18022019 schrieb:Für den Beobchter stellt sich es doch inzwischen so dar: F. ist in Freiheit. Es ist kein neuer Haftantrag durch die StA. gestellt worden.
Meinen nicht auch Sie, dass dies bedeutet, dass offenbar keine belastenden Erkenntnisse gewonnen wurden?
Weil sonst wäre er doch schon längst wieder in U-Haft, oder?
Ich stelle mir vor, dass es zwar belastende Erkenntnisse gibt die in der Summe auf FR hindeuten, aber nichts davon so konkret, dass man es nicht auch irgendwie anders erklären könnte. Z.B.:
- es gibt zwar Spuren die auf ein zu Tode kommen von Rebecca im Haus hindeuten, aber nichts, das FR als einzig möglichen Schuldigen erscheinen lässt
- es gibt die beiden unerklärten Fahrten von FR, aber keinen Beweis, dass diese der Verbringung von Rebeccas Leiche dienten
- es gibt Anhaltspunkte dafür, dass sich FR/ der Twingo zur fraglichen Zeit in besagtem Waldgebiet befunden haben, aber der eindeutige Beweis, nämlich die Leiche, konnte nach wie vor nicht gefunden werden
Insofern kann ich schon verstehen, dass ein Richter so entscheidet und der andere so. Es ergibt sich zwar ein gewisses Gesamtbild, aber wie die einzelnen Aspekte gewichtet werden, wie schwer der Tatverdacht beurteilt wird, bleibt ohne Beweis letztendlich Interpretation. Bei den Richtern genauso wie hier im Forum.