Wo ist Rebecca Reusch?
25.02.2020 um 20:54monstra schrieb:Diese Kritik darf man nicht als Beleg heranziehen, der zeige, wie die Ermittler hier Menschenrechte mit Füßen treten. Nein, es ist einfach ein Grenzfall, der intensiverer Nachprüfung wohl nicht standhalten würde (Verhältnismäßigkeitsprinzip). Und der keinesfalls zur Regel werden darf.Dass eine Maßnahme in einem Fall nicht pauschal in anderen Fällen angewendet werden soll und das auch nicht wird, versteht sich hoffentlich von selbst. Jeder Fall erfordert die individuelle Abwägung.
Was mich aber mal interessieren würde, ob Kritik an der Öffentlichkeitsfahndung und dem dadurch stattgefundenen Eingriff in Persönlichkeitsrechte des TV nur von Seiten der Strafverteidiger (was mich nicht wundert) - oder auch von Staatsanwälten und Richtern unterschiedlicher Instanzen erhoben worden ist, als sie von diesem Fall erfahren haben?
Um sich nur mal kurz aufs Wesentliche bei aller Kritik zu beschränken;
Es dürfte doch hauptsächlich um die Veröffentlichung des Bildes des Beschuldigten zu Fahndungszwecken gehen und somit um die Frage ob der Eingriff in den schutzwürdigen sachlichen Schutzbereich und in dem der Schutz und das Recht auf Selbstdarstellung und noch konkreter auf das Recht am eigenen Bild noch im Einklang mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewesen ist und entweder gerechtfertigt oder unverhältnismäßig und somit ein ungerechtfertigter Eingriff (eine Verletzung) von hoheitlicher Seite ausgehend auf das Recht auf Selbstdarstellung des TV (explizit Recht an seinem Bild) stattgefunden hat - oder was ist der springende Punkt?
Mir geht es übrigens nicht um mediale Räuberblätter und wie die das mit dem Bild des TV gehandhabt haben - auch darüberhinaus - als die Öffentlichkeitsfahndung erledigt war bzw. ihren Zweck erfüllt hatte, der leider nicht den gewünschten Erfolg mitsichgebracht hatte.
Hier wissen wir übrigens zumindest, dass sich die EB vorbildlich verhalten haben und das Foto des TV gleich wieder verpixelt auf ihrer Seite dargestellt haben und zumindest dahingehend keine Kritik mehr angebracht gewesen ist.