RedRobin schrieb:naja, die Schlagzeile, das Statement von StA. Glage
lautete auf "Mord", worüber auch ich erschrocken bin.
Eine sogenannte "Verdeckungstat" nach einem Übergriff, würde aber als "Mord" eingestuft werden...
Dann muss ich mich entschuldigen. Das war mir nicht bekannt. Muss mir tatsächlich entgangen sein.
Selbstverständlich wäre eine Verdeckungstat oder aber auch eine Ermöglichungsabsicht, die ich allerdings wieder weniger glaube, Tatbestandsvoraussetzungen für Mord bzw. Mordmerkmale.
Bin aber tatsächlich davon ausgegangen, dass die Staatsanwaltschaft nicht mal Ansatzpunkte dafür hat, die in die Richtung eines möglichen Mordes im Haus zeigen könnten oder überhaupt in die Richtung Mord zeigen könnten. Außer Erfahrungswerte dürften die dahingehend nicht mehr haben und darum ergab die Beschuldigung "erst mal nur" auf Totschlag für mich auch immer Sinn, obwohl selbst dafür schon konkrete Anhaltspunkte fehlen. Konkrete Anhaltspunkte für ein Tötungsdelikt fehlen ja überhaupt - Totschlag, Mord hin oder her.
Da konkrete Anhaltspunkte für ein Tötungsdelikt fehlen, können zumindest wir fairerweise sogar auch noch nur von einer vorsätzlichen KV mit unbeabsichtigter Todesfolge ausgehen oder einer fahrlässigen Handlung Seitens des F, die zum Tode von R im Haus geführt haben könnte - eine fahrlässige Tötung also, was das Verhalten des TV F ebenso erklären könnte.