Tödlicher Angriff auf dem Königsplatz in Augsburg
20.12.2019 um 02:36@TPau
Es ist nicht immer gleich ersichtlich, ob ein Zug am selben Bahnsteig einfährt, oder am gegeüberliegenden. Ein Zug kann auch sonstwo Signal geben. Und nur weil sich einer vielleicht kurz umdreht, heißt das ja nicht automatisch, dass er den Zug auch als solchen wahrgenommen hat, also das dieser am selben Bahnsteig einfährt.
Ich denke aber man sollte das hier nicht zu sehr vertiefen, denn es ist eben auch ein anderer Fall. Die Kläger haben das Recht auf Revision, die Staatsanwaltschaft auch, man wird also sehen ob es dabei bleibt. Und hier gehts um den Fall in Augsburg, wo ich nicht denke das es Totschlag war.
Es ist nicht immer gleich ersichtlich, ob ein Zug am selben Bahnsteig einfährt, oder am gegeüberliegenden. Ein Zug kann auch sonstwo Signal geben. Und nur weil sich einer vielleicht kurz umdreht, heißt das ja nicht automatisch, dass er den Zug auch als solchen wahrgenommen hat, also das dieser am selben Bahnsteig einfährt.
Ich denke aber man sollte das hier nicht zu sehr vertiefen, denn es ist eben auch ein anderer Fall. Die Kläger haben das Recht auf Revision, die Staatsanwaltschaft auch, man wird also sehen ob es dabei bleibt. Und hier gehts um den Fall in Augsburg, wo ich nicht denke das es Totschlag war.