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Tödlicher Angriff auf dem Königsplatz in Augsburg

1.353 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Weihnachtsmarkt, Augsburg, Feuerwehrmann ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Tödlicher Angriff auf dem Königsplatz in Augsburg

24.12.2019 um 04:11
Zitat von Bone02943Bone02943 schrieb:Dennoch bleibt die Frage offen, warum von Seiten der Polizei und Staatsanwaltschaft Sachlagen beurteilt wurden, die so nicht haltbar waren. Einkesselung/Beihilfe zum Totschlag
Es hätte doch sein können, gerade bei einer Einkesselung wie in diesem Fall.

Da ist es wichtig, die Beteiligten zu befragen, Augenzeugen anzuhören, entweder bestätigt sich das oder es wird entkräftet.
Weiß nicht, warum das jetzt ein Problem darstellt.
Normale Vorgehensweise, wie mir scheint.


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Tödlicher Angriff auf dem Königsplatz in Augsburg

24.12.2019 um 05:48
Zitat von boraboraborabora schrieb:Es hätte doch sein können, gerade bei einer Einkesselung wie in diesem Fall.
Aber nicht wenn die Videoaufzeichnungen wohl etwas anderes zeigen.
Zitat von boraboraborabora schrieb:Da ist es wichtig, die Beteiligten zu befragen, Augenzeugen anzuhören, entweder bestätigt sich das oder es wird entkräftet.
Weiß nicht, warum das jetzt ein Problem darstellt.
Normale Vorgehensweise, wie mir scheint.
Eben nicht, wie hier schon recht zeitig angemerkt wurde.


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Tödlicher Angriff auf dem Königsplatz in Augsburg

24.12.2019 um 08:12
Zitat von boraboraborabora schrieb:Es hätte doch sein können, gerade bei einer Einkesselung wie in diesem Fall.
es war ja aber eben keine Einkesselung ;)
also worauf stützt Du Deine Argumentation?
Ein gemeinschaftliches "Umzingeln" des Opfers konnte das Gericht nicht feststellen. Vier Beschuldigte hätten sich weiter weg vom Tatgeschehen aufgehalten und diesem sogar den Rücken zugekehrt. Bei zwei weiteren Beschuldigten bestehe zwar der dringende Tatverdacht der gefährlichen Körperverletzung zu Lasten des zweiten, schwer verletzten Opfers. Allerdings gehe man derzeit weder von einer Flucht- noch von einer Verdunkelungsgefahr aus.
https://www.spiegel.de/panorama/justiz/in-augsburg-getoeteter-feuerwehrmann-gericht-laesst-sechs-beschuldigte-frei-a-1302658.html


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Tödlicher Angriff auf dem Königsplatz in Augsburg

24.12.2019 um 08:12
Zitat von Bone02943Bone02943 schrieb:Dennoch bleibt die Frage offen, warum von Seiten der Polizei und Staatsanwaltschaft Sachlagen beurteilt wurden, die so nicht haltbar waren.
Liebe Güte, das war halt noch nicht die Anklage. Ganz am Anfang von Ermittlungen kann noch niemand sagen, was sich genau abgespielt hat. Deswegen ist ja auch immer von Tat"verdacht" und Tat"verdächtigen" die Rede. Es ist normal, dass sich die Einschätzungen zur Sach- und Rechtslage im Laufe von Ermittlungen ändern.
Zitat von Bone02943Bone02943 schrieb:Aber nicht wenn die Videoaufzeichnungen wohl etwas anderes zeigen.
Es ist doch gut, dass es diese Videoaufzeichnungen gibt. Aber sie mussten halt erst gesammelt, womöglich bearbeitet und dann ausgewertet werden.


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Tödlicher Angriff auf dem Königsplatz in Augsburg

24.12.2019 um 09:51
Zitat von Bone02943Bone02943 schrieb:Dennoch bleibt die Frage offen, warum von Seiten der Polizei und Staatsanwaltschaft Sachlagen beurteilt wurden, die so nicht haltbar waren. Einkesselung/Beihilfe zum Totschlag
Warum weiß ich auch nicht. Aber da ist es ja sogar Glück für die TV, dass es Kameras gab. Was Zeugen oder Betroffene vielleicht empfunden und dargestellt hatten, Umzingelung, hat es ja wohl gar nicht gegeben.


