kamin0 schrieb:Nö, Tv war es und entweder man kann es nachweisen, oder auch nicht.
Es gibt keinen anderen Tatverdächtigen. 5 Monate gab es keinen Anderen und so wird es auch bleiben.
Ob Florian "es war" oder nicht ist vollkommen offen. Wenn dieser Sachverhalt sicher oder nahezu sicher wäre, bestünde dringender Tatverdacht und die Haftbeschwerde Petra Kleins hätte nicht zum Erfolg geführt. Mona Lorenz hätte nicht gestern nocheinmal bestätigt, daß kein dringender Tatverdacht besteht.
Vergleiche auch den Beitrag von Obskur
obskur schrieb:Nur geht man auch fast von Anfang an von einem Tötungsdelikt aus, hat den Schwager in U-Haft genommen und führt ihn bis heute als TV, daran hat sich nichts geändert. Der TV ist seit der Entlassung kein dringender TV mehr, trotzdem geht man seit dem von einem Tötungsdelikt aus, trotzdem ist der TV auch der einzige TV, diesen Tatvorwurf wurde er in über 5 Monaten nicht mehr los.
Florian muß den Vorwurf nicht loswerden und er wird ihn auch nicht loswerden. Umgekehrt müssen die Ermittler ihm die Tat nachweisen. Falls dies nicht gelingt, gibt es auch Alternativszenarien, so einfach ist das.
Ich zitiere die beiden Wortmeldungen nur explemplarisch, immer wieder unterliegen User hier den gleichen Rechtsirrtümwern.
1. Florian sei der einzige TV. Die Ermittler geben nicht jeden Anfangsverdacht bekannt. Ob es weitere Verdächtige gibt, wissen wir nicht. Die Verwendung des Begriffs "Haupttatverdächtiger" mit Bezug auf Florian deutet jedoch stark auf weitere Verdächtige hin, da der Begriff in der Fachsprache der Ermittler stets im Konext mehrerer Verdächtiger Verwendet wird.
2. Es besteht offenbar die Vorstellung, die Täterschaft könne aus Sicht des Laien (nahezu) sicher sein (hier: FLorian ist der wirkliche Mörder) aber die Tat könne gleichzeitig nicht nachgewiesen werden und noch nichteinmal ein dringender Tatverdacht bestehen. Das ist in der Regel in dieser Kombination nicht möglich.
Da kein dringender Tatverdacht besteht, muß im vorliegenenfall eine ganz fundamentale Lücke in der Indizienkette klaffen, die einen oder mehrere andere Ereignishergänge zulässt. Die StA hat es ja mitte Juli ganz klar gesagt (siehe Themenwiki): Rebecca könnte noch leben oder eine andere Person könnte der Täter sein.
3. Die lange Zeit als Beschuldigter macht Florian schon so gut wie schuldig. Er wird den Tatverdacht ja nicht los, er redet nicht, erklärt seinen Tagesablauf nicht überzeugend etc.
Das Gegenteil ist der Fall: Je länger die Ermittlungen dauern, ohne daß es gelingt den Tatverdacht zu erhärten, einen dringenden Tatverdacht zu konstruieren und Anklage zu erheben, desto größer die Wahrscheinlichkeit daß der Fall entweder gar nicht aufgeklärt wird, oder Florian am Ende nicht als Täter überführt wird.
Irgendwo müssen die 5% der Tötungsdelikte, die sich nicht aufklären lassen, ja herkommen. Sie kommen alle aus dem Pool der wenigen Fälle, die nach 5 Monaten immer noch offen sind. Bei einem Tötungsdelikt innerhalb der Familie ist der Fall in der Regel nach kurzer Zeit geklärt, Fälle wie RR gehören eigentlich überhaupt nicht in die Kiste mit den Zitterpartien rein, die nach fünf Monaten noch weitgehend ungeklärt sind.