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Wo ist Rebecca Reusch?

120.992 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Berlin, Verschwunden ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Wo ist Rebecca Reusch?

Wo ist Rebecca Reusch?

17.09.2024 um 00:09
@Fridolin31

Schon klar.

Und wie sind die EB zu der Überzeugung gelangt, daß er am Morgen des Verschwindens definitiv mit RR allein im Haus war? Ich meine jetzt nicht als Zitat-Beleg. Sondern einfach mal als theoretische, hypothetische Herleitung. Spekulativ. Woran machen die EB definitiv fest, daß nicht nur das Handy von RR an diesem Morgen noch im Haus war. Was könnte das für ein Beweis sein, den die EB als 100%igen Beweis dafür ansehen, daß er an diesem Morgen allein mit ihr im Haus war. Der Snap ist es schon mal nicht, da er manipulierbar ist.


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Wo ist Rebecca Reusch?

17.09.2024 um 00:15
Zitat von newbeenewbee schrieb:Nochmal, diese ganze Drogenstory wurde den Reuschs quasi von einem Interviewer nahe gelegt.
Die StA äußerte sich dazu auch eher geringschätzig, glaubt an eine Schutzbehauptung.
Es wurde aber nie gesagt das F. diese Behauptung ggü. den EB jemals geäußert hatte.
Zumindest soweit ich es weiß.
Das mit dem Journalisten sagt die Mutter in ihrem letzten Interview.

Glage sagt, die StA hätte das mit den vermeintlichen Drogengeschäften von der Familie erfahren.
Es sei der StA aber nie plausibel erschienen.
Geringschätziges kann ich daran aber nicht erkennen.


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17.09.2024 um 00:18
Zitat von KlaragesundKlaragesund schrieb:Und wie sind die EB zu der Überzeugung gelangt, daß er am Morgen des Verschwindens definitiv mit RR allein im Haus war?
Ich glaube, dass dies einfach eine Abwägung der Wahrscheinlichkeiten war bzw. ein Ausschlussprinzip.

Eine dritte Person müsste sich ja entweder im Haus versteckt haben bzw. unerkannt eingedrungen sein. Oder aber entweder von F oder R hereingelassen worden sein. Und die Ermittler sahen keinerlei Ansatz dafür, dass irgendetwas in dieser Richtung passiert sein könnte; es gab ja auch keine entsprechenden Spuren im Haus.


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17.09.2024 um 00:20
Zitat von Fridolin31Fridolin31 schrieb:Ich glaube, dass dies einfach eine Abwägung der Wahrscheinlichkeiten war bzw. ein Ausschlussprinzip.

Eine dritte Person müsste sich ja entweder im Haus versteckt haben bzw. unerkannt eingedrungen sein. Oder aber entweder von F oder R hereingelassen worden sein. Und die Ermittler sahen keinerlei Ansatz dafür, dass irgendetwas in dieser Richtung passiert sein könnte; es gab ja auch keine entsprechenden Spuren im Haus.
Die Schwester hat das Haus verlassen um zum Kindergarten zu fahren. Ab dem Zeitpunkt war F also alleine mit R.


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17.09.2024 um 02:11
Zitat von sundrasundra schrieb:Die Schwester hat das Haus verlassen um zum Kindergarten zu fahren. Ab dem Zeitpunkt war F also alleine mit R.
Ist sie denn mit den Öffis zur Kita gefahren (7.15 Uhr) und dann mit dem Bus weiter zur Arbeit?
(Das ließe sich ja mit den Kameras im Bus belegen.)
Zu Beginn hieß es ja, nur J. habe Zugang zum Twingo gehabt - und später hieß es dann - nur F.
Das klingt verwirrend.

Wer den Twingo um 8.36 Uhr gefahren ist, ist auch nicht explizit nachzuweisen - denn das sieht man auf den Aufnahmen nicht.
Ich sage mal - jede(r), der den Schlüssel hatte, konnte das Auto gefahren sein. Völlig wertungsfrei.