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Tödlicher Angriff auf dem Königsplatz in Augsburg

24.12.2019 um 09:53
Zitat von AndanteAndante schrieb:Das kann man nicht sagen, bevor man nicht die Personalausstattungssituation bei Polizei und StA kennt. Immerhin haben die nicht nur diesen einen Fall zu bearbeiten.
Zitat von AndanteAndante schrieb:Es ist doch gut, dass es diese Videoaufzeichnungen gibt. Aber sie mussten halt erst gesammelt, womöglich bearbeitet und dann ausgewertet werden.
Netter Versuch zur Ehrenrettung.

Aber das Videomaterial war innerhalb von 24 Stunden ausgewertet worden, um die Tatverdächtigen identifizieren zu können und nach ihnen zu fahnden.

Meine These bleibt: Das war Politik. Man kann nicht 24 Stunden nach einer live im TV übertragenen Pressekonferenz 6 Festgenommene wieder laufen lassen, die unter Verdacht standen, das Opfer "umzingelt" und an einer vorsätzlichen Tötung beteiligt gewesen zu sein. Zudem handelte es sich bei den Festgenommenen um keine unbeschriebenen Blätter.

Aber zur Ehrenrettung ein anderer Umstand (Hervorhebungen von mir):

Auf der Pressekonferenz der Polizei hat der Präsident des Polizeipräsidiums davon gesprochen, dass Polizei seit der Tat "in den sozialen Medien unerträgliche Anfeindungen hinnehmen muss". Die Polizei habe sich wütende Fragen gefallen lassen müssen, weil sie während der Fahndung keine Fotos und auch keine Täterbeschreibung herausgegeben habe. Es sei "krakeelt" worden, dass das doch Flüchtlinge gewesen seien und die Ermittler alles vertuschen wollten.

https://www.sueddeutsche.de/bayern/augsburg-feuerwehrmann-gewaltausbruch-1.4716276

Polizei, StA und seriöse Politik hatten also den Eindruck, unter erheblichen Druck zu stehen, ja sogar angefeindet zu werden. Sie mussten handeln. Das war zwar nicht richtig, erklärt aber so Manches. Auch über Deutschland 2019.


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Tödlicher Angriff auf dem Königsplatz in Augsburg

24.12.2019 um 22:49
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:es war ja aber eben keine Einkesselung ;)
also worauf stützt Du Deine Argumentation?
Ich schaue hier nicht täglich rein.
Okay, dann war es keine Einkesselung.

Dennoch ist der Mann tot.
War wohl auch kein Faustschlag, wie einst verlautbart.

Dem Verursacher will doch keiner was!


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Tödlicher Angriff auf dem Königsplatz in Augsburg

24.12.2019 um 23:12
Zitat von Bone02943Bone02943 schrieb:Dennoch bleibt die Frage offen, warum von Seiten der Polizei und Staatsanwaltschaft Sachlagen beurteilt wurden, die so nicht haltbar waren. Einkesselung/Beihilfe zum Totschlag
Vielleicht wollte man einfach nur die Beteiligten voneinander isolieren, so dass sie keine Möglichkeit hatten, Absprachen zu treffen. Kennen wir den genauen Wortlaut des Haftbefehls? Können wir Verdunklungsgefahr ausschließen? Ist nur eine Idee.


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Tödlicher Angriff auf dem Königsplatz in Augsburg

24.12.2019 um 23:27
@emz

Ich denke mal, dass da am Anfang vieles unklar und Chaos war. Ein Mensch tot, ein anderer verletzt, die Ehefrauen der beiden als Augenzeuginnen erzählen etwas zum Tathergang aus ihrer Sicht, vielleicht auch weitere Umstehende. Täter sind flüchtig, nichts Genaues weiß man bis hierhin nicht.

Dann die Videoaufnahmen und deren Auswertung. Die Polizei meint, bekannte Leute zu erkennen, und bingo, es gibt Festnahmen. Die Festgenommenen sagen etwas oder auch nicht, immer noch kein klares Bild. Dann, da sie nicht länger als bis zum Ablauf des nächsten Tages festgehalten werden dürfen, steht man vor der Entscheidung, ob Haftbefehl beantragt werden soll oder nicht. Mag sein, dass da der Gefanke an Verdunkelungsgefahr eine Rolle gespielt hat.


