@RedRobin Dem kann man noch hinzufügen (Zweitverwertung):
1. Der Tatverdächtige hat gegenüber den Ermittlern zu den Gründen geschwiegen, warum sein Fahrzeug zwei Mal auf der A12 von KESY registriert worden ist. Nur seiner Familie gegenüber, die es dann den Medien mitgeteilt hat (und deshalb wissen wir es), soll er von einer "Drogenfahrt nach Polen" gesprochen haben.
2. Dabei hätte ja auch noch andere Möglichkeiten gegeben, warum er auf der A12 unterwegs war: Z.B. Freunde oder seine Großeltern bei Storkow besuchen. - Oder eine Leiche beseitigen.
3. Wenn man - zu Unrecht - eines Totschlags verdächtig ist, sollte man alles, aber auch alles tun und sagen, was diesen Verdacht entkräften könnte. Also Orte, Zeit und Personen benennen. Zumindest Angaben zu Anlass und Dauer der Fahrt machen. Möglichst nachprüfbare. Wer das nicht tut, sondern schweigt, nimmt das edelste Recht des Beschuldigten in Anspruch - trägt aber auch nicht zu seiner Entlastung bei. Vor Gericht darf das nicht zu seinen Lasten gewertet werden, für Ermittler ist das aber ein Umstand, der sie in ihrer Überzeugung bestärkt.
4. Wenn der Tatverdächtige bei seiner Fahrt zur und auf der A12 keine digitalen Spuren hinterlassen hat, ist das auch aufklärungsbedürftig. Er könnte sein Handy zu Hause vergessen haben. Natürlich. Aber das muss er schon glaubhaft erklären. Zusammen mit dem Grund seiner Fahrt. Sonst bleibt nur eine Schutzbehauptung. Schweigt er, entsteht unweigerlich der Verdacht, er habe eben keine digitalen Spuren hinterlassen wollen. Zusammen mit Rebeccas "digitalen Tod" im Haus wirkt das verdachtsbestärkend.
5. Jeder Anwalt rät erst einmal zu schweigen. Aber nach eingehender Beratung wird ein Anwalt dringend dazu raten, die Angaben zu machen, die entlastend sind - und auch nachprüfbar. So wäre es Idiotie, ein Alibi zu verschweigen. Umgekehrt: Wird es verschwiegen, dann entsteht der Verdacht, dass es a) keins gibt und b) eine Tatbeteiligung wahrscheinlich ist.