Wo ist Rebecca Reusch?
06.09.2019 um 12:53Tja, welcher Richter hatte jetzt recht? Der Erste oder der Zweite? Du vermutest der Erste. Auch, weil die Anwältin mit ihrem Rechtsmittel durchgekommen ist.18022019 schrieb:Ok, dann also noch mal die ganze Vorgeschichte. Im Gesamtkontext muss man auch berücksichtigen, dass vor dem Haftrichter der erst U-Haft anordnete und sie drei Wochen später aufhob, bereits ein anderer Haftrichter den für die U-Haft zwingend vorzuliegenden "dringenden Tatverdacht" - immer noch bei gleicher Erkenntnislage! - verneinte.
Die erneute Prüfung durch den zweiten Haftrichter erfolgte auf Beschwerde der Staatsanwaltschaft.
Also: Es gab zu Beginn einen Haftrichter, der auf Basis der Erkenntnisse, keine U-Haft anordnete.
Auf der anderen Seite dürfte auch der zweite Richter durchaus in der Lage gewesen sein die ihm vorliegenden Punkte richtig zu bewerten, einzuschätzen.
Der zweite Richter wird wohl kaum einen dringenden Tatverdacht angesehen haben, nur weil die StA Beschwerde gegen die Entscheidung des ersten Richters eingelegt hatte bzw. nur um der StA einen Gefallen zu tun.
Was bleibt? Der erste sah es nicht so. Der zweite Richter hielt das Vorgebrachte für ausreichend, um einen dringenden Tatverdacht anzusehen und alles darauffolgende zu verhängen.