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17.09.2024 um 02:50
Zitat von KlaragesundKlaragesund schrieb:Und wie sind die EB zu der Überzeugung gelangt, daß er am Morgen des Verschwindens definitiv mit RR allein im Haus war? Ich meine jetzt nicht als Zitat-Beleg. Sondern einfach mal als theoretische, hypothetische Herleitung. Spekulativ. Woran machen die EB definitiv fest, daß nicht nur das Handy von RR an diesem Morgen noch im Haus war. Was könnte das für ein Beweis sein, den die EB als 100%igen Beweis dafür ansehen, daß er an diesem Morgen allein mit ihr im Haus war. Der Snap ist es schon mal nicht, da er manipulierbar ist.
Den unmittelbaren Beweis dafür wird es wahrscheinlich nicht geben.

Dafür aber mittelbare Beweise, vor allem IT-Forensicher Natur, die auf nichts anderes hinweisen dürften, als dass F sich zusammen mit seiner Schwägerin an dem Morgen ab 7 Uhr in dem Haus befunden hat. Neben dem Snap, könnte R zudem auch noch anderweitig am Handy aktiv gewesen sein. Wissen wir nicht.

Was dann konkret Einbrecher angeht; Da dürfte aufgrund komplett fehlender Hinweise auch das Ausschlussprinzip greifen. Bliebe dann höchstens ein zunächst noch freiwillig hereingelassener Unbekannter. Aber die Gesamtschau wird auch das zumindest unwahrscheinlich erscheinen lassen.
Zitat von KlaragesundKlaragesund schrieb:Woran machen die EB definitiv fest, daß nicht nur das Handy von RR an diesem Morgen noch im Haus war
Da ich davon ausgehe, dass ihr Handy bis heute mit ihr verschwunden ist, könnte das unter dieser Grundannahme schon mal so gut wie gar nicht möglich sein, denn was für einen Grund hätte F haben können das zurückgelassene Handy seiner Schwägerin verschwinden zu lassen, wenn er nichts mit ihrem Verschwinden zu tun gehabt hätte?

Davon mal ab, dass es sehr lebensfremd im allgemeinen als auch nur konkret auf die Person R bezogen ist, anzunehmen, dass sie ohne ihr geliebtes Handy freiwillig das Haus verlassen hätte.


@Lady.Sherlock
Zitat von Lady.SherlockLady.Sherlock schrieb:Ich sage mal - jede(r), der den Schlüssel hatte, konnte das Auto gefahren sein
Das reicht nicht nur Zugriff auf den Autoschlüssen zu haben. Zugriffsmöglichkeit auf den Twingo selbst dann auch noch. Und das kann nur F gewesen sein.
Zitat von Lady.SherlockLady.Sherlock schrieb:Wer den Twingo um 8.36 Uhr gefahren ist, ist auch nicht explizit nachzuweisen
Seine Frau kann nicht gleichzeitig auf der Arbeit sein und durch den Bauhüttenweg fahren. Eine Unmöglichkeit!

Und das werden sich die EB alles genau vom Arbeitgeber bestätigt lassen haben. Wann und vielleicht sogar auch Wie sie auf der Arbeit erschienen ist.
Ebenso von der Kita.
Zitat von Lady.SherlockLady.Sherlock schrieb:Zu Beginn hieß es ja, nur J. habe Zugang zum Twingo gehabt - und später hieß es dann - nur F.
Bis ca. 5:45 Uhr nur J.

Zwischen 5:45 Uhr-7:00 Uhr beide J und F.

Und ca. ab 7 Uhr dürfte nur noch F Zugriff auf den Twingo gehabt haben.


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17.09.2024 um 06:11
Der zitierte Beitrag von newbee wurde gelöscht. Begründung: Behauptung ohne Beleg
Kannst du mal diese Timeline zeigen, die man beachten soll?
Du schreibst, Rebeccas Handy war bis ca 8 Uhr eingeloggt ! Bisher ist nicht bekannt, bis wann sie eingeloggt war! Sozusagen die Ausloggzeit!

