Tödlicher Angriff auf dem Königsplatz in Augsburg
28.12.2019 um 12:41Der focus link wurde aktualisiert, die Begründung für das Aufleben der Haftbefehle sei, dass doch Flucht und oder Verdunkelungsgefahr bestehe.
Bruderchorge schrieb:Der focus link wurde aktualisiert, die Begründung für das Aufleben der Haftbefehle sei, dass doch Flucht und oder Verdunkelungsgefahr bestehe.Ja, das wird gleichermaßen auch von der BILD berichtet: https://www.bild.de/news/inland/news-inland/getoeteter-feuerwehrmann-in-augsburg-sechs-verdaechtige-wieder-in-haft-66955798.bild.html
Das OLG wolle wissen, wie eng der Zusammenhalt zwischen den Jugendlichen und jungen Männern gewesen sei und ob es doch eine Gruppendynamik gegeben habe.https://www.focus.de/panorama/welt/toedliche-attacke-auf-feuerwehrmann-in-augsburg-sechs-verdaechtige-sind-wieder-in-haft_id_11499395.html
Dafür wolle das Gericht die weiteren Ermittlungen zu dem gewaltsamen Tod des 49-Jährigen Feuerwehrmanns am Nikolaustag auf dem Königsplatz abwarten.
Bei sechs Verdächtigen bestehe laut einem Verteidiger doch Flucht- und Verdunklungsgefahrhttps://m.focus.de/panorama/welt/toedliche-attacke-auf-feuerwehrmann-in-augsburg-sechs-verdaechtige-sind-wieder-in-haft_id_11499395.html
Im Fall des Augsburger Tötungsdelikts sieht das Oberlandesgericht (OLG) München bei sechs Verdächtigen Flucht- und Verdunklungsgefahr. Das teilte der Anwalt Michael Menzel mit, ... Das OLG wolle wissen, wie eng der Zusammenhalt zwischen den Jugendlichen und jungen Männern gewesen sei und ob es doch eine Gruppendynamik gegeben habe. Dafür sollen weitere Ermittlungen abgewartet werden.
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Menzel, dessen Kanzlei vier der Sieben vertritt, sagte, die Polizei habe einige der Betroffenen am Freitagabend festgenommen. ... Ein weiterer Verteidiger kündigte an, Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe prüfen zu wollen. Ein Sprecher der Augsburger Staatsanwaltschaft sagte, seine Behörde wolle erst am Montag Stellung zu den aktuellen Entwicklungen nehmen.
emz schrieb:Auch wenn ich mich durchaus für die rechtlichen Gründe interessiere, weitaus mehr bin ich darauf gespannt, was für politische Gründe dir da vorschweben könnten. Ein bisschen konkreter wäre da schon schön, wenn du dich ausdrücken könntest.
calligraphie schrieb:Anhand welcher Hinweise , befürchtest du hier politisch gefärbte Entscheidungen ?Das habe ich weiter oben schon erläutert, anhand des ersten Haftbefehls. Ob die Gründe beim OLG noch zutreffen weiß ich nicht. Aber ich bin nicht so naiv zu glauben, als spiele das ganz bestimmte nie und nimmer keine Rolle.
Wäre der Thread dann nicht besser woanders aufgehoben ?
Seidenraupe schrieb:Aber München ist nicht Berlin!!Nun ja, in Bayern jagt man halt mit einer Hundertschaft jedem herrenlosen Joint hinterher, während sich die Justiz bei den Delikten zurückhält, die im weitesten Sinne der Wirtschaftsförderung dienen. In Berlin hat man nicht die Ressourcen, mit einer Hundertschaft Drogendealern hinterherzuhecheln. Zumal diese Drogendealer einen wichtigen Beitrag zur "Partyhauptstadt" leisten. Und in den meisten Stadtteilen geht es eben nicht zu wie am Kotti oder Görli, sondern so wie in den meisten anderen Großestädten eben auch. Zugleich gibt es eine Rechtsprechung, die sich nicht gescheut hat, zwei "Raser" wegen Mordes zu verurteilen, ein außergewöhnlich hartes (und meiner Auffassung nach falsches) Urteil.
Egi schrieb:Flucht - und Verdunkelungsgefahr bestehen also sehr wohl.Das könnte ein tatsächlicher Grund sein - der allerdings immer einer rechtlichen Würdigung unterliegt, insofern sind es Gründe, die eine solche Entscheidung rechtfertigen, mithin also immer rechtliche Gründe.
Egi schrieb:Der Hintergrund dürfte ganz einfach sein: Mehrere der Verdächtigen besitzen mindestens zwei Staatsbürgerschaften.Alle Verdächtigen besitzen die deutsche und die bayerische Staatsangehörigkeit ;)
monstra schrieb:Aber ich bin nicht so naiv zu glauben, als spiele das ganz bestimmte nie und nimmer keine Rolle.Das ganz bestimmte Was? Verstehe den Satz nicht.
emz schrieb:Das ganz bestimmte Was? Verstehe den Satz nicht.Die Erwartungen von Öffentlichkeit und Politik.
calligraphie schrieb:Es mutet echt seltsam an wie aus einem normalen straftatbestand mit Todesfolge hier auf einmal ein Politikum aus der Tasche gezaubert wird und am Ende wird das alles noch zu einer aktivistenseite mit Unrechts Attitüde.Stimmt. Es geht hier nicht um Anklage und bevorstehende Verurteilung und auch nicht um Strafhaft. So weit ist es längst noch nicht.
