Wo ist Rebecca Reusch?
02.08.2019 um 20:40
Ich fand eher interessant, dass sich die Staatsanwaltschaft nun mal zu den neueren Äußerungen Der Familie in der Presse geäußert hat. Vorallem das dies die Ermittlungen behindert.
Gut finde ich das keine neuen Ergebnisse mehr öffentlich gemacht werden, egal in welche Richtung und das die Moko noch intensiv an dem Fall arbeitet.
Der Rest ist ja beim alten geblieben, der TV weiterhin TV, keine entlastenden Indizien bisher.
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Wo ist Rebecca Reusch?
02.08.2019 um 21:01
Um mal mit allen möglichen Missverständnissen aufzuräumen, was ein Haftbefehl eigentlich ist (ich weiß, es wird wenig nützen....):
Ein Haftbefehl ist KEIN SCHULDNACHWEIS, auch kein „vorläufiger“ Schuldnachweis irgendeiner Art.
Er fällt nicht vom Himmel, sondern muss von der StA beantragt werden. Beantragt die StA keinen Haftbefehl, gibt es auch keinen. Die StA ist nicht verpflichtet, einen Haftbefehl zu beantragen, auch nicht bei dringendem Tatverdacht.
Ein Haftbefehl, auf dessen Grundlage jemand in U-Haft kommt, dient einzig und allein dem Zweck, die Aufklärung einer Straftat durch den TV nicht zu erschweren, etwa indem der TV Beweise beiseite schafft oder Zeugen beeinflusst (Verdunkelungsgefahr) und/oder dem Zweck, dass der TV nicht sich absetzt oder nicht untertaucht (Fluchtgefahr).
Besteht weder Flucht- noch Verdunkelungsgefahr, existiert im Regelfall, auch bei dringendem Tatverdacht, aus Gründen der immer zu beachtenden Verhältnismäßigkeit für die StA kein Anlass, Haftbefehlsantrag zu stellen. Sie KANN Haftbefehl beantragen, muss aber nicht. Untersuchungshaft ist ein schwerer Eingriff in die Freiheit der Person, zumal für jemanden, für den die Unschuldsvermutung gilt. Daher ist U-Haft nicht leichtfertig zu beantragen und vom Gericht auch nicht leichtfertig anzuordnen. Gerechtfertigt ist sie grundsätzlich nur, wenn die weitere Aufklärung der Straftat gefährdet ist oder anzunehmen ist, dass der TV demnächst über alle Berge ist.
Allein die Tatsache, dass es (zur Zeit) keinen Haftbefehl gegen jemanden gibt, weil die StA gar keinen beantragt hat,heißt noch lange nicht, dass gegen den Betreffenden kein dringender Tatverdacht besteht. Es heißt erst mal nur, dass die StA (zur Zeit) weder Flucht- noch Verdunkelungsgefahr beim TV sieht.
Im Fall F wäre auch bei dringendem Tatverdacht zur Zeit ein Haftbefehl schlicht unverhältnismäßig. Der Mann geht einer geregelten Arbeit nach, er hat Familie, ist sozial eingebunden. Da wäre es nicht angebracht, ihn in U-Haft zu bringen auf die Gefahr hin, dass er seinen Arbeitsplatz verliert. Die Ermittlungen scheinen in einem Stadium zu sein, dass er nichts mehr verdunkeln kann, Fluchtgefahr scheint nicht vorhanden zu sein.
Warum also sollte die StA, selbst wenn die zwischenzeitlich dringenden Tatverdacht bejahen sollte, überhaupt noch Haftbefehl beantragen? Bringt doch nix.
Fazit: Bloß weil derzeit kein Haftbefehl vorliegt, heißt das noch lange nicht, dass auch kein dringender Tatverdacht besteht.
Es heißt erst mal nur, dass die StA bei F derzeit weder Flucht- noch Verdunkelungsgefahr sieht. Punkt.
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Wo ist Rebecca Reusch?
02.08.2019 um 21:19
Was ist denn aber daran nun so schwer zu verstehen? Ob nun dringend Tatverdächtig oder "nur" Tatverdächtig macht keinen Unterschied bezüglich dessen, dass die Moko oder Staatsanwaltschaft ihn für mehr oder weniger schuldig hält als zu Beginn, sondern nur, dass Flucht und Verdunklungsgefahr nicht gegeben sind.
In seinem Fall war dies scheinbar schon nach der Hausdurchsuchung usw, weshalb es auch ok war, dass seine Anwältin eine Haftprüfung beantragt hat.
Ich denke mal es ging hier damals in erster Linie um die Hausdurchsuchung, die einen dringenden Tatverdacht ausgemacht hat und auch gewisse Zeugenaussagen durch die Familie. Hier wären die Möglichkeiten der Spurenverwischung und evtl Beeinflussung von Zeugen eher hoch gewesen.
Andere die evtl als dringend Tatverdächtig eingestuft werden aber "nur" bezüglich eines Diebstahls oder ähnliches, müssen wahrscheinlich gar nicht in Untersuchungshaft, da die Punkte, wie Verdunklungsgefahr gar nicht vorhanden sind. (nur als Beispiel)
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