Bekannt ist nämlich nur, dass ihr Handy das letzte Mal sich um ca 7:46 Uhr eingeloggt hat! Das ist aber nicht die Zeit bis wann sie eingeloggt war. So wie du es schreibst!


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17.09.2024 um 09:20
Zitat von Lady.SherlockLady.Sherlock schrieb:Ist sie denn mit den Öffis zur Kita gefahren (7.15 Uhr) und dann mit dem Bus weiter zur Arbeit?
(Das ließe sich ja mit den Kameras im Bus belegen.)
Zu Beginn hieß es ja, nur J. habe Zugang zum Twingo gehabt - und später hieß es dann - nur F.
Das klingt verwirrend.

Wer den Twingo um 8.36 Uhr gefahren ist, ist auch nicht explizit nachzuweisen - denn das sieht man auf den Aufnahmen nicht.
Ich sage mal - jede(r), der den Schlüssel hatte, konnte das Auto gefahren sein. Völlig wertungsfrei.
Das Auto gehörte J und wurde auch von F genutzt. Anderslautende Infos sind mir nicht bekannt.
Da J ab 8.00 Uhr an ihrem Arbeitsplatz gewesen sein soll, kann sie das Auto zu einem späteren Zeitpunkt nicht gefahren sein.
Ein Beweis per Kamera-Aufzeichnungen erübrigt sich somit.


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17.09.2024 um 09:31
@emz
Auf dem Video mit dem Zeitstempel 7.24 Uhr wäre es zeitlich möglich gewesen gegen 8 Uhr den Arbeitsplatz mit einem ÖPNV Anschluss an den Gropius Passagen noch zu erreichen. Mit dem geänderten Zeitstempel 8.36 Uhr dann sicher nicht.


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17.09.2024 um 10:52
Zum ersten Jahrestag des Verschwindens von Rebecca fand bekanntlich seinerzeit ein BILD - Interview mit dem ermittelnden Staatsanwalt Martin Glage (jetzt Knispel) statt.

1. Auf die Eingangsfrage der Interviewerin, ob er noch Hoffnung habe, dass Rebecca noch lebend gefunden werden kann, antwortet er :

Min 01:28
Nein. Also wir haben keine Hoffnung mehr, wir hatten schon relativ frühzeitig nur noch sehr wenig Hoffnung und die weiteren Ermittlungen haben leider da nichts Positiveres erbracht. Wir meinen weiterhin, dass sie dieses Haus des Schwagers nicht lebend verlassen hat.
[/quote]

2. Im weiteren Verlauf des Interviews wird m. E. deutlich, dass der ermittelnde Staatsanwalt methodisch mit partiellen Ausschlüssen nach einem in Indizienprozessen geläufigen sog. Ausschlußverfahren vorgeht :

Min 01:43

Frage:
Warum sind sie eigentlich so sicher, dass sie ähm das Haus nicht lebend verlassen hat ?
Antwort:
Das haben die Ermittlungen ergeben, wir haben alle Alternativszenarien geprüft und die ermittelnde Mordkommission hat das auch untersucht - intensiv untersucht - aber es hat letztlich nur dazu geführt, dass wir sagen können, so kann es nicht gewesen sein - sowohl ein freiwilliges Verlassen der Häuslichkeit als auch eine Entführung durch Dritte beispielweise - können wir ausschließen.
3. Im weiteren Fortgang des Interviews deutet m. E. der ermittelnde Staatsanwalt - bezogen jedenfalls auf den damaligen Zeitpunkt - eine Differenzierung an :

Frage der Interviewerin:
Min. 03:13
Warum sind Sie sich ziemlich sicher, sie sagen sie können es ihm nicht nachweisen, warum sind sie sich ziemlich sicher ?
Antwort :
Wir sind uns ähm sicher ähm allein schon deswegen, weil er sich sich ähm in Widersprüche verstrickt hat - er hat als Zeuge Angaben gemacht, die die weiteren Ermittlungen in Teilen widerlegen konnten.

