Tödlicher Angriff auf dem Königsplatz in Augsburg
10.01.2020 um 14:10Sojus73 schrieb:Ah, danke. Ok, das ist das was ich wissen wollte, bin juristischer Laie. Dann würde ja eigentlich nichts dagegen sprechen den Video als Ganzes zur Verfügung zu stellen. Ich fände das dann sogar gut. Wie will man den Video denn sonst genau analysieren? Zeitlupe, Gutacher, etc.Ich bin auch nur juristische Laie ;)
Nur geht es halt nicht darum, was wir für gut erachten würden, sondern was im Gesetz steht:
emz schrieb:Hier ein Blick ins Gesetz: https://dejure.org/gesetze/StPO/147.htmlDa müssen halt die Anwälte ein bisserl warten, bis die Ermittlungen abgeschlossen sind und die Anklage steht, dann bekommen sie ja alles geliefert. Bis dahin müssen sie eben ihren Allerwertesten schon selbst zur Polizei bemühen. Die StA betreibt keinen Lieferservice.
§ 147 - Akteneinsichtsrecht, Besichtigungsrecht; Auskunftsrecht des Beschuldigten
(1) Der Verteidiger ist befugt, die Akten, die dem Gericht vorliegen oder diesem im Falle der Erhebung der Anklage vorzulegen wären, einzusehen sowie amtlich verwahrte Beweisstücke zu besichtigen.