Da heute auch generell und theoretisch angedacht wurde, ob es in Ermittlungsverfahren möglicherweise auch unverwertbare "spezielle" Erkenntnisse geben könnte:
Sojus73 schrieb: .... also z.B. etwas was die hoheitlichen Belange des Staates Deutschland oder eines anderen Landes tangieren würde (z.B. Nachrichtendienstliche Ermittlungen, welche nicht an die Öffentlichkeit gelangen sollen oder Ähnliches). Halte ich für nahezu ausgeschlossen und nahe irgendwelcher Verschwörungstheorien.
(Hier geht es also nicht um das KESY-Problem.)
A.
Dazu möchte ich der Vollständigkeit halber anmerken, dass auch ich das im vorliegenden Fall mit
@Sojus73 eher für "nahezu ausgeschlossen halte" aber unter dem Stichwort nationaler oder internationaler Quellenschutz in Strafverfahren ein durchaus bekanntes Problem darstellen kann. Ohne das zu vertiefen, will ich jedenfalls dazu sagen, dass solche Konstellationen in der Regel aber eher dann eintreten, wenn die Verfahren politischen Bezug haben und bereits erstinstanzlich von einem Senat der Oberlandesgerichte/des Kammergerichts verhandelt werden oder schon im Vorfeld scheitern müssen, weil etwa solche Erkenntnisse nicht verwertet werden konnten.
Zum einen will ich damit sagen:
a) dass zwischen der theoretischen Diskussion innenministerieller Abwägungen der Förderung eines Strafverfahrens und der Rücksichtnahme auf Staatsinteressen und insbesondere die internationalen Beziehungen unter verschiedenen Staaten einerseits -
c) und dem Ermittlungsverfahren um die verschwundene R. schon auf den ersten Blick Welten liegen (auch deshalb, da sie erkennbar jedenfalls bisher keine Person ist, die gemeinhin politische Implikationen oder Geheimschutz aus Staatsinteresse ausgelöst haben könnte.)
Wäre mir nicht kürzlich folgender Beitrag, der meine Erinnerung auffrischte, hier aufgefallen, hätten sich die theoretischen Überlegungen sogar auch erübrigt:
EDGARallanPOE schrieb am 29.05.2020:Ich möchte im Zusammenhang mit dem möglichen Grenzübertritt nach Polen, noch einmal an die spezielle Situation im Februar 2019 erinnern.In der Woche zuvor, fand in Warschau eine sicherheitssensible Nahost-Konferenz statt.Alles was in Sachen Terrorismusabwehr/Militärischer Abschirmdienst laufen konnte, war da im verdeckten Einsatz, im Dunstkreis der polnischen Grenze.
Im Gegensatz zum "Blutmond" und dem "Köpenicker Stromausfall", die hier schon erörtert wurden, ist das ein Ereignis, das als potentielle Erkenntnisquelle der oben genannten Art nicht unterschätzt werden sollte. Nach meiner Erinnerung war die Konferenz zwar am Donnerstagabend vor dem Verschwinden von R. offiziell zu Ende. Damit würde ich aber nicht ausschließen wollen, das der ganze Troß bereits wieder abgereist war und eine Art Damen-oder Besichtigungsprogramm in Polen oder dem nahegelegenen Berlin ausgeschlossen war. Also auch die Nachbereitung der Konferenz ggf. hätte ergiebig sein können.
Wer bei der Konferenz in Warschau anwesend war und welche Bedeutung sie hatte, können Interessierte ggf. folgendem Magazinartikel (keine Bezahlschranke) entnehmen.
https://www.spiegel.de/politik/ausland/nahost-konferenzen-in-warschau-und-sotschi-iran-spaltet-die-welt-a-1253151.htmlB.
(Besonders für die 2020 ins Forum gekommenen Forenten, die noch nicht alles gelesen haben können)
Hier wurde im letzten Sommer vertieft und kontrovers (aber im angemessenen Ton) die technischen Möglichkeiten satellitengestützter Aufklärung (nicht nur GPS) erörtert. Es wurden die Fälle Bögerl und der Polizistenmord in Heilbronn in diesem Zusammenhang erörtert. Es wurden die Möglichkeiten der Abfragen privater Unternehmen und deutscher Quellen im militärischen Bereich erörtert.
Was im Fall Bögerl und in Heilbronn von den EB gemacht wurde -aber nach meiner Erinnerung dort am Wetter und der mangelnden Auflösung des vorhandenen Materials scheiterte - hat nicht nur mich auf den Gedanken gebracht, dass ähnliches auch von den Berliner EB im Falle R. für den Zeitraum ihres Verschwindens versucht worden sein könnte. Ob ein Satellit gerade am Tag ihres Verschwindens das im Fall vermutlich interessierende Gebiet bestreifte und ggf. in welcher Auflösung ist mir nicht bekannt. Es ist mir auch nicht bekannt, ob wenigstens der Versuch unternommen wurde, an solche Daten zu kommen. Der Markt dafür ist da, man müßte nach Prüfung nur etwas Geld in die Hände nehmen. Ergebnisse könnten ggf. be-und entlastende Fakten zutage fördern. Rechtliche Bedenken standen offensichtlich in den genannten Fällen nicht entgegen.
Ich weiß nicht ob solche Anfragen gemacht wurden - oder ob sie nicht gemacht wurden weil man es etwa nicht für sinnvoll erachtete - oder ob sie es gemacht haben und Erkenntnisse pro/und contra ihrer derzeitigen Annahmen erlangt haben.
Aus ihrem wording kann ich das nicht erkennen.
Ja ich weiß, das müssen die Ermittlungsbehörden uns nicht sagen, ob sie das versucht haben. Alles klar. Ich verfolge nicht nur möglichst genau was sie der Öffentlichkeit sagen - sondern auch was sie uns nicht sagen. Die Rechtshilfeersuchen wurden jedenfalls kommuniziert.
C. Sicherlich aber würden sie der Öffentlichkeit nicht sagen, wenn irgendein "befreundeter" Dienst unter Vertraulichkeitszusage oder der Selbstverständlichkeit von Geheimhaltung, fallbezogene Hinweise geliefert hätte. Das würde vermutlich noch nicht mal in einer zugänglichen Akte liegen und wäre für den Fall einer Vertraulichkeitserklärung oder der bilateralen immanenten Selbstverständlichkeit auch nicht veröffentlichbar. Das würde etwa nach dem Motto laufen, wir haben in unserem Material (ggf. auch Telekommununikationsüberwachung) das und jenes zu Ihrem Fall gesehen/gehört - macht was draus - mehr gibt's nicht.
Das ist aus meiner Sicht aber offensichtlich sehr, sehr unwahrscheinlich - schon weil beim Fall R. kein politischer Bezug erkennbar ist.
Wenn es aus irgendeiner satellitengestützen Überwachung Daten geben sollte, dann m.E. nur aus frei auf dem Markt befindlichen Daten. Dass das versucht wurde halte ich wegen der Handhabung in den zitierten Verfahren für denkbar, wobei ich dazu sagen will, dass es sich bekanntlich im Heilbronner Fall (Ermordung einer Polizistin) um einen der Fälle aus dem NSU Verfahren handelt - also mit politischem Bezug. Die statistische Häufigkeit des Einsatzes solcher technischer Fahndungshilfen im Kapitalverbrechensbereich ist mir nicht bekannt.