@venezia0212venezia0212 schrieb:Ich war schon immer der Meinung, dass Überwachungskameras der Grund sind, weshalb die Ermittler von einem freiwilligen Verlassen des Hauses, nicht überzeugt sind.
Sie wurde angeblich im Bus gesehen & an der Bushaltestelle. Bildmaterial spricht wohl dagegen.
Tja, da gibt es nur einen Haken.
Wenn die EB erst spät ermittelt haben, wie sollen dann Kameras, Videoaufzeichnungen und Material gesichert und gesichtet werden können, wenn Material laut Datenschutz nicht dauerhaft gespeichert werden darf und somit den EB nach x Tagen rein phsyisch, da überschrieben oder gar nicht aufgenommen, nicht mehr zur Verfügung stand?
Falls die EB noch am gleichen Tag Videos, die tatsächlich aufgenommen wurden, überprüft hätten, wäre es logisch. Nur, zum einen wurde doch erst Tage später richtig ermittelt und zum anderen kann man bei Kameras, die nur "überwachen" und nicht "aufnehmen", auch am gleichen Tag "rückwirkend" nichts herbeizaubern.
Ich meine, da beisst sich doch der Datenschutz und das "Öffentliche Interesse" zwecks Aufklärung selbst in den Schwanz.
Daher denke ich nicht, dass irgendwelche Kameras in Bus, Bahn, bei Kreuzungen usw. etwas zeigen, da doch nach 24-48 Stunden gelöscht werden muss oder gar nicht erst aufgenommen werden darf. Wie sollen dann die EB Videos überprüfen können, wenn alles erst nach x Tagen in die Wege geleitet worden ist?
Zumindest ist mir dahingehend nichts bekannt. Oder habe ich da etwas überlesen?