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Tödlicher Angriff auf dem Königsplatz in Augsburg

1.353 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Weihnachtsmarkt, Augsburg, Feuerwehrmann ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Tödlicher Angriff auf dem Königsplatz in Augsburg

19.12.2019 um 10:28
Zitat von SeraphirSeraphir schrieb:Was entlastet hier? Jemanden heftig gegen den Kopf zu schlagen...klar nimmt man dabei den Tod oder schwere Schäden in Kauf.
Bei "nur" schweren Schäden ist es kein Totschlag und
Für mich ist sowas ganz klar Mord.
sowieso nicht. Warten wir doch einfach ab, zu welcher Entscheidung das Gericht kommt.
Aber unsere Kuscheljustiz ist sowieso lächerlich.
Klar, am besten Kopf ab. Willkommen im Mittelalter.


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Tödlicher Angriff auf dem Königsplatz in Augsburg

19.12.2019 um 10:31
Zitat von SeraphirSeraphir schrieb:Wovon ich Ahnung habe überlässt du bitte mir.
Dass du keine Ahnung hast, hast du mit
Für mich ist sowas ganz klar Mord.
ganz eindeutig bewiesen.
Zitat von SeraphirSeraphir schrieb:wie es nun in Fachkreisen gesetzlich gehandhabt wird dabei für mich unrelevant.
Genau. Warum macht sich eigentlich nicht jeder seine eigenen Gesetze? Das wär doch mal ne Maßnahme.


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Tödlicher Angriff auf dem Königsplatz in Augsburg

19.12.2019 um 10:58
@Seraphir

Also du hast meiner Meinung nach überhaupt keine Ahnung. Es ist die reine Wut gegen Fremde, wie man deutlich lesen kann... Es ist weder Mord noch Totschlag. Es lägen keinerlei Vorsätze vor bzw. ist in diesem Fall auch auszuschließen dass der Tod billigend in Kauf genommen wurde. Es lässt sich sogar darüber streiten ob es nun schwere oder nur Körperverletzung is bei der der Tod folgte...


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Tödlicher Angriff auf dem Königsplatz in Augsburg

19.12.2019 um 10:59
Mich würde wirklich interessieren wieviele professionelle Juristen hier anwesend sind....von einem weiss ich.
Ist Mord tatsächlich so unwahrscheinlich? Ich kann gut verstehen warum der Normalbürger zwischen Mord und Totschlag keinen grossen Unterschied macht. Das traurige Ergebnis ist absolut das selbe....
A wird von B vor seinen Freunden ermahnt doch etwas ruhiger zu sein, A fühlt sich in seiner Ehre verletzt ( Bei vorliegendem Klientel sind Respekt und Ehre ganz furchtbar wichtig). Um seine Ehre und sein Standing vor seinen Freunden wieder herzustellen ruft A "Ich schlag Dich tot Alter" (Ausdrucksweise kennt man von dieser Klientel) geht unvermittel auf B zu und schlägt B mit soviel Wucht seitlich gegen den Kopf das der umfällt und stirbt.
Hier geht es um A und B. Nicht um geborene oder gebürtige Augsburger oder Feuerwehrmänner.
Wieviel Mordmerkmale können die Hobbyjuristen hier erkennen? Ich bin gespannt!


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Tödlicher Angriff auf dem Königsplatz in Augsburg

19.12.2019 um 11:03
Zitat von ransomransom schrieb:Wieviel Mordmerkmale können die Hobbyjuristen hier erkennen? Ich bin gespannt!
Ich seh keines. Welche hast du denn erkannt?


