Juretta schrieb:Darum ja auch meine Frage, ob man im Nachhinein zweifelsfrei feststellen kann, WANN GENAU dieses Snap-Foto abgeschickt wurde.
Nicht, wann die Freundin es angesehen hat, das spielt ja keine Rolle.
Hallo Juretta,
insofern Daten noch vorhanden bzw. abrufbar waren, kann man technisch anhand diverser Logs beim Betreiber genau feststellen, wann ein SNAP gesendet bzw. eingegangen ist. Gleiches kann man serverseitig auch zwecks Abrufen/Abfrage prüfen. Alles natürlich, wenn man diverse REchtslagen und Speicherfristen beachtet und "rechtzeitig" dem nachgeht.
Dass natürlich intern länger oder generell gespeichert wird, wird ohnehin kein Anbieter öffentlich zugeben. Ich denke aber, dass die EB Mittel und Wege haben; somit dem nachgegangen sind.
Es gehört zur normalen Ermittlungsarbeit. Insbesondere, da ja auch hier Zeiträume eingegrenzt werden müssen. Und beim Recht wird man sich nicht einfach so auf Aussagen verlassen können. Die werden schon genau wissen, wann etwas verschickt worden ist.
Kurzum:
Eine PLattform wird bereitgestellt und alles läuft über einen Server.
Insofern wird schon genau protokolliert, wann etwas eingeht.
Ob tatsächlich verschlüsselt, alles so datenschutzkonform ist und auch gelöscht wird, ist fraglich. Insbesondere große Firmen halten sich selten daran und verdienen damit auch noch Geld. Nur wird dies öffentlich kaum zugegeben. Beim BND wurde auch lange vertuscht und später vehement bestritten, dass Daten (auch Telefonate) gespeichert werden.
Beispiel:https://www.ratgeberrecht.eu/internetrecht-aktuell/unvereinbar-snapchat-und-datenschutz.html"...20. Snapchat kann nicht garantieren, dass Nachrichten in einem bestimmten Zeitraum gelöscht werden. Und selbst nachdem Snapchat Nachrichtendaten von seinen Servern gelöscht hat, können diese gleichen Daten für einen begrenzten Zeitraum im Backup verbleiben...."