behind_eyes schrieb:Deswegen
Von diesem besten Fall gehe ich trotzdem nicht aus, denn ich schrieb ja gleich weiter:
rhapsody3004 schrieb:Aber so einfach dürfte der Fall nicht gelagert sein.
Du weißt doch, wovon ich in diesem Fall ausgehe: Davon, dass die EB zumindest bis zum gegenwärtigen Stand nicht mal genau Konkretisieren könnten, was genau in dem Haus überhaupt passiert sein könnte.
Auch wenn für das, was auch immer in dem Haus passiert sein könnte, bis zum gegenwärtigen Ermittlungsstand nur F infrage für kommt - würde das doch nicht reichen und kein Gericht würde nur aufgrund statistischer Wahrscheinlichkeiten jemand verurteilen.
Man müsste ihm schon auch einen oder mehrere konkrete Straftatbestände nachweisen können bzw. wessen er sich überhaupt schuldig gemacht haben könnte.
@Fridolin31 war so freundlich und hat vorhin die infrage kommenden Möglichkeiten nochmal aufgezählt.
Und bis auf ein Unfallgeschehen ohne Fremdverschulden wäre das für mich auch alles in einem wahrscheinlichen Rahmen und würde auch sein mutmaßliches Nachtatverhalten erklären.