Wo ist Rebecca Reusch?
10.07.2020 um 05:29fortylicks schrieb:In einem Indizienprozess kann alles passieren. Würde er erst dann mit seiner Wahrheit rausrücken und diese wäre nachvollziehbar beweisbar, dann würde ihm wahrscheinlich ein Prozess wegen Strafvereitelung drohen.F könnte nur Strafvereitelung drohen, wenn er Kenntnis von "begangenen" Straftaten mitsamt den verantwortlichen Personen hätte und wenn sein Handeln das Ziel hatte diese Personen vor Strafverfolgung und einer möglichen Anklage und Verurteilung zu schützen bzw. um diese zu verhindern.
Er selber dürfte kein Teil dieser begangenen Straftaten sein. Weder unmittelbarer Täter allein, mittelbarer Täter (Anstifter/Auftraggeber) noch Mittäter bei einer gemeinschaftlich begangene Tat. Nicht mal Beihilfe dürfte er in irgendeiner Form geleistet haben.
Für alles, wofür ihm selbst Strafe drohen könnte - dürfte er Strafvereitelung begehen bzw. wäre die Vereitelung selbst dann straffrei, denn er würde sich nur selbst schützen wollen.
Ebenso dürfte er Strafvereitelung für Angehörige begehen.
1) Wer absichtlich oder wissentlich ganz oder zum Teil vereitelt, daß ein anderer dem Strafgesetz gemäß wegen einer rechtswidrigen Tat bestraft oder einer Maßnahme (§ 11 Abs. 1 Nr. 8) unterworfen wird, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer absichtlich oder wissentlich die Vollstreckung einer gegen einen anderen verhängten Strafe oder Maßnahme ganz oder zum Teil vereitelt.
(3) Die Strafe darf nicht schwerer sein als die für die Vortat angedrohte Strafe.
(4) Der Versuch ist strafbar.
(5) Wegen Strafvereitelung wird nicht bestraft, wer durch die Tat zugleich ganz oder zum Teil vereiteln will, daß er selbst bestraft oder einer Maßnahme unterworfen wird oder daß eine gegen ihn verhängte Strafe oder Maßnahme vollstreckt wird.
(6) Wer die Tat zugunsten eines Angehörigen begeht, ist straffrei
https://dejure.org/gesetze/StGB/258.html