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Tödlicher Angriff auf dem Königsplatz in Augsburg

24.12.2019 um 23:27
Zitat von boraboraborabora schrieb:Dennoch ist der Mann tot.
War wohl auch kein Faustschlag, wie einst verlautbart.
Was war es denn dann?
Zitat von boraboraborabora schrieb:Dem Verursacher will doch keiner was!
Wie kommst du darauf? Der Hauptbeschuldigte sitzt weiterhin in U-haft und sein Anwalt hat noch nichtmal Haftbeschwerde eingelegt.
Zitat von emzemz schrieb:Vielleicht wollte man einfach nur die Beteiligten voneinander isolieren, so dass sie keine Möglichkeit hatten, Absprachen zu treffen. Kennen wir den genauen Wortlaut des Haftbefehls? Können wir Verdunklungsgefahr ausschließen? Ist nur eine Idee.
Dennoch hatte man ja die Bilder der Überwachungskameras. Ich denke man hat einfach Beihilfe zum Totschlag gewählt(in dem Wissen das es wohl alles andere als schlüssig ist und die Bilder dies auch nicht hergeben) weil damit kein Haftgrund vorliegen muss. Ansonsten hätte eben bewertet werden müssen, ob Verdunkelungsgefahr besteht. So wäre wohl eine U-Haft eigentlich nicht möglich gewesen.


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Tödlicher Angriff auf dem Königsplatz in Augsburg

24.12.2019 um 23:41
Zitat von Bone02943Bone02943 schrieb:So wäre wohl eine U-Haft eigentlich nicht möglich gewesen.
Das stimmt nicht ganz. Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, das der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit von U-Haft bei verfassungskonformer Auslegung auch im Rahmen des § 112 Abs. 3 StPO eine Rolle spielt. Das heißt: Flucht- oder Verdunkelungsgefahr müssen auch bei den dort genannten Delikten angemessen berücksichtigt werden. Der BGH hat das in seinem Beschluss vom 23.12.2009 (Az. 1 BJs 26/77-5) noch einmal schon ausgeführt:
Die Voraussetzungen des § 112 Abs. 3 StPO liegen nicht vor. Diese Vorschrift lässt nach ihrem Wortlaut bei den darin aufgeführten Straftaten der Schwerkriminalität, zu denen täterschaftlich begangener Mord nach § 211 StGB und die Beihilfe hierzu gehören, die Anordnung der Untersuchungshaft auch dann zu, wenn ein Haftgrund nach § 112 Abs. 2 StPO - namentlich Flucht, Fluchtgefahr oder Verdunkelungsgefahr - nicht besteht. Bei der nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 19, 342 , 350 f.; BVerfG NJW 1966, 772 ) gebotenen verfassungskonformen Auslegung ist die Vorschrift wegen eines sonst darin enthaltenen offensichtlichen Verstoßes gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit dahin auszulegen, dass der Erlass eines Haftbefehls nur zulässig ist, wenn Umstände vorliegen, welche die Gefahr begründen, dass ohne Festnahme des Beschuldigten die alsbaldige Aufklärung und Ahndung der Tat gefährdet sein könnte. Genügen kann schon die zwar nicht mit bestimmten Tatsachen belegbare, aber nach den Umständen des Falles doch nicht auszuschließende Flucht- oder Verdunkelungsgefahr oder die ernstliche Befürchtung, dass der Täter weitere Taten ähnlicher Art begehen werde. Ausreichend, aber auch erforderlich ist die Feststellung, dass eine verhältnismäßig geringe oder entfernte Gefahr dieser Art besteht



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Tödlicher Angriff auf dem Königsplatz in Augsburg

24.12.2019 um 23:52
PS: Ob man also nun Haftbefehl wegen Verdachts der Körperverletzung mit Todesfolge oder wegen Verdachts der Beihilfe zum Mord oder Totschlag beantragt hätte, hätte man immer etwas zum Haftgrund sagen müssen. Und bei insgesamt sieben mutmaßlichen Tatbeteiligten liegt nun mal der Gedanke an Verdunkelungsgefahr, sprich irgendwelche Absprachen zwischen den Verdächtigen, nicht außerhalb jeder Wahrscheinlichkeit.


