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Tödlicher Angriff auf dem Königsplatz in Augsburg

1.353 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Weihnachtsmarkt, Augsburg, Feuerwehrmann ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Tödlicher Angriff auf dem Königsplatz in Augsburg

31.01.2020 um 15:35
Zitat von KaMailLeonKaMailLeon schrieb:Was mich ein klein weniglich wundert, ist die Zeit die man anscheinend benötigt um mal eine Gerichtsverhandlung anzusetzen um damit evtl. mal zu einem Urteil zu kommen..
Bisher gibt es ja nicht einmal eine Anklage, und von sich aus darf ein Gericht niemals tätig werden bzw. nicht eine Sache an sich reißen ("Wo kein Kläger, da kein Richter").

Ein Gericht muss immer angerufen werden, in diesem Fall von der Staatsanwaltschaft, die bei Gericht eine Anklageschrift einreicht.


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Tödlicher Angriff auf dem Königsplatz in Augsburg

31.01.2020 um 15:42
Zitat von AndanteAndante schrieb:Bisher gibt es ja nicht einmal eine Anklage, und von sich aus darf ein Gericht niemals tätig werden bzw. nicht eine Sache an sich reißen
Das war mir nicht bekannt. Natürlich muß Anklage erhoben werden, nur dachte ich bisher das sei längst erfolgt... Mein Fehler.

Dachte schon, hier versuchen einige Anwälte das Verfahren zu verschleppen...

Der Eindruck könnte ja auch entstehen. Erst U-Haft, dann nicht, dann doch wieder... ? Zumindest eine Anklageschrift gegen den "Totschläger" hätte man doch durchaus schonmal anfertigen können, oder ist das auch noch nicht erwiesen?


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Tödlicher Angriff auf dem Königsplatz in Augsburg

31.01.2020 um 17:27
Wenn ich der zuständige Staatsanwalt wäre, würde ich - auch bei im wesentlichen abgeschlossenen Ermittlungen - zunächst mal abwarten, wie sich das Bundesverfassungsgericht zur U-Haft-Frage positioniert. Das ist zwar für die Frage, ob und gegen wen aus der Gruppe wegen was Anklage erhoben werden soll, nicht bindend, aber die rechtliche Sicht des Bundesverfassungsgerichts zur Frage der Täterschaft und Teilnahme in diesem Fall kann ja durchaus interessant sein, auch wenn offenbar nur einer aus der Gruppe Verfassungsbeschwerde erhoben hat.

Da es sich um eine einstweilige Anordnung, also um ein Eilverfahren, handelt, müsste es so lange beim Bundesverfassungsgericht nicht mehr mit der Entscheidung über die U-Haft dauern.


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Tödlicher Angriff auf dem Königsplatz in Augsburg

31.01.2020 um 19:59
Zitat von KaMailLeonKaMailLeon schrieb:Zumindest eine Anklageschrift gegen den "Totschläger" hätte man doch durchaus schonmal anfertigen können, oder ist das auch noch nicht erwiesen?
Das wird sicherlich schon vorbereitet, dass er wegen Körperverletzung vorbestraft ist, wurde ja auch sofort bekanntgegeben.
Aber der genaue Umfang der Tatbeteiligung der anderen Personen aus der Gruppe muß eben auch ermittelt werden.

Außerdem ist interessant, dass wegen der zusätzlichen schweren Körperverletzung gegen alle Personen der Gruppe ermittelt wird.


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Tödlicher Angriff auf dem Königsplatz in Augsburg

31.01.2020 um 20:09
Zitat von AndanteAndante schrieb:Wenn ich der zuständige Staatsanwalt wäre, würde ich - auch bei im wesentlichen abgeschlossenen Ermittlungen - zunächst mal abwarten, wie sich das Bundesverfassungsgericht zur U-Haft-Frage positioniert.
Das sollte er aber vorsichtig sein, der Herr Staatsanwalt. Sich in der Hauptsache tot zu stellen, solange die Entscheidung einer Nebensache (Haft) in anderen Instanzen anhängig ist, ist nicht statthaft. Eine Verfassungsbeschwerde ist kein Grund, eine U-Haft aufrechtzuerhalten, deren Voraussetzungen eventuell nicht mehr gegeben sind. Oder die Anklageerhebung hinauszuzögern. Beides mag ja in der Praxis praktisch sein (Karlsruhe locuta, causa finita), ist aber klar rechtswidrig.


