[Ja, ich weiß, manche sagen wir drehen und nutzlos im Kreis, alles schon x-mal durchgekaut. Mir persönlich ist aber die Wiedervorlage noch ungelöster Probleme und auch wiederholtes Brainstorming nicht fremd].
Ich will deshalb trotzdem nochmals auf die angebliche Sichtung von R. durch die junge Frau Samantha zurückkommen, weil ich nicht weiß, ob die Ermittlungsbehörden die Ansätze, die sich aus ihrer Beobachtung ergeben könnten, verfolgt haben.
Gegenstand der angeblichen Sichtung durch Samantha ist aber im wesentlichen, dass R. am Tag ihres Verschwindens an einer bestimmten Bushaltestelle in Berlin stand und
telefoniert habe. Nach dem bisherigen Ermittlungsstand kann sie aber nicht mit dem uns bekannten Handy telefoniert haben.
Insofern herrscht generell Stille in den Verlautbarungen der Behörden, was die angeblichen Sichtungen der Verschwundenen am 18. Februar anbetrifft.
Soweit für mich ersichtlich ist hier in diesem Forum in folgendem Beitrag erstmals der sich aus Samantha´s Äußerungen ergebende mögliche Ermittlungsansatz des Abfragens des Telefonverkehrs substantiiert dargestellt worden:
Beitrag von HA-LB (Seite 2.692)Grundlegendes zu den rechtlichen und tatsächlichen Möglichkeiten (Stand 2016) ergibt sich beispielsweise aus dieser Quelle:
https://www.lecturio.de/magazin/funkzellenabfrage/Danach könnten solche Abfragen unter Umständen sogar noch nach Monaten durchgeführt werden.
Ob man bei den Ermittlungsbehörden dem nachgegangen ist, ob es zeitlich schon zu spät dafür war oder ob der Hinweis von Samantha mit ausreichenden Gründen von vornherein oder nach einer ggf. erfolgten Vernehmung als unglaubhaft eingestuft wurde, weiß vermutlich niemand von uns.
Eines nehme ich aber als sicher an und sage das wiederholt - spätestens falls die Staatsanwaltschaft je einen Indizienprozeß gegen einen Tatverdächtigen führen will - werden solche (angeblichen ?) Sichtungen zumindest von der Verteidigung auf den Prüfstand genommen werden.