calligraphie schrieb:Für mich subjektiv impliziert es auch, dass evtl im Haus etwas passiert, was er evtl nicht zu verantworten hätte, allerdings hat er sich nach der Logic, an einer Art Vertuschung beteiligt?
Nein, denke ich nicht, denn dann hätte sich der StA mit oder ausgedrückt.
Er sagte aber und Markierung durch mich:
pensionär schrieb:daß er jedenfalls mit dem Verschwinden - für uns auch mit dem Tod ähm zu tun hat. In welcher Form, das wissen wir nicht ganz genau.
Die sehen schon auch (nicht oder) ein Fremdverschulden seitens F auf ihren Tod bezogen.
Also sie haben den Verdacht, dass er in irgendeiner Art und Weise auch (nicht oder) selbst für ihren Tod verantwortlich gewesen ist. Der Tod kann von ihm durch eine vorsätzliche oder fahrlässige Begehungstat verursacht worden sein oder auch durch eine Unterlassungstat.
emz schrieb:Die durchgeführten Ermittlungen schließen eine Entführung durch Dritte aus.
Damit ist eine Entführung sehr unwahrscheinlich.
emz schrieb:Vorsichtshalber behält sich aber ein Staatsanwalt so immer noch eine Option offen, ohne sich zu widersprechen.
Genauso.
Ausnahmen, und dann würde man auch nicht mehr von nur sehr unwahrscheinlich sprechen, ein Szenario wäre erst gar nicht möglich gewesen.
Darunter könnte immer sowas fallen und nur mal allgemein jetzt mal; Dass eine Person X, die sich nachweislich dann und dann dort befunden hat, sich nicht gleichzeitig auch an einem anderen Ort hätte befinden können.
Oder so eindeutige physische Spuren einer vermissten Person, dass man nur allein aufgrund dieser Spuren von nichts anderem als von ihrem Tod ausgehen kann. Ein auch könnte auch noch leben oder könnte auch überlebt haben nicht mal mehr möglich gewesen wäre.
Oder auch mal wieder dieses Beispiel: Jemand könnte sich weggebeamt oder auch durch Aliens entführt worden sein. Beides wäre nicht nur sehr unwahrscheinlich, es wäre bereits unmöglich gewesen und könnte daher absolut ausgeschlossen werden.