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Tödlicher Angriff auf dem Königsplatz in Augsburg

31.01.2020 um 22:44
Zitat von monstramonstra schrieb:Eine Verfassungsbeschwerde ist kein Grund, eine U-Haft aufrechtzuerhalten, deren Voraussetzungen eventuell nicht mehr gegeben sind. Oder die Anklageerhebung hinauszuzögern.
Es geht ja nicht um U-Haft, sondern um Anklage. Und selbstverständlich ist es in der Praxis üblich, manchmal abzuwarten, was andere Behörden oder Gerichte machen, wenn davon eigene Entscheidungen abhängen. Es MUSS nicht immer gleich gehandelt werden, wenn es opportun ist, bevorstehende Ergebnisse anderer Institutionen abzuwarten. Die ZPO etwa sieht in bestimmten Fallen Fällen die Aussetzung des Verfahrens bis zum Ergebnis eines für den Prozess wichtigen Strafverfahrens vor.

Im Fall Augsburg geht es ja nicht ausschließlich im Anklageverzögerung, sondern eben auch um die Frage, ob überhaupt noch Anklage erhoben werden soll.


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Tödlicher Angriff auf dem Königsplatz in Augsburg

31.01.2020 um 23:49
Zitat von AndanteAndante schrieb:Im Fall Augsburg geht es ja nicht ausschließlich im Anklageverzögerung, sondern eben auch um die Frage, ob überhaupt noch Anklage erhoben werden soll.
verstehe ich das jetzt richtig: Es ist fraglich, ob gegen denjenigen durch welchen das Opfer umkam, Anklage erhoben wird (er würde also in diesem Falle dann gar keine Strafe bekommen)?


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Tödlicher Angriff auf dem Königsplatz in Augsburg

01.02.2020 um 00:05
Zitat von OptimistOptimist schrieb:verstehe ich das jetzt richtig: Es ist fraglich, ob gegen denjenigen durch welchen das Opfer umkam, Anklage erhoben wird (er würde also in diesem Falle dann gar keine Strafe bekommen)?
Nein, da ist insoweit gar nichts fraglich.

Wir wissen derzeit nur, dass gegen keinen aus der Gruppe bisher Anklage erhoben wurde, dass offenbar alle Gruppenmitglieder (oder doch nur einige?) in Untersuchungshaft sind, dass sich bisher ein (?) Gruppenmitglied gegen die Untersuchungshaft mit einer Verfassungsbeschwerde gewendet hat.

Was aus der Verfassungsbeschwerde wird, wann wer aus der Untersuchungshaft freikommt, gegen wen Anklage wegen was erhoben wird, wie die Gerichte das dann sehen: All das ist noch offen.


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Tödlicher Angriff auf dem Königsplatz in Augsburg

01.02.2020 um 00:13
Zitat von AndanteAndante schrieb:Was aus der Verfassungsbeschwerde wird, wann wer aus der Untersuchungshaft freikommt, gegen wen Anklage wegen was erhoben wird, wie die Gerichte das dann sehen: All das ist noch offen.
ich verstehe dass noch alles offen ist.

Aber könnte es möglich sein, dass gegen den Täter (welcher den Schlag ausübte) gar keine Anklage erhoben wird (also nie, zu keinem Zeitpunkt)? ...
... bzw. könnte es ewig strittig bleiben, ob und wer den Schlag ausgeübt hatte und der Täter somit davon kommen würde?

Also das fänd ich dann schon sehr komisch und ungerecht, denn es gibt ein Opfer und es gibt auch Videoaufzeichnung worauf man eindeutig den Täter erkennen können müsste oder nicht?


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Tödlicher Angriff auf dem Königsplatz in Augsburg

01.02.2020 um 00:27
Das müssen natürlich die zuständigen Staatsanwälte entscheiden, gegen wen sie wann als Täter oder Teilnehmer an der Tat Anklage erheben.

Wir wissen nicht, was die Ermittlungen bisher ergeben haben, was auf den Videos zu sehen war, welcher Zeuge was ausgesagt hat. Dass derjenige, dem nach Meinung der StA nachgewiesen werden kann, den Schlag geführt zu haben, angeklagt wird, erscheint mir relativ sicher. Hat man aber diese Person zweifelsfrei erkannt?

Das Problem sind dann die anderen. Sollen sie mit dem (Haupt-)Täter zusammen in einem Prozess angeklagt werden? Wegen was, wegen Beihilfe oder wegen Mittäterschaft? Oder wegen Anstiftung? Wieso eigentlich? Oder doch getrennte Anklagen gegen diese Personen mit der Folge getrennter Prozesse mit der üblichen Frage, ob dann der eine gegen den anderen als Zeuge aussagen muss?

