BoobSinclar schrieb:Das kann man gar nicht groß genug hinschreiben. Und immer wieder. Das Ausmass der Häme, die über die Familie ausgeschüttet wird unter dem Deckmantel der Aufklärung eines Tötungsdeliktes erreicht immer wieder ein unerträgliches Mass. Man muss das alles weder verstehen, noch gutheissen, was die Familie da treibt. Aber ein bisschen Zurückhaltung wäre ab und zu ganz sinnvoll.
In der Tat. Ein bisschen respektvoller Abstand zu den schwer getroffenen Eltern und Geschwistern ist nicht nur sinnvoll, sondern wäre erste Bürgerpflicht. Auch wenn sie die Öffentlichkeit suchen, ist das noch kein Freibrief, jeden Anstand und Verstand fahren zu lassen.
FERRERO4 schrieb:WIE verifiziert eine EB Sichtungen (?) ->z.B. an dem 18.02.2019 wurde Rebecca noch nicht offiziell vermisst -d.h. wenn sie jemand gesehen hat in Berlin, dann ja rein zufällig ohne daran zu denken, ein Foto von ihr zu machen.Dieser Augenzeuge gibt später also den Hinweis an die Polizei und die entscheidet anhand welcher(!) konkreter KRITERIEN ??Am liebsten wären mir kurze eigene Erfahrungsberichte(!)und keine pauschale Anworten..... danke !
Im Grunde müssen die Ermittler so wie bei jedem anderen Zeugen verfahren. Und so verfährt auch später das Gericht bei der Beweisaufnahme:
1. Ist ein Zeuge glaubwürdig? Ist er als Person jemand, der grundsätzlich die Wahrheit sagt, der keinen Grund zur Lüge hat? Ist er ein Straftäter, ein Wichtigtuer, ein seriöser Zeuge? Ist er schon häufiger mit Falschmeldungen aufgefallen oder nicht?
2. Ist die Aussage auch glaubhaft? Ist es möglich, dass der Zeuge Rebecca gesehen hat? Zu welcher Zeit, an welchem Ort? Woran hat er Rebecca erkannt? Kennt er Rebecca (aus dem Verein, aus der Schule), wie oft hat er sie vorher gesehen? Wie gut kennt er sie (flüchtig, intensiv, gleiche Klasse, selten, von Fotos)? Warum muss es Rebecca sein? Wie nahe kam er der gesichteten Person (1 Meter, 10 Meter, 100 Meter)? Kleidung? Von vorne oder nur von hinten gesehen? Gab es ein Gespräch, ein Zeichen des Erkennens?
Dabei sind Zeugen grundsätzlich ein unzuverlässiges Beweismittel. Allerdings kann je nach Sichtungssituation eine hohe Zuverlässigkeit erreicht werden. Zum Beispiel (fiktiv): Die Zeugin ist sehr gut mit Rebecca bekannt, die Sichtung ist von Ort und Zeit gut möglich, war nur wenige Meter entfernt und Rebecca lächelte sie an.
Gegenbeispiel (fiktiv): Zeugin kannte Rebecca nur vom Sehen, war in einer höheren Klasse der gleichen Schule, ging auf der anderen Straßenseite, an der Bushaltestelle standen viele Leute. Sie meint, eine violette Decke und blonde Haare gesehen zu haben, aber dann sei ein Bus gekommen und habe die Sicht verdeckt. Rebecca habe sie beim Einsteigen nicht mehr gesehen. Sie sei sich ziemlich sicher gewesen, aber wenn sie nachdenke, sei sie sich nicht mehr so sicher.