Bone02943 schrieb:Naja wir wissen, dass es keine Einkesselung gab, dass sich andere Tatverdächtige zum Zeitpunkt des Schlags, mit dem Rücken abgewandt, in einigen Metern entfernt, befanden. Also warum sollte man dich, mal angenommen du stündest mit dem Rücken zur Tat, jetzt schon wieder in U-Haft nehmen?Wir wissen nicht, ob und wie (negativ) diese Gruppe vorher schon in Erscheinung getreten ist.
emz schrieb:Es geht also um Verdunklungsgefahr und am Montag werden wir mehr erfahren.Beim Stichwort "Gruppendynamik" fiel mir sofort die psychische Beihilfe ein, die von der Rechtsprechung als Beihilfeform anerkannt ist. Wer sucht, findet dazu viel im Netz.
Im Fall des Augsburger Tötungsdelikts sieht das Oberlandesgericht (OLG) München bei sechs Verdächtigen Flucht- und Verdunklungsgefahr. Das teilte der Anwalt Michael Menzel mit, ... Das OLG wolle wissen, wie eng der Zusammenhalt zwischen den Jugendlichen und jungen Männern gewesen sei und ob es doch eine Gruppendynamik gegeben habe. Dafür sollen weitere Ermittlungen abgewartet werden.
"Das Oberlandesgericht München hat in seiner Beschwerdeentscheidung die Haftbefehle aufrechterhalten und Untersuchungshaft angeordnet. Der zuständige Senat bestätigt, ausgehend vom derzeitigen Ermittlungsstand, sowohl den dringenden Verdacht der Beihilfe zum Totschlag, als auch der gefährlichen Körperverletzung sowie die Haftgründe der Flucht- und der Verdunkelungsgefahr und der Schwere der Tat.
Der Ermittlungsrichter des Amtsgericht Augsburg hat die Entscheidung des OLG eröffnet und die Haftbefehle wieder in Vollzug gesetzt. Gegenstand der nicht abgeschlossenen Ermittlungen sind sämtliche für und gegen die Beschuldigten sprechenden Umstände, die mit dem konkreten Tatgeschehen, aber auch mit dem Vor- und Nachtatverhalten der Beschuldigten und der Gruppenstruktur zusammenhängen.
Anhand der erlangten Erkenntnisse wird laufend geprüft, ob sich der Tatverdacht erhärtet oder (ggf. auch für einzelne Beschuldigte) entkräftet wird. Um diese Untersuchungen nicht zu beeinträchtigen, können derzeit keine Einzelheiten zu den Ermittlungsergebnissen mitgeteilt werden."
monstra schrieb:Die Erwartungen von Öffentlichkeit und Politik."Meine Erwartung" wäre, dass ein Tötungsdelikt und die direkte oder indirekte Beihilfe bestraft wird, so wie es unsere Gesetzgebung vorsieht!
KaMailLeon schrieb:"Meine Erwartung" wäre, dass ein Tötungsdelikt und die direkte oder indirekte Beihilfe bestraft wird, so wie es unsere Gesetzgebung vorsieht!Nun, die Wahrscheinlichkeit, dass Deine "Erwartung" in Erfüllung geht, ist in Bayern mit Sicherheit höher als in Berlin oder z.B. Bremen. Von daher sind die Beschuldigten in Bayern schon sehr gut aufgehoben.
OHNE Ansehen der Person(en)! https://synonyme.woxikon.de/synonyme/ohne%20ansehen%20der%20person.php
trailhamster schrieb:Nun, die Wahrscheinlichkeit, dass Deine "Erwartung" in Erfüllung geht, ist in Bayern mit Sicherheit höher als in Berlin oder z.B. Bremen. Von daher sind die Beschuldigten in Bayern schon sehr gut aufgehoben.Ich dachte bisher das unsere Gesetze (Strafgesetz) für GANZ Deutschland gelten? Deshalb kann ich den Einwurf nicht so recht einordnen...
KaMailLeon schrieb:Ich dachte bisher das unsere Gesetze (Strafgesetz) für GANZ Deutschland gelten? Deshalb kann ich den Einwurf nicht so recht einordnen...Gesetze sind sehr auslegungsfähig und im Alltag auch kreativ ergänzbar. Z.B. erfindet man sowas wie eine kulturelle Prägungsbesonderheit und da ist dann ein Mord kein Mord mehr. Auch serielle Bewährungsstrafen werden möglich, wenn man denn will. Und all dies unter einem für alle Menschen vor deutschen Gerichten gleichermaßen geltenden Strafrecht.
trailhamster schrieb:Gesetze sind sehr auslegungsfähig und im Alltag auch kreativ ergänzbar.Schöner Satz... Ja manche Bevölkerungsschichten und deren Anwälte nutzen gekonnt "sogenannte" Schlupflöcher in unserer Gesetzgebung "könnte man meinen" ...
Andante schrieb:Na, dass Tatverdächtige oder Täter mit Migrationshintergrund in Berlin, Bremen oder Duisburg generell gegenüber, wie es heutzutage heißt, "Biodeutschen" bevorzugt würden, ist statistisch, so weit ich weiß, nicht belegbar.Natürlich nicht! Welch Aufschrei würde das wohl in der Bevölkerung auslösen...? ;)