Tödlicher Angriff auf dem Königsplatz in Augsburg
28.12.2019 um 12:41Der focus link wurde aktualisiert, die Begründung für das Aufleben der Haftbefehle sei, dass doch Flucht und oder Verdunkelungsgefahr bestehe.
Ja, das wird gleichermaßen auch von der BILD berichtet: https://www.bild.de/news/inland/news-inland/getoeteter-feuerwehrmann-in-augsburg-sechs-verdaechtige-wieder-in-haft-66955798.bild.htmlBruderchorge schrieb:Der focus link wurde aktualisiert, die Begründung für das Aufleben der Haftbefehle sei, dass doch Flucht und oder Verdunkelungsgefahr bestehe.
Das OLG wolle wissen, wie eng der Zusammenhalt zwischen den Jugendlichen und jungen Männern gewesen sei und ob es doch eine Gruppendynamik gegeben habe.https://www.focus.de/panorama/welt/toedliche-attacke-auf-feuerwehrmann-in-augsburg-sechs-verdaechtige-sind-wieder-in-haft_id_11499395.html
Dafür wolle das Gericht die weiteren Ermittlungen zu dem gewaltsamen Tod des 49-Jährigen Feuerwehrmanns am Nikolaustag auf dem Königsplatz abwarten.
Bei sechs Verdächtigen bestehe laut einem Verteidiger doch Flucht- und Verdunklungsgefahrhttps://m.focus.de/panorama/welt/toedliche-attacke-auf-feuerwehrmann-in-augsburg-sechs-verdaechtige-sind-wieder-in-haft_id_11499395.html
Im Fall des Augsburger Tötungsdelikts sieht das Oberlandesgericht (OLG) München bei sechs Verdächtigen Flucht- und Verdunklungsgefahr. Das teilte der Anwalt Michael Menzel mit, ... Das OLG wolle wissen, wie eng der Zusammenhalt zwischen den Jugendlichen und jungen Männern gewesen sei und ob es doch eine Gruppendynamik gegeben habe. Dafür sollen weitere Ermittlungen abgewartet werden.
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Menzel, dessen Kanzlei vier der Sieben vertritt, sagte, die Polizei habe einige der Betroffenen am Freitagabend festgenommen. ... Ein weiterer Verteidiger kündigte an, Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe prüfen zu wollen. Ein Sprecher der Augsburger Staatsanwaltschaft sagte, seine Behörde wolle erst am Montag Stellung zu den aktuellen Entwicklungen nehmen.
emz schrieb:Auch wenn ich mich durchaus für die rechtlichen Gründe interessiere, weitaus mehr bin ich darauf gespannt, was für politische Gründe dir da vorschweben könnten. Ein bisschen konkreter wäre da schon schön, wenn du dich ausdrücken könntest.
Das habe ich weiter oben schon erläutert, anhand des ersten Haftbefehls. Ob die Gründe beim OLG noch zutreffen weiß ich nicht. Aber ich bin nicht so naiv zu glauben, als spiele das ganz bestimmte nie und nimmer keine Rolle.calligraphie schrieb:Anhand welcher Hinweise , befürchtest du hier politisch gefärbte Entscheidungen ?
Wäre der Thread dann nicht besser woanders aufgehoben ?
Nun ja, in Bayern jagt man halt mit einer Hundertschaft jedem herrenlosen Joint hinterher, während sich die Justiz bei den Delikten zurückhält, die im weitesten Sinne der Wirtschaftsförderung dienen. In Berlin hat man nicht die Ressourcen, mit einer Hundertschaft Drogendealern hinterherzuhecheln. Zumal diese Drogendealer einen wichtigen Beitrag zur "Partyhauptstadt" leisten. Und in den meisten Stadtteilen geht es eben nicht zu wie am Kotti oder Görli, sondern so wie in den meisten anderen Großestädten eben auch. Zugleich gibt es eine Rechtsprechung, die sich nicht gescheut hat, zwei "Raser" wegen Mordes zu verurteilen, ein außergewöhnlich hartes (und meiner Auffassung nach falsches) Urteil.Seidenraupe schrieb:Aber München ist nicht Berlin!!
Das könnte ein tatsächlicher Grund sein - der allerdings immer einer rechtlichen Würdigung unterliegt, insofern sind es Gründe, die eine solche Entscheidung rechtfertigen, mithin also immer rechtliche Gründe.Egi schrieb:Flucht - und Verdunkelungsgefahr bestehen also sehr wohl.
Alle Verdächtigen besitzen die deutsche und die bayerische Staatsangehörigkeit ;)Egi schrieb:Der Hintergrund dürfte ganz einfach sein: Mehrere der Verdächtigen besitzen mindestens zwei Staatsbürgerschaften.
Das ganz bestimmte Was? Verstehe den Satz nicht.monstra schrieb:Aber ich bin nicht so naiv zu glauben, als spiele das ganz bestimmte nie und nimmer keine Rolle.
Die Erwartungen von Öffentlichkeit und Politik.emz schrieb:Das ganz bestimmte Was? Verstehe den Satz nicht.
Stimmt. Es geht hier nicht um Anklage und bevorstehende Verurteilung und auch nicht um Strafhaft. So weit ist es längst noch nicht.calligraphie schrieb:Es mutet echt seltsam an wie aus einem normalen straftatbestand mit Todesfolge hier auf einmal ein Politikum aus der Tasche gezaubert wird und am Ende wird das alles noch zu einer aktivistenseite mit Unrechts Attitüde.
