Edelstoff schrieb:Bzgl. der Schuld des Schwagers drücken sie sich deutlich vorsichtiger aus. Sie wissen nicht, was im Haus passiert ist. Becker: andere Täter; Steltner: gebotene Zurückhaltung; BZ mit Bezug auf Ermittler: Stolperunfall.
Dass sie sich grundsätzlich vorsichtig ausdrücken, ist verständlich. Dass sie Zurückhaltung ansprechen, auch verständlich, wenn sie dem TV ein Tötungsdelikt, welches im Haus passiert ist, bis jetzt nicht nachweisen bzw. bis jetzt F nicht zuordnen können dieses Tötungsdelikt auch begangen zu haben.
Du meinst jetzt aber tatsächlich, nur weil das Wort Haupttatverdächtiger gefallen ist und nicht nur Tatverdächtiger, dass die EB zumindest noch irgendwelche Mittäter oder generell andere Personen als tatverdächtig nicht nur vermuten, sondern auch schon konkret auf dem Schirm haben?
Möglich, möchte ich gar nicht in Frage stellen. Du wirst besser gewisse Worte analysieren/deuten können.
Das mit dem Stolperunfall habe ich auch gelesen. Allerdings klingt das für mich so, dass die EB so ein Ereignis zwar für grundsätzlich für möglich halten, allerdings als nicht sehr wahrscheinlich ansehen.
Oder meinst du, dass die EB auch da schon mehr in Erfahrung bringen konnten, was auf einen Stolperunfall hinweist/hindeutet und sie somit einen Stolperunfall ernsthaft in Betracht ziehen?