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Tödlicher Angriff auf dem Königsplatz in Augsburg

25.12.2019 um 00:08
@Andante

Ok, danke, bei Verdunkelungsgefahr ging ich einzig von Flucht/Untertauchen aus.


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Tödlicher Angriff auf dem Königsplatz in Augsburg

25.12.2019 um 00:15
@Bone02943

In § 112 Absatz 2 StGB sind die maßgeblichen Haftgründe ganz genau definiert, auch die Verdunkelungsgefahr:
2) Ein Haftgrund besteht, wenn auf Grund bestimmter Tatsachen
1.
festgestellt wird, daß der Beschuldigte flüchtig ist oder sich verborgen hält,
2.
bei Würdigung der Umstände des Einzelfalles die Gefahr besteht, daß der Beschuldigte sich dem Strafverfahren entziehen werde (Fluchtgefahr), oder
3.
das Verhalten des Beschuldigten den dringenden Verdacht begründet, er werde
a)
Beweismittel vernichten, verändern, beiseite schaffen, unterdrücken oder fälschen oder
b)
auf Mitbeschuldigte, Zeugen oder Sachverständige in unlauterer Weise einwirken oder
c)
andere zu solchem Verhalten veranlassen,
und wenn deshalb die Gefahr droht, daß die Ermittlung der Wahrheit erschwert werde (Verdunkelungsgefahr).



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Tödlicher Angriff auf dem Königsplatz in Augsburg

25.12.2019 um 00:29
Eines sollt man auch nicht außer acht lassen: Niemand hier weiß, wer von den Beschuldigten seit wann weswegen "polizeibekannt" war. Die Ermittlungsbehörden werden sich bei Jugendlichen hierzu näher mit keinem Wörtchen äußern. Im Hinterkopf sollte man derlei - und dass so etwas in die polizeiliche bzw. staatsanwaltschaftliche Beurteilung der Lage eingeflossen sein kann - aber haben, bevor man in den Modus verfällt "übereifrige bayerische Strafverfolger bringen dem Mob auf der Straße diverse Opfer".


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Tödlicher Angriff auf dem Königsplatz in Augsburg

27.12.2019 um 21:27
Alle sechs auf Beschluss des OLG wieder in haft

https://focus.de/11499395


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Tödlicher Angriff auf dem Königsplatz in Augsburg

27.12.2019 um 21:32
Kurz vor Weihnachten wurden sechs Verdächtige im Fall des in Augsburg totgeschlagenen Feuerwehrmanns auf freien Fuß gesetzt - nun sind sie wieder in Haft. Das erfuhr FOCUS Online von Strafverteidiger Klaus Rödl, der das mit 20 Jahren älteste Mitglied der siebenköpfigen Gruppe vertritt.
https://m.focus.de/panorama/welt/toedliche-attacke-auf-feuerwehrmann-in-augsburg-sechs-verdaechtige-sind-wieder-in-haft_id_11499395.html

Wer soll denn das noch ernst nehmen?


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Tödlicher Angriff auf dem Königsplatz in Augsburg

27.12.2019 um 22:41
was hat das zu bedeuten. auf dem Taxi-Video ist doch gar nix zu sehen was einem einzelnen zu zuordnen wäre.

Warum?


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Tödlicher Angriff auf dem Königsplatz in Augsburg

27.12.2019 um 23:31
So ungewöhnlich finde ich das nicht.
Möglicherweise hat der Freund des Opfers der schwer verletzt wurde, jetzt ausgesagt und es gibt neue Beweise...


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Tödlicher Angriff auf dem Königsplatz in Augsburg

28.12.2019 um 00:41
Zitat von 6.PzGren3916.PzGren391 schrieb:Wer soll denn das noch ernst nehmen?
Auf jeden Fall derjenige, der jetzt wieder in Haft ist.
Zitat von mirokumiroku schrieb:auf dem Taxi-Video ist doch gar nix zu sehen was einem einzelnen zu zuordnen wäre.
Dieses Video dürfte nicht entscheidend sein.


So, wie ein Verurteilter die Möglichkeit hat, in Berufung oder in Revision zu gehen, so hat auch eine Staatsanwaltschaft die Möglichkeit, gegen eine gerichtliche Entscheidung bei der nächsthöheren Stelle, hier beim OLG, Beschwerde einzulegen.


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