DieMichi schrieb:Ich kann mir übrigens sehr gut vorstellen, dass J F mit ihrer wahrheitsgemäßen Aussage, die Wechselwäsche wäre noch da, ungewollt "reingeritten" hat.
Nun ja, ihre Schwester wurde vermisst. Warum sollte sie den Ermittlern nicht sagen, dass die Wechselwäsche noch da ist? Daher gehe ich eben auch davon aus, dass es sich um frische Wäsche gehandelt haben muss. Wenn sie nach der Schule ursprünglich kommen und ihre Klamotten und Laptop und Co. abholen wollte, macht es doch mehr Sinn, die getragenen nicht mit zur Schule zu schleppen und es sich folgerichtig um die frische Wäsche handeln muss.
F. konnte diese nicht zuordnen. Sie hätten schlicht und ergreifend seiner Frau gehören können.
Dass sie ne Decke mitnimmt zur Schule, mit der sich dort u. U. alle mal zudecken (Familie) und sie auch noch die Nacht darin verbracht hat, kann ich mir nicht vorstellen. Auch wenn man annehmen wollte, es wäre kalt im Klassenzimmer und sie legt sie sich bspw. über die Beine. Macht aber nicht wirklich Sinn.
Zur möglichen Strangulation - es muss nicht der Bademantelgürtel gewesen sein. Es kann auch ihre Netzstrumphose infrage kommen.
DieMichi schrieb:. "R wollte an dem Morgen schnell und unbemerkt weg, deswegen ist sie nicht ins Bad und hat nur schnell ihre Oberbekleidung angezogen und ist dann raus". Einen Widerspruch (also dass die Wechselwäsche für die Familie der ultimative Beweis sein müsste) sehe ich hier eigentlich nicht.
Ich schon. Warum sollte Rebecca die Heimkehr des Schwagers bemerkt haben, der zudem angab angetrunken gewesen zu sein und dann geschlafen zu haben? Er wusste doch evtl. gar nicht, wann Rebecca zur Schule gemusst hätte, als dass ein schnelles Abhauen gemutmaßt wird. Sie hätte doch direkt verschweigen können, überhaupt er später los zu müssen, sondern zur 1. Std. und ganz offiziell das Haus verlassen können, um im Nirgendwo zu verschwinden. Gerade der Umstand, erst später zur Schule zu müssen, ist ja klärungsbedürftig.