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Tödlicher Angriff auf dem Königsplatz in Augsburg

19.12.2019 um 11:18
Zitat von ransomransom schrieb:Ist Mord tatsächlich so unwahrscheinlich?
ja, es ist ausgeschlossen.
im Moment steht Totschlag im Raum
Zitat von ransomransom schrieb:Wieviel Mordmerkmale können die Hobbyjuristen hier erkennen?
keine


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Tödlicher Angriff auf dem Königsplatz in Augsburg

19.12.2019 um 11:19
Wenn ich eine Frage stelle kenne ich im allgemeinen die Antwort nicht. Lese ich mir bei Wikipedia die Definition von Mord und Mordmerkmal durch könnte ich in meinem Szenario durchaus etwas finden.
Herstellung der Ehre= niedere Beweggründe
Vorsatz bzw Planung= Ich schlag Dich tot Alter
....


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Tödlicher Angriff auf dem Königsplatz in Augsburg

19.12.2019 um 12:13
Weder Vorsatz noch "Planung", wenn da überhaupt ein Unterschied ist (welcher?), sind Mordmerkmale im Sinne des Gesetzes, hier im Sinne von § 211 StGB.

Vorsatz, also das Wissen und Wollen des Täters in Bezug auf die Erfüllung eines Straftatbestandes, ist sowohl bei Mord wie bei Totschlag erforderlich. Fehlt der Vorsatz, kommt nur die fahrlässige Begehung eines Delikts in Betracht, sofern dieses unter Strafe steht.

Fahrlässigen Totschlag oder fahrlässigen Mord gibt es nicht. Bei Mord muss sich der Vorsatz des Täters nicht nur auf die Tötung eines Menschen beziehen, sondern darüber hinaus auch noch auf die Erfüllung eines der in § 211 StGB genannten Mordmerkmale bei der Tötung dieses Menschen. Das alles muss dem Täter auch nachgewiesen werden.

Ob, sofern beim Täter überhaupt vorhanden und nachweisbar, ein Motiv "Herstellung der Ehre" ohne weiteres als niedriger Beweggrund im Sinne von § 211 StGB angesehen werden kann, ist sehr die Frage.


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Tödlicher Angriff auf dem Königsplatz in Augsburg

19.12.2019 um 12:14
Zitat von AndanteAndante schrieb:Ob, sofern beim Täter überhaupt vorhanden und nachweisbar, ein Motiv "Herstellung der Ehre" ohne weiteres als niedriger Beweggrund im Sinne von § 211 StGB angesehen werden kann, ist sehr die Frage.
Sowas gilt bei einigen Gerichten eigentlich eher als strafmindernder Faktor.

z.B.

https://www.faz.net/aktuell/politik/staat-und-recht/empoerung-ueber-urteil-kultureller-rabatt-fuer-ehrenmord-12863670.html


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Tödlicher Angriff auf dem Königsplatz in Augsburg

19.12.2019 um 13:27
Zitat von ransomransom schrieb:Wieviel Mordmerkmale können die Hobbyjuristen hier erkennen?
Mordmerkmale sehe ich keine, auch den Totschlag nur bedingt. Es geht ja um einen einzigen Schlag, nicht um "zu Tode prügeln". Vielleicht bleibt es ja sogar nur bei
Körperverletzung mit Todesfolge

Die Körperverletzung mit Todesfolge ist in § 226 StGB geregelt: „Verursacht der Täter durch die Körperverletzung (§§ 223 bis 226a) den Tod der verletzten Person, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren.“ Gemäß Absatz 2 ist bei minder schweren Fällen auch eine Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren möglich. Die Körperverletzung stellt die schwerste Form der Körperverletzungsdelikte des StGB dar, da die Verletzungshandlung hier den Tod des Opfers nach sich zieht. Die Körperverletzung mit Todesfolge ist ein Verbrechen.

