Wo ist Rebecca Reusch?
11.09.2019 um 08:16@hajohh
Kannst du mal deine überhebliche Art lassen. Im Geschäftsverteilungsplan ist 351 eine Abteilung.
Kannst du mal deine überhebliche Art lassen. Im Geschäftsverteilungsplan ist 351 eine Abteilung.
das hat nichts mit Überheblichkeit zu tun. Dieses Thema wurde ausgiebig diskutiert und belegt. Auch du hast dich dazu bereits geäußert …. und plötzlich willst du dazu erneut eine Quelle …….Durchblick0815 schrieb:Kannst du mal deine überhebliche Art lassen. Im Geschäftsverteilungsplan ist 351 eine Abteilung.
Ich denke tatsächlich das damit auch alles geklärt ist.Durchblick0815 schrieb am 06.09.2019:„Wie die Staatsanwaltschaft auf Anfrage erklärte, sei die Entscheidung, den Schwager nun erneut aus der Haft zu entlassen, jedoch von einem anderen Richter getroffen worden.“
Ok, danke. Das Schreiben ist deutlich. Damit ist meine Frage von eben definitiv beantwortet.hajohh schrieb:Nu kommt ihr aber mit sachen ^^
Er kam aufgrund der Haftbeschwerde raus .....
Der Haftrichter hatte nun zweifel am dringenden Tatverdacht
https://pbs.twimg.com/media/D2QP2IFWsAATVQQ.jpg
Na ja, offiziell wusste ja anscheinend kein Familienmitglied von einer geplanten Fahrt am Montagmorgen. Ubd diese nach einer durchzechten Feier?Pollo77 schrieb:Der Beschuldigte hatte doch wohl bei seiner ersten Fahrt- wenn man mal von seiner Unschuld ausgeht- noch keine Ahnung von Rebeccas Verschwinden.
Dieser Umstand lässt mich an seiner Täterschaft zweifeln.
Oder wie seht Ihr das ?
Den habe ich allerdings auch !rhapsody3004 schrieb:Er kam aufgrund der Haftbeschwerde raus .....
Der Haftrichter hatte nun zweifel am dringenden Tatverdacht
da bin ich mir nicht so sicher! Erstaunlich, wie hier immer wieder Behauptungen aufgestellt werden, die nachweislich falsch sind.Durchblick0815 schrieb:Ich denke tatsächlich das damit auch alles geklärt ist.
Er wird offiziell als Tatverdächtiger geführt. Das ist schon so zu erkennen...Nabelschnur schrieb:welche Rolle der F. dabei spielt kann ich nicht erkennen.
Das ist mir bekannt, aber nicht welche Tat er begangen hat.fortylicks schrieb:Er wird offiziell als Tatverdächtiger geführt. Das ist schon so zu erkennen...
Dieser Satz bedeutet aber noch nicht, dass der F. das Mädchen getötet hat.fortylicks schrieb:Da die Aussagen der StA lauten: das Haus nicht selbstständig/lebend verlassen, bleibt da wenig Spielraum.
es wird dann wohl auf ein Tötungsdelikt hinauslaufen. Das sind die Fakten, die wir haben. Wie R. dazu kam, das Haus nicht "selbstständig/lebendig" verlassen zu haben, daran wird gearbeitet.Nabelschnur schrieb:Wenig Spielraum für was?
das widerspricht sich ein wenig. Was soll denn da noch "mehr" sein?Nabelschnur schrieb:Er ist zwar der Tat verdächtig aber mehr auch nicht.
Da ist nicht mehr!fortylicks schrieb:Nabelschnur schrieb:
Er ist zwar der Tat verdächtig aber mehr auch nicht.
das widerspricht sich ein wenig. Was soll denn da noch "mehr" sein?
so ist es. Im übrigen ist es meines Wissens nach nicht unbedingt gängige Praxis, den gleichen Haftrichter entscheiden zu lassen, der schon einmal "tätig" wurde. Das wäre ein wirklicher Zufall.Durchblick0815 schrieb:Es kommt für die Entscheidung nicht darauf an, wer am Tag der Haftentlassung Dienst hat oder nicht.
genau daran wird ja gearbeitet. Aber eine EB arbeitet ausschließlich mit Fakten. Die stellen sich die Fragen erst, wenn es dafür Indizien/Beweise gibt. Darum kann dir bisher diese Fragen niemand beantworten. Aber andersherum ist auch sicher, dass sie nicht "stur" ihrem Weg folgen, wie ja auch schon öfter behauptet wurde.Nabelschnur schrieb:Hat er sie getötet oder Verbracht oder beides.
Diese Frage musst du dir selbst beantworten, denn schließlich diskutierst du hier rege mit !fortylicks schrieb:Aber warum sollte man darüber jetzt diskutieren, wo es dafür bisher keine offiziellen Verlautbarungen dazu gibt?!
na, ganz so "rege" ist das aber nicht mehr :) Und ich fabuliere nicht, wenn ich dann diskutiere (wobei ich dich nicht persönlich damit meine).Nabelschnur schrieb:Diese Frage musst du dir selbst beantworten, denn schließlich diskutierst du hier rege mit !