Elisa Pilarski - Mord oder Tod durch Hunde
21.02.2020 um 16:59@MmeZsaZsa
Der Tierschutz ist nach dem Grundgesetz, dort Art. 20a, Staatsziel. Tiere sind daher grundgesetzlich geschützt. Einfachgesetzlich drückt sich das im Tierschutzgesetz aus.
Es bleibt aber dabei, dass auf Tiere, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, das für Sachen geltende Recht anzuwenden ist.
Strafrechtlich drückt sich das zB darin aus, dass der Diebstahlsparagraph, also § 242 StGB, auch für den Diebstahl von Tieren gilt. Tiere sind, was Diebstahl betrifft, also genau so gestellt wie Auto, Fahrrad oder jeder andere Gegenstand.
Die Rechtslage dürfte in Frankreich ähnlich sein, obwohl: Tierschutz als französisches Staatsziel? Ist es dort schon so weit?
Der Tierschutz ist nach dem Grundgesetz, dort Art. 20a, Staatsziel. Tiere sind daher grundgesetzlich geschützt. Einfachgesetzlich drückt sich das im Tierschutzgesetz aus.
Es bleibt aber dabei, dass auf Tiere, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, das für Sachen geltende Recht anzuwenden ist.
Strafrechtlich drückt sich das zB darin aus, dass der Diebstahlsparagraph, also § 242 StGB, auch für den Diebstahl von Tieren gilt. Tiere sind, was Diebstahl betrifft, also genau so gestellt wie Auto, Fahrrad oder jeder andere Gegenstand.
Die Rechtslage dürfte in Frankreich ähnlich sein, obwohl: Tierschutz als französisches Staatsziel? Ist es dort schon so weit?