TPau schrieb:Komischerweise bei den Autorennen, wird sogar manchmal Mord geurteilt. Nenne mir mal den Unterschied.
Wenn ich mit 120 durch eine Großstadt rase, ist es sehr viel wahrscheinlicher, dass von irgendwoher zur jeder Zeit aus jeder Ecke andere ahnungslose Verkehrsteilnehmer (Fußgänger, Radfahrer, Autofahrer, neuerdings auch E-Scootet-Fahrer) kommen und ich die erwische. Anders bei einem Bahnsteig, wo nicht jede Sekunde ein Zug durchfährt.
Ich gebe dir ja völlig recht, dass aus Opfersicht oder Sicht der Angehörigen sich die Sache anders darstellt. Aber letztendlich ist richtig, dass nicht allein die Opfersicht über die Art und Höhe der Strafe entscheiden sollte.
Die Eltern einer Schulfreundin von mir wurden in einer Silvesternacht, als sie zu Fuß auf dem Heimweg von einer Feier waren, von einem betrunkenen Autofahrer auf dem Gehsteig angefahren, gegen eine Mauer (es war ausgerechnet eine Friedhofsmauer) gedrückt und zerquetscht. Meine Freundin, damals 20 Jahre alt, verlor in dieser Nacht beide Eltern. Der Fahrer, nicht vorbestraft, bekam zwei Jahre auf Bewährung wegen fahrlässiger Tötung. Das muss man erst mal verdauen. Und verstehen, dass dieser Fahrer eben nicht töten wollte, auch nicht mit bedingtem Vorsatz.