)


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Tödlicher Angriff auf dem Königsplatz in Augsburg

12.03.2020 um 23:20
Zitat von soomasooma schrieb:Das wurde ja anscheinend vom LG und wird nun vom VG ganz anders gesehen:
Nun gut, zweimal wurde Haftbefehl erlassen, es war also wohl nicht "nichts".
Und das Zitat eines der Rechtsanwälte solte man nicht dem Gericht in den Mund legen.


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Tödlicher Angriff auf dem Königsplatz in Augsburg

13.03.2020 um 06:51
Zitat von YogiYogi schrieb:Und das Zitat eines der Rechtsanwälte solte man nicht dem Gericht in den Mund legen.
Was auch niemand getan hat.

Hier wird auch nochmal auf die Geschehnisse am Königsplatz eingegangen und was das BVG beanstandete:
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe stützte sich nun stark auf die Schilderung des Landgerichts, die auf Zeugenaussagen und Videoaufnahmen beruhte. Danach habe Alessio L. den Feuerwehrmann nach einer Zigarette gefragt. Dieser hatte brüsk „Schnauze“ geantwortet, Entgegnung von L.: „Was, wieso Schnauze?“ Dann fragte der Feuerwehrmann, ob L. ihn anpöbeln wolle und schubste L. von sich fort. In diesem Moment traf ihn der tödliche Faustschlag von Halid S. Gegen L. liege demnach kein dringender Tatverdacht einer strafbaren Handlung vor, so das Landgericht.

Das OLG warf dem Landgericht daraufhin vor, es zerlege den Sachverhalt in individuelle Handlungen und berücksichtige nicht den gruppendynamischen Charakter der Situation. Die Gruppe sei provozierend und bedrohlich aufgetreten.

Das Bundesverfassungsgericht rügte nun das OLG. Seinem Beschluss fehle die erforderliche „Begründungstiefe“. Es werde weder deutlich, welchen Tatbeitrag Alessio L. geleistet haben soll, noch woraus sich ein Vorsatz bezüglich des tödlichen Faustschlags ergeben könnte. Die bloße körperliche Anwesenheit am Tatort sei nicht strafbar. Dass das Landgericht den Sachverhalt in individuelle Handlungen der Beschuldigten „zerlegt“ hat, sei nicht verfehlt, sondern sogar rechtlich geboten.
https://taz.de/Getoeteter-Feuerwehrmann-in-Augsburg/!5667509/


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Tödlicher Angriff auf dem Königsplatz in Augsburg

13.03.2020 um 07:58
Hier noch die Pressemitteilung und die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Wortlaut:

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2020/bvg20-017.html;jsessionid=36B4341B2383056CE1EF56F5FCFCA71D.1_cid361

Die Ausführlichkeit der Begründung ist durchaus bemerkenswert. Das ist Höchststrafe für das OLG. Im Ergebnis wird dem OLG vom BVerfG Willkür bescheinigt.

Denn das OLG hat weder den Tatverdacht noch das Vorliegen von Haftgründen zureichend begründet. Sondern nur abstrakt "gruppendynamische Prozesse" behauptet hatte, u.a. ohne konkret auf die Analyse des Videos durch das LG einzugehen oder diese zu widerlegen.

Mein Eindruck: OLG (wie auch AG und StA) waren hier nicht frei von politischen Erwägungen und der veröffentlichten Meinung, die in gewohnter zur Hysterie neigender Empörung Sanktionen für den (vermutlich fahrlässigen) Tod eine "Helden" beschwor. Dabei ist die U-Haft keine vorgenommene Haft oder ein "Abschreckungsarrest". Sondern sie hat anderen Zwecken zu dienen.


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Tödlicher Angriff auf dem Königsplatz in Augsburg

13.03.2020 um 08:33
Ich schätze mal das die jetzt freigelassen Jugendlichen gute Chancen auf das Einklagen von Haftentschädigung haben müssten.


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Tödlicher Angriff auf dem Königsplatz in Augsburg

13.03.2020 um 09:50
Zitat von JosephConradJosephConrad schrieb:Ich schätze mal das die jetzt freigelassen Jugendlichen gute Chancen auf das Einklagen von Haftentschädigung haben müssten.
Ich finde sie sollten sogar Strafanzeige stellen. Die Möglichkeit des Vorliegens von evtl. Rechtsbeugung, Freiheitsberaubung, Verfolgung Unschuldiger sollte zumindest untersucht werden (nur sicher nicht von der Augsburger Staatsanwaltschaft).


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