Wir wissen nicht, ob und wie (negativ) diese Gruppe vorher schon in Erscheinung getreten ist.Bone02943 schrieb:Naja wir wissen, dass es keine Einkesselung gab, dass sich andere Tatverdächtige zum Zeitpunkt des Schlags, mit dem Rücken abgewandt, in einigen Metern entfernt, befanden. Also warum sollte man dich, mal angenommen du stündest mit dem Rücken zur Tat, jetzt schon wieder in U-Haft nehmen?
Beim Stichwort "Gruppendynamik" fiel mir sofort die psychische Beihilfe ein, die von der Rechtsprechung als Beihilfeform anerkannt ist. Wer sucht, findet dazu viel im Netz.emz schrieb:Es geht also um Verdunklungsgefahr und am Montag werden wir mehr erfahren.
Im Fall des Augsburger Tötungsdelikts sieht das Oberlandesgericht (OLG) München bei sechs Verdächtigen Flucht- und Verdunklungsgefahr. Das teilte der Anwalt Michael Menzel mit, ... Das OLG wolle wissen, wie eng der Zusammenhalt zwischen den Jugendlichen und jungen Männern gewesen sei und ob es doch eine Gruppendynamik gegeben habe. Dafür sollen weitere Ermittlungen abgewartet werden.
"Das Oberlandesgericht München hat in seiner Beschwerdeentscheidung die Haftbefehle aufrechterhalten und Untersuchungshaft angeordnet. Der zuständige Senat bestätigt, ausgehend vom derzeitigen Ermittlungsstand, sowohl den dringenden Verdacht der Beihilfe zum Totschlag, als auch der gefährlichen Körperverletzung sowie die Haftgründe der Flucht- und der Verdunkelungsgefahr und der Schwere der Tat.
Der Ermittlungsrichter des Amtsgericht Augsburg hat die Entscheidung des OLG eröffnet und die Haftbefehle wieder in Vollzug gesetzt. Gegenstand der nicht abgeschlossenen Ermittlungen sind sämtliche für und gegen die Beschuldigten sprechenden Umstände, die mit dem konkreten Tatgeschehen, aber auch mit dem Vor- und Nachtatverhalten der Beschuldigten und der Gruppenstruktur zusammenhängen.
Anhand der erlangten Erkenntnisse wird laufend geprüft, ob sich der Tatverdacht erhärtet oder (ggf. auch für einzelne Beschuldigte) entkräftet wird. Um diese Untersuchungen nicht zu beeinträchtigen, können derzeit keine Einzelheiten zu den Ermittlungsergebnissen mitgeteilt werden."
"Meine Erwartung" wäre, dass ein Tötungsdelikt und die direkte oder indirekte Beihilfe bestraft wird, so wie es unsere Gesetzgebung vorsieht!monstra schrieb:Die Erwartungen von Öffentlichkeit und Politik.
Nun, die Wahrscheinlichkeit, dass Deine "Erwartung" in Erfüllung geht, ist in Bayern mit Sicherheit höher als in Berlin oder z.B. Bremen. Von daher sind die Beschuldigten in Bayern schon sehr gut aufgehoben.KaMailLeon schrieb:"Meine Erwartung" wäre, dass ein Tötungsdelikt und die direkte oder indirekte Beihilfe bestraft wird, so wie es unsere Gesetzgebung vorsieht!
OHNE Ansehen der Person(en)! https://synonyme.woxikon.de/synonyme/ohne%20ansehen%20der%20person.php
Ich dachte bisher das unsere Gesetze (Strafgesetz) für GANZ Deutschland gelten? Deshalb kann ich den Einwurf nicht so recht einordnen...trailhamster schrieb:Nun, die Wahrscheinlichkeit, dass Deine "Erwartung" in Erfüllung geht, ist in Bayern mit Sicherheit höher als in Berlin oder z.B. Bremen. Von daher sind die Beschuldigten in Bayern schon sehr gut aufgehoben.
Gesetze sind sehr auslegungsfähig und im Alltag auch kreativ ergänzbar. Z.B. erfindet man sowas wie eine kulturelle Prägungsbesonderheit und da ist dann ein Mord kein Mord mehr. Auch serielle Bewährungsstrafen werden möglich, wenn man denn will. Und all dies unter einem für alle Menschen vor deutschen Gerichten gleichermaßen geltenden Strafrecht.KaMailLeon schrieb:Ich dachte bisher das unsere Gesetze (Strafgesetz) für GANZ Deutschland gelten? Deshalb kann ich den Einwurf nicht so recht einordnen...
Schöner Satz... Ja manche Bevölkerungsschichten und deren Anwälte nutzen gekonnt "sogenannte" Schlupflöcher in unserer Gesetzgebung "könnte man meinen" ...trailhamster schrieb:Gesetze sind sehr auslegungsfähig und im Alltag auch kreativ ergänzbar.
Natürlich nicht! Welch Aufschrei würde das wohl in der Bevölkerung auslösen...? ;)Andante schrieb:Na, dass Tatverdächtige oder Täter mit Migrationshintergrund in Berlin, Bremen oder Duisburg generell gegenüber, wie es heutzutage heißt, "Biodeutschen" bevorzugt würden, ist statistisch, so weit ich weiß, nicht belegbar.