Vor solchen Fragen steht die StA, und sie sind nicht leicht zu beantworten.


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Tödlicher Angriff auf dem Königsplatz in Augsburg

01.02.2020 um 00:35
@Andante
aha, verstehe.

Falls der Täter wider Erwarten dann doch nicht zweifelsfrei erkannt werden könnte, dann hätte man zwar ein Opfer aber niemanden der dafür zur Rechenschaft gezogen werden könnte ... weil "im Zweifel für den Angeklagten".

Bei einem zweifelsfreiem Todesopfer wäre das allerdings sehr hart für die Angehörigen.


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Tödlicher Angriff auf dem Königsplatz in Augsburg

01.02.2020 um 00:45
Ja, wenn es mehrere mögliche Täter gibt, von denen es einer gewesen sein MUSS, man aber nicht herausbekommt, wer von den mehreren es nun wirklich war, kann ein Freispruch für alle herauskommen.

Rechtsstaatlich ist das in Ordnung, für Opfer und Angehörige, was nachvollziehbar ist, schwer zu verstehen.

Wie es im Fall Augsburg sein wird, weiß bisher keiner. Vielleicht haben ja Kameras plus Zeugenaussagen genug ergeben, um da Klarheit zu verschaffen.


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Tödlicher Angriff auf dem Königsplatz in Augsburg

01.02.2020 um 01:14
Der Haupttäter sitzt in unstrittiger Untersuchungshaft.

https://www.stadtzeitung.de/region/augsburg-stadt/blaulicht/toedliche-attacke-koenigsplatz-polizei-nennt-details-id180938.html
Der Haupttäter war der Polizei bereits wegen mehrerer „jugendtypischer“ Delikte bekannt, unter anderem auch wegen Körperverletzung.



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Tödlicher Angriff auf dem Königsplatz in Augsburg

01.02.2020 um 11:34
Für mich liest sich das ganze hier so, das ein Anwalt versucht das Verfahren bzw. dann die Anklage aus welcher dann endlich mal eine Gerichtsverhandlung hervorgehen könnte (müßte) mit Eingaben bzw. Nebenklagen zu verschleppen oder gar unnötig in die Länge zu ziehen.

Siehe Zitat:
Zitat von AndanteAndante schrieb:Es geht ja nicht um U-Haft, sondern um Anklage. Und selbstverständlich ist es in der Praxis üblich, manchmal abzuwarten, was andere Behörden oder Gerichte machen, wenn davon eigene Entscheidungen abhängen. Es MUSS nicht immer gleich gehandelt werden, wenn es opportun ist, bevorstehende Ergebnisse anderer Institutionen abzuwarten. Die ZPO etwa sieht in bestimmten Fallen Fällen die Aussetzung des Verfahrens bis zum Ergebnis eines für den Prozess wichtigen Strafverfahrens vor
Klingt für mich wie ein paar schlauer Anwaltstricks, die einzig und allein (mMn) das Ziel zu haben scheinen, die Anklage gegen den/die Haupttäter zu verzögern... Oder warum hört man nur von einem Anwalt der für einen Verdächtigen bis vors Verfassungsgericht zieht...?

Die anderen "lehnen sich gemütlich zurück" und warten ab was dabei rauskommt.... Oder wie soll ich das verstehen?

Das wirft für mich (wiedermal) kein schönes Licht auf unser Rechtssystem... leider


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Tödlicher Angriff auf dem Königsplatz in Augsburg

01.02.2020 um 11:45
Zitat von KaMailLeonKaMailLeon schrieb:Klingt für mich wie ein paar schlauer Anwaltstricks, die einzig und allein (mMn) das Ziel zu haben scheinen, die Anklage gegen den/die Haupttäter zu verzögern...
wenn dem so wäre, was hätten die davon?
Gibt es für die Anklageerhebung eine Verjährungsfrist?


