Lassgard schrieb:Zudem, wenn R. Blasenprobleme hatte, würde sie sich sicher nicht frühmorgens im Februar im Garten aufhalten.
Von Blasenproblemen höre ich zum ersten Mal. Frauen tendieren aber dazu (mehrere Blasenentzündungen pro Jahr gelten bei Frauen noch als normal, während mehrere Blasenentzündungen im ganzen Leben bei Männern schon auffällig sind). Der Rat der Mutter kann also ohne akute Probleme durchaus begründet sein.
Dr.Edelfrosch schrieb:Jedenfalls nicht ohne (warme) Decke.
Guter Punkt. Einerseits kann R. überhaupt nicht draussen gewesen sein, weil es ja so kalt war (wobei für den wahrscheinlichsten Ablauf einige Minuten 8:30 bis 8:37 ja schon gereicht hätten). Andererseits kann sie auch unmöglich eine Decke mitgenommen haben um draussen zu sitzen, obwohl die Mutter ihr genau das riet. Das ist ein typisches Beispiel wie hier oft argumentiert wird.
Dr.Edelfrosch schrieb:Der "gesunde Menschenverstand" spricht im übrigen nicht nur gegen das Verhalten von Rebecca was das frühe Aufstehen oder draussen sitzen betrifft, sondern er spricht auch gegen einen Mord an dieser. Man sitz als 15 jährige nicht morgens im Garten, aber man bring als 27 jähriger auch nicht morgens um 8 seine deutlich jüngere Schwägerin um. Beides sollte man mit dem gesunden Menschenverstand eigentlich ausschliessen können.
Das ist ein noch viel besserer Punkt (mMn). Der Fall ist von vornherein ein höchst unwahrscheinliches Ereignis, denn die allerwenigsten Teenager verschwinden jemals. Noch viel weniger für mehr als ein paar Tage. Trotzdem wird immer verlangt, alle ausser dem Schwager hätten sich völlig normal an dem Morgen verhalten müssen. Warum eigentlich?
Darüber gibt es natürlich keine Statistiken, aber ist es denn wirklich unwahrscheinlicher, dass ein Teenager auf die, vielleicht von kaum jemand nachvollziehbare Idee kommt, sich im Winter ein paar Minuten draussen hinzusetzen, als ein Tötungsdelikt durch den eigenen Schwager? Sicher nicht, würde ich meinen. Teenager (und auch Erwachsene) kommen regelmässig auf noch ganz andere Ideen.
Inzwischen ist der Fall ja, selbst für einen Vermisstenfall bzw. ein angenommenes Tötungsdelikt weit ausserhalb der "Norm". Solange könnte man einen TV nur unter ganz bestimmten Bedingungen in U-Haft halten, selbst wenn durchgängig dringender Tatverdacht gesehen und die nötigen Zusatzbedingungen ebenfalls vorlägen (s.a.
Untersuchungshaft (Wikipedia)). Entsprechend kann man wohl davon ausgehen, dass unwahrscheinliche und schwer aufzuklärende Ereignisse eingetreten sind. Das können natürlich Ereignisse sein, bei denen trotzdem der Schwager eine/die vermutete Tat begangen hat. Genauso könnten aber auch andere eher unwahrscheinliche und schwer aufklärbare Situationen eingetreten sein. Die Argumentation, dass man soetwas selbst noch nie gesehen hat, die eigenen Kinder das nie tun würden, etc. sind damit völlig belanglos.