FrokenLisbeth schrieb:Weil es die Öffentlichkeit schlicht und ergreifen nichts angeht.
Ja. Stimme ich zu. Dann wäre aber die Frage, warum ich die Decke und die Einbruchsspuren überhaupt als Begründung in der Öffentlichkeit erwähnen muss, wenn ich doch viel stichhaltigere Indizien habe, die ich aber aus Gründen nicht veröffentlichen will.
Das gleiche gilt auch für die Aufzählung bei xy. Wenn ich furchtbar viel stichhaltige und überzeugende Beweise habe, die ich aus Gründen nicht der Öffentlichkeit mitteilen will, warum erwähne ich dann ausgerechnet Routerdaten, Widersprüche und Kommunikationsverhalten?
Noch dazu: Wen ich stichhaltige und überzeugende Beweise habe, wieso erwähne ich dann eine "zu dünne" Spurenlage, wieso erwähne ich dann, dass ich nicht weiß, was im Haus passiert ist und wieso gebe ich zu bedenken, dass der TV vielleicht auch gar nicht der Täter ist. Da gibt es keine Not, das erwähnen zu müssen, schon gar nicht, wenn ich stichhaltige und überzeugende Beweise habe.
Wie man es dreht und wendet: Das "mehr", was die EB haben (und niemand bestreitet, dass sie mehr haben, als sie kommunizieren) können keine stichhaltigen, eindeutigen und überzeugenden Indizien oder Beweise sein. Denn das passt nicht zum sonstigen Aussageverhalten ALLER Beteiligten inklusive Staatsanwaltschaft. Und es passt auch nicht zur offensichtlichen Faktenlage, dass es keinen dringenden Tatverdacht gibt.