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Tödlicher Angriff auf dem Königsplatz in Augsburg

01.02.2020 um 11:50
Zitat von KaMailLeonKaMailLeon schrieb:Die anderen "lehnen sich gemütlich zurück" und warten ab was dabei rauskommt.... Oder wie soll ich das verstehen?
Nein, die warten nicht ab. Denn was ein Gericht entscheidet, gilt grundsätzlich nur für die betreffenden Prozessbeteiligten, nicht für andere. Hat also die Verfassungsbeschwerde des Betreffenden Erfolg, gilt das nur für ihn, und er ist aus der U-Haft zu entlassen. Für die anderen hat die Entscheidung keine "automatische" Wirkung dergestalt, dass sie auch sofort zu entlassen wären. Sie können sich auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts berufen, falls sie selber einen erneuten Antrag auf Haftentlassung stellen sollten und ihre Lage tatsächlich und rechtlich vergleichbar ist. Mehr aber auch nicht.

Es ist hier jedem Beschuldigten selber überlassen, was er nach Beratung mit seinem Anwalt jeweils macht, welches Rechtsmittel gegen welche Entscheidung eingelegt wird oder nicht.

Aber noch mal: Diese U-Haft-Fragen sind unabhängig von einer Anklageerhebung zu sehen. Ob U-Haft verhängt wird, entscheidet ein Gericht, nicht die StA.

Aber die StA entscheidet sehr wohl, wann sie gegen wen weshalb Anklage erhebt. Warum das hier noch nicht geschehen ist, kann viele Gründe haben, nicht zuletzt noch laufende Ermittlungen. Es ist müßig, ohne zureichende Anhaltspunkte darüber spekulieren zu wollen.


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Tödlicher Angriff auf dem Königsplatz in Augsburg

01.02.2020 um 11:54
Zitat von AndanteAndante schrieb:Für die anderen hat die Entscheidung keine "automatische" Wirkung dergestalt, dass sie auch sofort zu entlassen wären. Sie können sich auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts berufen, falls sie selber einen erneuten Antrag auf Haftentlassung stellen sollten und ihre Lage tatsächlich und rechtlich vergleichbar ist. Mehr aber auch nicht.
Genau das meinte ich mit "gemütlich zurücklehnen"...

Wenn ein Anwalt Erfolg mit der Nebenklage hat, zieht der Rest nach... könnte ich mir lebhaft vorstellen...

Und wie ja oben schon jemand erwähnte, am Ende gibts gar keine Anklage und die Opfer der Angehörigen müssen zusätzlich mit dieser Tatsache leben...

Deshalb mein Zitat:
Zitat von KaMailLeonKaMailLeon schrieb:Das wirft für mich (wiedermal) kein schönes Licht auf unser Rechtssystem... leider
Zitat von AndanteAndante schrieb:Es ist müßig, ohne zureichende Anhaltspunkte darüber spekulieren zu wollen.
Hier geb ich dir recht und deshalb warten wir mal ab wie sich das Ganze weiter entwickelt...

Hoffe nur der Gerechtigkeit wird dabei kein "Schnippchen geschlagen".


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Tödlicher Angriff auf dem Königsplatz in Augsburg

01.02.2020 um 11:58
Darauf hätte ich gerne mal noch eine Antwort von Euch, @KaMailLeon und
@Andante (interessiert mich sehr mit der Frist):
Zitat von KaMailLeonKaMailLeon schrieb:Klingt für mich wie ein paar schlauer Anwaltstricks, die einzig und allein (mMn) das Ziel zu haben scheinen, die Anklage gegen den/die Haupttäter zu verzögern...
Zitat von OptimistOptimist schrieb:wenn dem so wäre, was hätten die davon?
Gibt es für die Anklageerhebung eine Verjährungsfrist?



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Tödlicher Angriff auf dem Königsplatz in Augsburg

01.02.2020 um 11:59
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Gibt es für die Anklageerhebung eine Verjährungsfrist?
Google:

https://www.justiz.nrw.de/BS/recht_a_z/V/Verjaehrung_im_Strafrecht/index.php

Kost nix! ;)

Aber das ist hier nicht der Punkt, welchen ich mit Verschleppung meinte, sonder eher was ich in der Diskussion mit @Andante meinte.


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Tödlicher Angriff auf dem Königsplatz in Augsburg

01.02.2020 um 12:00
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Gibt es für die Anklageerhebung eine Verjährungsfrist?
Zitat von KaMailLeonKaMailLeon schrieb:Google:
https://www.justiz.nrw.de/BS/recht_a_z/V/Verjaehrung_im_Strafrecht/index.php
Kost nix! ;)
das hätte ich auch gekonnt. ;)
Aus diversen Gründen mache ich aber nicht gerne Links auf, wenn es nicht unbedingt nötig ist.
Dachte, du weißt das rein zufällig aus dem Kopf :)
(gut, dann also nicht)


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