Maira schrieb:Wenn es eine Restunsicherheit gibt kann man nicht von etwas überzeugt sein. Entweder etwas ist eindeutig oder etwas ist nicht eindeutig. Wobei man festhalten muss, dass die anfänglich wohl vorhandene Überzeugung gar nicht mehr besteht sonst würde man nicht sagen, dass R noch leben könnte und auch nicht mit gebotener Vorsicht auf F als TV verweisen.
Diese Überzeugung, auf welche Du wartest, bekommst Du frühestens nach Abschluss der Strafverhandlung von einem Richter mitgeteilt.
Nicht vorher!
Wie kommst Du darauf, dass die anfängliche Überzeugung der Ermittler keinen Bestand mehr hat?
Das Gegenteil ist der Fall.
Wo wird explizid mitgeteilt, dass R. noch leben könnte und in welchem Zusammenhang wird mit gebotener Vorsicht auf den TV verwiesen?
Hierzu gibt es KEIN Interview bzw. Statement der EB.
Lediglich einen Halbsatz, der völlig aus dem Kontext gerissen wurde.
Und dies ermutigt hier einige Foristen zu unhaltbaren Spekulationen.
Sollte dies anders sein, dann erwarte ich hierzu eine adäquate Quelle von Dir.
Hierzu habe ich Dich schon mehrmals gebeten, aber es kommt nichts von Dir, stattdessen widerholst Du Deine unbelegten Spekulationen in Dauerschleife.
Maira schrieb:Ja das wäre es aber erwartest du von einem bisher vollkommen Unbekannten der sich in Sicherheit wiegt plötzlich eine Geständnis? F als TV mag zwar begründet sein da er offenbar am Morgen mit ihr im Haus war - dass er ihr aber etwas angetan hat ist der Öffentlichkeit bisher nie in aller Deutlichkeit gesagt worden. Man vermutet, schliesst darauf.... aber ich habe nie vernommen, dass dies auch eindeutig bewiesen wurde. In dem Fall hätte man nämlich auch eindeutige Beweise für ihr Ableben - und da gibt es bis jetzt nur einen digitalen Tod. Und die Mitteilung, dass R noch leben könnte.
Eindeutig bewiesen wird das vor Gericht.
Hier werden dann alle Beweise und Indizien vorgelegt.
Zu denken, dies geschehe im Vorfeld, um die Neugierde der Öffentlichkeit zu befriedigen, der irrt enorm.