cyclic schrieb:wegen einseitiger Ermittlungen zur Freilassung führte und letzteres weil die Fahndung offensichtlich nicht zum Erfolg geführt hat.
Es ist nicht richtig, dass "einseitige Ermittlungen" zur Freilassung führten.
Wenn man schon die Worte von StA. Steltner und StA. Glage anführt,
dann hätte man schon StA. Steltner hören müssen, wie er eindeutig
davon spricht, dass er Einzelheiten nicht mitteilen kann und dafür um
Verständnis bittet (nicht in diesem Wortlaut, aber inhaltlich ähnlich).
In einem Strafverfahren wird NIEMALS alles und in allen Einzelheiten
bekanntgegeben, was die EB alles haben, das könnte eigentlich jedem
klar sein.
Es wäre absolut unverständlich, dass gerade in diesem Fall alles anders
gewesen sein sollte - dass die Staatsanwaltschaft minutiös alles, alles
rausgegeben hätte. Das kann so nicht stimmen...
Zu oben: Ausdrücklich wurde betont,
dass in alle Richtungen ermitteltwurde und wird. Nix mit "einseitige Ermittlungen" !!