Außerdem haben die Ermittlungen ergeben dass weitere Alternativszenarien - wie ich eben schon sagte - sehr unwahrscheinlich sind.

Ähm er war allein mit Rebecca vor ihrem Verschwinden im Haus, so daß wir mmh fest davon ausgehen, daß er jedenfalls mit dem Verschwinden - für uns auch mit dem Tod ähm zu tun hat. In welcher Form, das wissen wir nicht ganz genau.
[sodann neue Frage der Interviewerin]

Quelle:
https://www.youtube.com/live/ZASLK9CLL6Q?app=desktop

[Verschriftung und Interpunktion von mir. Es gilt das gesprochene Wort. Hervorhebungen von mir.]

(Auch wegen der geschickten Fragen : für einen Gesamteindruck zu dem O-Ton Interview zum 1-jährigen Jahrestag des Verschwindens von Rebecca mit dem ermittelnden Staatsanwalt ggf. : Min. 01:00 bis 08:12 durchhören.


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17.09.2024 um 11:11
Zitat von pensionärpensionär schrieb:Außerdem haben die Ermittlungen ergeben dass weitere Alternativszenarien - wie ich eben schon sagte - sehr unwahrscheinlich sind.
An dieser Stelle hätte ich als Interviewerin sofort nachgehakt: „Vorhin sagten Sie doch, dass eine Entführung durch Dritte auszuschließen ist. Widerspricht sich das nicht und falls „Nein“ wieso nicht“?


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17.09.2024 um 11:26
Zitat von KlaragesundKlaragesund schrieb:"... Widerspricht sich das nicht und falls „Nein“ wieso nicht“?
Offengesagt kann ich deinen Einwurf nicht verstehen.
Vielleicht sagst du erst mal, wo du einen Widerspruch siehst, bevor du fragst, warum es keinen Widerspruch gibt?
Für mich ist der geschilderte Sachverhalt nicht widersprüchlich.
Das haben die Ermittlungen ergeben ... sowohl ein freiwilliges Verlassen der Häuslichkeit als auch eine Entführung durch Dritte beispielweise - können wir ausschließen.



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17.09.2024 um 11:32
Naja, zwischen der Aussage: "können wir ausschließen" und "sehr unwahrscheinlich" sehe ich schon einen Unterschied.


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17.09.2024 um 11:41
@emz
Vermutlich stößt sich @Klaragesund
an den zwei Worten „ sehr unwahrscheinlich“ und dem Wort „ auszuschließen“. Eine bessere oder elegantere, begriffliche Gewissheit, wird man nun aber niemals erwarten können, von einem Staatsanwalt. Wie könnte er auch? So doch bisher der Fall nicht ausermittelt ist und man am Ende weder das Opfer finden, noch einen definitiven Täter ausmachen konnte. Staatsanwälte können sich eben auch hübsch gewählt und vage ausdrücken, analog zu Politikern. Dem klugen Zuhörer oder Leser, wird damit sozusagen etwas Raum zum interpretieren gelassen, hinsichtlich dessen, was er eigentlich sagen wollte. Ich zumindest kann da auch keinen Widerspruch sehen. Keinen Grund für eine Journalistin auf Begrifflichkeiten herumzureiten.

@pensionär
Wirklich danke. Die Antworten, lassen zumindest etwas Spielraum f Interpretationen, oder? Man sagt nicht direkt, dass man vermutet, er könnte eine Tat begangen haben… richtig? Allerdings geht man davon aus, dass er zumindest etwas weiß oder bezeugen könnte, was damals zur Aufklärung hätte beitragen können.
Man vermutet tatsächlich und zurecht, dass R in jedem denkbaren Szenarium nicht mehr lebt und das vermutlich, seit dem Tag ihres Verschwindens.
Für mich subjektiv impliziert es auch, dass evtl im Haus etwas passiert, was er evtl nicht zu verantworten hätte, allerdings hat er sich nach der Logic, an einer Art Vertuschung beteiligt?
Und je länger das Ganze zurückliegt, um so geringer die Hoffnung, auf Aufklärung? Das ist ziemlich entmutigend, wohl aber sehr realistisch.

