Edelstoff schrieb:Wenn die Ermittler nach einem halben Jahr Ermittllungsarbeit und nachdem der Fall wahrscheinlich so gut wie ausermittelt ist, keine Ahnung haben, wer der Täter ist, dann nenne ich das fast nichts. Ich will aber nicht über Begriffe streiten, die Geschichte mit dem "einzigen Tatverdächtigen" ist interessanter, weil sie immer wieder zu Misverständnissen führt.
Ein halbes Jahr ist für eine Ermittlung dieser Art kein langer Zeitraum, im Gegenteil.
Deshalb ist hier auch noch lange nichts ausermittelt.
Die Ermittler haben einen einzigen Tatverdächtigen und das ist F..
Edelstoff schrieb:1. Ist es keine Tatsache, dass der Schwager einziger Tatverdächtiger ist sondern eine Mutmaßung.
Es ist keine Mutmaßung, dass F. der einzige Tatverdächtige ist, er ist der einzige Tatverdächtige.
Edelstoff schrieb:Die Ermittler geben generell keine Meldungen ab, wen und wie viele Personen sie für tatverdächtig halten. Die Zahl der Tatverdächtigen im Fall Rebecca ist unbekannt. Florian ist der einzige Beschuldigte, und damit als (ehemals dringend) Tatverdächtiger öffentlich bekannt.
Die Ermittler haben öffentlich bekannt gegeben, dass F. der einzige Tatverdächtige war und sich daran nichts geändert hat.
Edelstoff schrieb:Steltner mahnte zuletzt zur "Zurückhaltung" gegenüber dem Schwager. Dies bringt den derzeitigen Sachstand ganz gut zum Ausdruck
Warum die StA hierzu etwas gesagt hat und aus welcher Motivation heraus, das kannst Du nicht wissen, weil sie sich hierzu nicht erklärt hat.
Edelstoff schrieb:In einem Statement der StA wurde Florian mal als "einziger Haupttatverdächtiger" bezeichnet. Dies ist nicht zu verwechseln mit "einziger Tatverdächtiger".
Das ist alleine Deine Interpretation, was mit Haupttatverdächtiger gemeint ist.
Denn auch ein Tatverdächtiger ist ein Haupttatverdächtiger, hierbei muss es keine weiteren Verdächtigen geben, was hier ja oft vermutet wird.
Edelstoff schrieb:Durch die ständige Wiederholung und Betonung der Tatsache, dass Florian der einzige (bekannte) Tatverdächtge sei, wird der irreführende Eindruck erweckt, er stünde damit quasi schon als Täter fest, weil keine andere Person in Frage kommt. Dieser Eindruck ist aber völlig falsch.
Ja er ist der einzige offiziell bestätigte Tatverdächtige und deshalb muss man es auch so benennen.
Und keiner hier im Forum nennt ihn "Täter"!
Edelstoff schrieb:3. Der Status Florians spiegelt einen überholten Sachstand wieder
Nach derzeitigem Sachstand (Anfangsverdacht) würde er gar nicht mehr als Tatverdächtiger bekannt gemacht werden und dementsprechend auch nicht öffentlich vorverurteilt werden. Insofern ist die Betonung des Tatverdachts
Die Tatverdachtsstufen sind ausschließlich ein juristisches Hilfsmittel, mehr nicht.
Und egal in welcher Verdachtsstufe, kann die Polizei die Öffentlichkeit um Mithilfe bitten, einen Fall aufzuklären.
Diese Entscheidung obliegt dann einer richterlichen Anordnung.
Das nennt sich Rechtsstaat und hat mit einer Vorverurteilung nichts zu tun.
Edelstoff schrieb:4. Die Ermittler sind noch nichteinmal sicher, dass sich eine Straftat ereignet hat.
Siehe Berliner Zeitung, Stichwort "Stolperunfall". Wenn sich tatsächlich ein Unfall ereignet hat, was die Ermittler angeblich für möglich halten, gibt es gar keine Straftat und auch keinen Schuldigen und keinen Täter. Es kann also einen Verdächtigen geben, ohne dass sich überhaupt eine Straftat ereignet hat.
Die Ermittler gehen auch weiterhin davon aus, dass Rebecca im Haus ihres Schwagers zu Tode kam und der Schwager hierfür die Verantwortung trägt.
Von den EB bzw. der StA selbst habe ich von einem Stolperunfall nichts gehört!
Das stand in einer Zeitung und war sicherlich mal wieder eine Suggestivfrage nach journalistischer Art: "Könnte es sich auch um einen Unfall gehandelt haben, dass R. z.B. unglücklich hingefallen ist?"
Auch das ist nämlich nicht hundertprozentig auszuschließen, wahrscheinlich nur zu 99,9 Prozent.