Daher gilt auch hier die Beschränkung des JGG, wonach jugendliche und gegebenenfalls auch heranwachsende Täter mit einer Höchststrafe von zehn Jahren Freiheitsstrafe belegt werden können. Daher wird auch bei der Körperverletzung mit Todesfolge der Strafrahmen durch das Jugendstrafrecht beschränkt.
https://www.fachanwalt.de/magazin/strafrecht/jugendstrafrecht-koerperverletzung

Und auch:
https://dejure.org/gesetze/StGB/227.html
https://m.bpb.de/nachschlagen/lexika/recht-a-z/22429/jugendstrafrecht (Archiv-Version vom 23.06.2020)


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Tödlicher Angriff auf dem Königsplatz in Augsburg

19.12.2019 um 13:55
Zitat von ransomransom schrieb:Lese ich mir bei Wikipedia die Definition von Mord und Mordmerkmal durch könnte ich in meinem Szenario durchaus etwas finden.
Herstellung der Ehre= niedere Beweggründe
Vorsatz bzw Planung= Ich schlag Dich tot Alter
Sind denn Motiv "Herstellung der Ehre" und der Satz "Ich schlag dich tot,Alter" eindeutig gesichert oder interpretieren wir da mal wieder was rein?
Myth_Hunter schrieb (Beitrag gelöscht):LexFrancis schrieb:
Also du hast meiner Meinung nach überhaupt keine Ahnung

Du meiner Meinung nach erst recht nicht. Hat ja nur das Wort "Hetze" gefehlt dann wäre das links grüne geschwurbel perfekt.
Ich frage mich manchmal echt,in was für einem Staat der ein oder andere leben will. Ganz bestimmt nicht in einem Rechtsstaat.


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Tödlicher Angriff auf dem Königsplatz in Augsburg

19.12.2019 um 14:07
Zitat von JestersTearJestersTear schrieb:Ich frage mich manchmal echt,in was für einem Staat der ein oder andere leben will. Ganz bestimmt nicht in einem Rechtsstaat.
Der Rechtsstaat ist doch nur noch Fragmenthaft erhalten. Wenn du dein Parkticket nicht zahlst oder schwarz fährst als arbeitender Dullie kannst du mit dem vollen Rechtsweg rechnen.
Aber wenn du am Glühweinstand jemand aus dem Leben boxt kannst du mit Solidarität rechnen wenn die Parameter stimmen.


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Tödlicher Angriff auf dem Königsplatz in Augsburg

19.12.2019 um 14:08
@JestersTear
nein...deswegen steht da A und B nicht Deutsch-Türke-Libanese und Feuerwehrmann...ich wollte nur mal nachfragen wie schmal der Grat sein kann.


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Tödlicher Angriff auf dem Königsplatz in Augsburg

19.12.2019 um 14:14
Zitat von Rick_BlaineRick_Blaine schrieb:Im Gegensatz zu so manchen Beiträgen hier scheinen mir die tatsächlich am Fall beteiligten Profis erheblich nüchterner in der Beurteilung zu sein.
Das ist ja auch denen ihre Aufgabe, eine Angelegenheit nüchtern zu betrachten...
Wenn ein Anwalt im Dreieck springen würde, weil er sich so aufregt, das wäre ja was...
So etwas lernen Anwälte bereits im Studium..Man braucht ja keinen Anwalt wenn er nicht über den Dingen steht und den Überblick verliert..
Zitat von Rick_BlaineRick_Blaine schrieb:Immerhin heisst es vom Anwalt des Hauptbetroffenen hier: Halid S. hat als einziger der Verdächtigen noch keine Haftbeschwerde eingereicht. Der 17-Jährige soll unmittelbar am Tod des 49-jährigen Feuerwehrmannes Roland S. beteiligt gewesen sein.
Das ist aber nett, soll man sich jetzt darüber freuen?
Halid S. fühlt sich vermutlich in U-Haft etwas sicherer...Und genutzt hätte es ihm eh nichts, er ist ja der Hauptverdächtige..
Das Amtsgericht Augsburg hat schon die Haftbeschwerden von den sechs weiteren Tatverdächtigen abgelehnt...
Da ist es wohl besser mal etwas abzuwarten, bis sich die Wogen geglättet haben...
So ganz ohne Hintergedanken wird das auch bei Herrn Anwalt Müller nicht abgelaufen sein...
Er wird schon im vornherein gewusst haben, dass er mit seiner Haftbeschwerde eh nicht durchkommt..


