@sonar67 Ein Jahr Ermittlungen ist nicht ungewöhnlich, auch nicht lang... In dem vorliegenden Fall auch völlig klar -meine Meinung - beweise für den dringenden Tatverdacht um eine U Haft zu erzwingen ist nicht vergleichbar mit der Beweisführung in einen Verfahren...
Ich gehe davon aus, dass in einem Verfahren durch die EB bzw. STA weitere Fakten/Indizien ins Feld geführt werden...
Da die Ermittlungen durch Familie R genug gestört wurde, werde keine weiteren Details benannt um ein evtl. Verfahren nicht zu gefährden- spekulativ von mir