KaMailLeon schrieb:Die anderen "lehnen sich gemütlich zurück" und warten ab was dabei rauskommt.... Oder wie soll ich das verstehen?
Nein, die warten nicht ab. Denn was ein Gericht entscheidet, gilt grundsätzlich nur für die betreffenden Prozessbeteiligten, nicht für andere. Hat also die Verfassungsbeschwerde des Betreffenden Erfolg, gilt das nur für ihn, und er ist aus der U-Haft zu entlassen. Für die anderen hat die Entscheidung keine "automatische" Wirkung dergestalt, dass sie auch sofort zu entlassen wären. Sie können sich auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts berufen, falls sie selber einen erneuten Antrag auf Haftentlassung stellen sollten und ihre Lage tatsächlich und rechtlich vergleichbar ist. Mehr aber auch nicht.
Es ist hier jedem Beschuldigten selber überlassen, was er nach Beratung mit seinem Anwalt jeweils macht, welches Rechtsmittel gegen welche Entscheidung eingelegt wird oder nicht.
Aber noch mal: Diese U-Haft-Fragen sind unabhängig von einer Anklageerhebung zu sehen. Ob U-Haft verhängt wird, entscheidet ein Gericht, nicht die StA.
Aber die StA entscheidet sehr wohl, wann sie gegen wen weshalb Anklage erhebt. Warum das hier noch nicht geschehen ist, kann viele Gründe haben, nicht zuletzt noch laufende Ermittlungen. Es ist müßig, ohne zureichende Anhaltspunkte darüber spekulieren zu wollen.