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Tödlicher Angriff auf dem Königsplatz in Augsburg

19.12.2019 um 14:22
Zitat von SeraphirSeraphir schrieb:Wovon ich Ahnung habe überlässt du bitte mir. Dieses Totschlag Blabla oder Körperverletzung mit Todesfolge ist nunmal reine Kuscheljustiz....wer jemanden stark auf den Kopf schlägt ist ein Mörder....wie es nun in Fachkreisen gesetzlich gehandhabt wird dabei für mich unrelevant.
Das ist das traurige. Das Desinteresse an der Rechtswissenschaft. Stattdessen urteilt man nach Moral. Das darf man zwar im zulässigen Rahmen, dennoch täte vielen Bürgern zumindest jurisitisches Grundwissen gut, damit sie jeden Fall, nicht nur Augsburg, mit beiden Augen und nicht nur mit dem einen moralischen Auge betrachten könnten.

Das würde gesellschaftlich vieles anders aussehen lassen: Weniger Emotionalität/Ausbrüche - stattdessen mehr nüchterne Betrachtungsweisen bei Kriminalfällen. Und das wiederum könnte auch die Nerven schonen.


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Tödlicher Angriff auf dem Königsplatz in Augsburg

19.12.2019 um 14:26
@Myth_Hunter
Absolut extrem dummer und sinnfreier Vergleich. Außerdem geschah das am Königsplatz, 3 Fußminuten vom „Glühweinstand“ enfernt. ( nur dass hier keine Tatsachen verdreht werden.


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Tödlicher Angriff auf dem Königsplatz in Augsburg

19.12.2019 um 14:41
Zitat von Cassandra71Cassandra71 schrieb:Bei "nur" schweren Schäden ist es kein Totschlag
Das muss nicht unbedingt sein. Es kann dann auch versuchter Totschlag sein. Entscheidend ist, was der Täter vorhatte.

Wollte er töten und gelang dies nicht komplett, sondern das Opfer überlebte mit schweren Schäden, zB weil der Täter gestört wurde und flüchtete, bevor er die Tat vollenden konnte, ist es versuchter Totschlag, wenn ein Mordmerkmal vorliegt, sogar versuchter Mord. Wollte er hingegen "nur" das Opfer schlagen, verletzte es aber weit mehr als beabsichtigt, ist es Körperverletzung, je nach Schaden sogar schwere Körperverletzung nach § 226 StGB.


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Tödlicher Angriff auf dem Königsplatz in Augsburg

19.12.2019 um 14:55
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Das ist das traurige. Das Desinteresse an der Rechtswissenschaft. Stattdessen urteilt man nach Moral.
Wobei man sagen muss, dass die Gesetze, hier die Strafgesetze, weit näher mit der Moral verwandt sind als viele glauben. Es macht sich nur kaum jemand die Mühe, einfach mal einen Gesetzestext zu lesen. Stattdessen werden so unzuverlässige Quellen wie wikipedia bemüht. Oder man steuert die HPs von irgendwelchen Anwälten an, liest da irgendwas und kriegt es prompt in den falschen Hals.

Dabei ergibt sich aus dem Gesetzestext selbst, was Sache ist. Jurastudenten lernen schon folgendes im ersten Semester "Gesetzeslektüre erleichtert die Rechtsfindung ungemein".

Zugegeben, mancher Gesetzestext bedarf näherer Erläuterung, setzt Grundwissen voraus oder enthalt Fachausdrücke, die eine spezielle Bedeutung haben, die sich Laien auf den ersten Blick nicht erschließt. Aber das Lesen des Originaltextes ist der Herumleserei bei wikipedia oder sonstwo zunächst mal vorzuziehen.


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