emz schrieb:Diese Kompetenz haben Ermittler nicht. Da gibt es keine Rechtsgrundlage, die das hergeben würde.
Richtig. Zumindest gibt es keine, deren Tatbestand hier passen würde.
pensionär schrieb:Allgemeine Rechtsgrundlage hierfür dürfte § 7 des Telemediengesetzes sein:
Hilft aber nicht weiter, weil die Norm auf die allgemeinen Regeln verweist. Das sind für die Polizei entweder die Vorschriften der Strafprozessordnung. Oder die Vorschriften des Polizeirechts, d.h. des Gefahrenabwehrrechts. Hier ist jedenfalls nicht ersichtlich, warum ein Video eines TV-Senders aus der Mediathek genommen werden könnte. Das ist weder für Ermittlungen notwendig. Noch zur Abwehr einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung.
Daneben kann es als Grund die Persönlichkeitsrechte von Personen geben, die Gegenstand der Berichterstattung sind. Wenn z.B. die Familie verlangt, dass ihr gefilmtes Interview zurückgezogen wird, kann dies der Sender tun. Wenn er sich dazu rechtlich verpflichtet fühlt, weil er ja die Freiheit der Berichterstattung auf seiner Seite hat.
sooma schrieb:Und - entschuldigung, dass ich das so direkt formuliere - wenn alles in Kunstoffsäcken transportiert würde, würden sich wahrscheinlich wenig entsprechende Spuren im Auto finden, die über eine normale, familiäre Mitbenutzung hinausgehen. Also keine "smoking gun" an dieser Stelle.
Es sind durchaus Szenarien denkbar, die keine Spuren im Fahrzeug hinterlassen haben.
rhapsody3004 schrieb:Spuren in Bezug auf ein Tötungsdelikt dürften sehr schwierig sein.
Jedenfalls können wir wohl davon ausgehen, dass die Ermittler keine eindeutigen Spuren im Haus gefunden haben. Sonst wäre der Haftbefehl nicht aufgehoben worden. Allerdings wurden Haus und Auto erst 12 Tage nach dem Verschwinden Rebeccas kriminaltechnisch untersucht. Ob man dabei z.B. festgestellt hat, dass sehr ordentlich sauber gemacht worden ist, das wissen wir nicht. Aber selbst wenn: Als Tatnachweis reicht das nicht.
Juretta schrieb:Man wollte die Familie doch überzeugen?
Sicher auch. Aber vorrangig arbeitet ein Ermittler darauf hin, einmal ein Gericht zu überzeugen. Zudem gab es bald das Problem, dass die Familie vertrauliche Ermittlungsergebnisse an die Medien weiter gab. Da kommt dann die Überzeugungsarbeit an ihre Grenzen.
DieMichi schrieb:Die EB sind objektiv, sie sind quasi die Anwälte des Opfers. Sie wollen das Verschwinden aufklären. Dabei können sie keine Rücksicht auf die Befindlichkeiten der Familie nehmen. Das wäre höchst unprofessionell.
Es ist nicht so, dass Ermittler keine Rücksicht auf Angehörige nehmen. Dafür gibt es in den Mord- oder Sonderkommissionen eigene "Familienbullen", die als Ansprechpartner dienen, die sich regelmäßig mit den Angehörigen treffen und sensibel und empathisch auf die Situation der Familie eingehen. Sie haben auch innerhalb der Polizei eine Funktion als "Anwalt" der Familie. Hier ist das natürlich durch die Tatsache erschwert, dass die Polizei ein Familienmitglied verdächtigt. Und die Familie dann die Ermittler nicht mehr als Helfer, sondern als Bedrohung wahrnehmen mussten.
sweetpoison schrieb:Ich finde es interessant das du Fr. Reusch unterstellst das sie negativ eingestellt ist. Ich lese daraus das dort eine Frau ist, die sich gerade extrem um ihre Tochter sorgt,einfach nicht,in diesem Moment ,versteht was wichtiger sein kann als nach ihrer Tochter zu suchen.
Angehörige dürfen alles. Ein Profi, also Ermittler, Staatsanwalt oder Richter, der muss das hinnehmen, ohne sich persönlich angegriffen zu fühlen. Aus Sicht der Familie ist es auch nicht verwunderlich. Ist ja nicht nur die Tochter verschwunden, sondern auch der Quasi-Sohn, der Schwager, verdächtigt und verhaftet worden. Das ist eine doppelte Zumutung. Da nicht negativ eingestellt zu sein, wäre ein Wunder.
Zugleich ärgert sich natürlich die Polizei darüber, dass die Familie nicht mehr mit ihr kooperiert. Denn das wäre vielleicht der einzige Zugang zur Wahrheit.