Meinst Du, heute nach 5 Jahren, würde Staatsanwalt Knispel ggf anders antworten auf die Fragen? Inzwischen hat es ja zusätzliche Infos ( USB Stick aus Irland ) Hausdurchsuchung , Akustik Messung usw gegeben. Da dürfte sich auch der Horizont der Erkenntnisse gegenüber 2020 erweitert haben.


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17.09.2024 um 11:54
Zitat von JurettaJuretta schrieb:Naja, zwischen der Aussage: "können wir ausschließen" und "sehr unwahrscheinlich" sehe ich schon einen Unterschied.
Du magst darin einen Unterschied sehen, aber es ist kein Widerspruch.

Wenn die Rede von "sehr unwahrscheinlich" ist, so bekräftigt ein "können wir ausschließen" lediglich diese Aussage, widerspricht ihr aber in keinster Weise.


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17.09.2024 um 11:55
Zitat von emzemz schrieb:Offengesagt kann ich deinen Einwurf nicht verstehen.
Vielleicht sagst du erst mal, wo du einen Widerspruch siehst, bevor du fragst, warum es keinen Widerspruch gibt?
Für mich ist der geschilderte Sachverhalt nicht widersprüchlich.
Und zwischen der Begrifflichkeit „ausschließen“ und „sehr unwahrscheinlich“ siehst Du keinen Unterschied?

Zudem er auch noch ausführt: „… wie ich eben schon sagte…“. Er hat ja aber gerade nicht gesagt, dass es „sehr unwahrscheinlich“ sondern „ausgeschlossen“ ist. Er widerspricht sich m.E. also selbst.

Was denn nun? Ist eine Entführung durch Dritte nun nur „sehr unwahrscheinlich“ oder „ausgeschlossen“?


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17.09.2024 um 11:57
Zitat von KlaragesundKlaragesund schrieb:Was denn nun? Ist eine Entführung durch Dritte nun nur „sehr unwahrscheinlich“ oder „ausgeschlossen“?
@Klaragesund
Sie ist halt sehr unwahrscheinlich und kann somit ausgeschlossen werden.


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17.09.2024 um 12:01
Zitat von Dr.EdelfroschDr.Edelfrosch schrieb:Sie ist halt sehr unwahrscheinlich und kann somit ausgeschlossen werden.
Nee. Sorry. Da gehe ich nicht mit. Das sind zwei paar Schuhe. Stellt Euch das doch mal bitte vor Gericht vor: Der Richter fragt: „Kann durch die Ermittlungen ausgeschlossen werden, dass es eine Entführung durch Dritte gab oder ist das nur „sehr unwahrscheinlich“?


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17.09.2024 um 12:01
Zitat von KlaragesundKlaragesund schrieb:Und zwischen der Begrifflichkeit „ausschließen“ und „sehr unwahrscheinlich“ siehst Du keinen Unterschied?
Du hattest von Widerspruch geredet, nicht von Unterschied.
Und darauf hatte ich geantwortet.


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17.09.2024 um 12:08
Zitat von emzemz schrieb:Du hattest von Widerspruch geredet, nicht von Unterschied.
Und darauf hatte ich geantwortet.
Ja, schon verstanden. Aber zumindest für mich ist dieser “Unterschied“ auch ein klarer Widerspruch: „sehr unwahrscheinlich“ kann nicht „ausgeschlossen“ bedeuten und umgekehrt. Aber nun gut, jeder wie er meint. Ich hätte zur Klarstellung nachgehakt ;)


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