RedRobin schrieb:Falls der TV völlig unschuldig sein sollte - hätte er dann nicht die EB
aufklären müssen, dass der Verdacht gegen ihn unbegründet ist
und sie in eine andere Richtung nach R. suchen müssen ??
Wie es aber aussieht, bei völliger Unschuldigkeit im Verschwinden von R.,
schliesse ich aus der Tatsache, dass er nach Verstreichen von viel Zeit
DOCH SEINE Belange (was immer das auch ist) als wichtiger erachtet hat,
als das Verschwinden seiner Schwägerin.
Das wurde m.E. schon ausgiebig diskutiert. Zunächst "muss" der TV natürlich nichts. Dies vorausgesetzt bleibt noch der ethische Gesichtspunkt. Das mag nun jeder sehen, wie er will, allerdings finde ich die Vorstellung (die auch bei dir durchscheint), der TV würde – falls er denn unschuldig ist – durch sein Schweigen die Ermittlungen quasi behindern, weil er Ressourcen auf sich zieht und vom tatsächlichen Täter ablenkt, sehr fragwürdig. Das bedeutet im Klartext, man verdächtigt nicht nur eine unschuldige Person (was naturgemäß immer wieder passiert), sondern macht diese auch noch für diese falsche Richtung verantwortlich, sofern sie sich nicht glaubhaft zur Wehr setzen kann. Das ist m.E. unsinnig, und man kann dann außerdem das Recht zu schweigen ersatzlos streichen.
Daraus folgend ist auch die Aussage, der TV würde seine Belange als wichtiger erachten als das Verschwinden der RR, eigentlich nicht zutreffend. Denn der TV ist für die Richtungen, in die ermittelt wird (oder eben nicht), und für die Fehler, die dabei gemacht werden, einfach nicht zuständig. Er ist dafür zuständig, seinen Arsch zu retten, und wenn er davon ausgeht (oder es ihm empfohlen wird), dass Schweigen hierfür am sinnvollsten ist, dann sollte er das tun.
Hinzu kommt dann noch, dass deiner Begründung zufolge ein Nicht-Täter ggf. eine andere, weniger schwerwiegende Tat oder auch nur ein persönliches Geheimnis preisgeben müsste. Das könnte ihn je nach Hintergrund eine Menge kosten. Warum sollte er, wenn er mit der eigentlichen Tat nichts zu tun hat, dazu (moralisch) verpflichtet sein?