fortylicks schrieb:das ist doch Kappes! Erhebt die StA Anklage gegen den Mandanten, ist natürlich gewährleistet, dass der Rechtsbeistand Akteneinsicht bekommt. Gibt es keine weiteren öffentlichen Äußerungen der Ermittler/StA gegen den TV,hat der RA doch gar keinen Grund, da irgendwas anzufordern.
Also ich würde von meinem Anwalt schon irgendwie erwarten, dass er auf dem Laufenden bleibt, sollte er da nicht von selbst drauf kommen. Warum sollte der Beschuldigte und seine Anwältin da so viel gelassender sein als z.B. die Allmy-User?
skp schrieb:Jetzt ließ dir mal selber durch was du gerade verlinkt hast!
Es ist doch so wie @Palma schrieb.
Hast dir jetzt selbst ein Ei gelegt.
Die Aussage von
@Palma war doch, soweit sich das nun ablesen ließ, dass die RA des TV zum gegenwärtigen Zeitpunkt gar kein Akteneinsichtsrecht haben könne. Aber laut der Quelle, die nun
@Palma selbst nochmal zitiert hat, ist genau das Gegenteil der Fall: Die RA hat Akteneinsichtsrecht, welches nur mit best. Gründen ganz oder teilw. verwehrt werden kann. Wir haben keine positive Kenntnis solcher Gründe. Man kann daran glauben, aber man muss natürlich nicht an etwas glauben, wozu es keine Aussagen gibt. Dass solche Gründe heute vorliegen mag sein, dass solche Gründe, die den weiteren Ermittlungserfolg konkret (mehr als nur "vage") gefährden können, dauerhaft über die gesamte letzte Zeit vorliegen, ist eine noch weiterreichende Spekulation. Mir fehlt da die Fantasie was das für Gründe sein könnten, aber glauben kann man natürlich auch daran.
Durchblick0815 schrieb:Das ist mir doch bekannt. Nach Paragraph 147 Abs. 1 StPO besteht ein Recht der Verteidigung auf Akteneinsicht. Punkt!
Diese Regel kann nach Paragraph 147 Abs.2 StPO eingeschränkt werden. Das Akteneinsichtsrecht sozusagen beschränkt werden.
Wörtlich: „...kann“ und nicht „ist“
Eben.
Für mich war die Klärung dazu wichtig, weil ich folgenden Gedankengang ganz spannend fand:
pensionär schrieb:c) wenn J. sinngemäß sagte, es wurden keine Spuren im Haus gefunden, so kommt das m. E. von ihrem Mann, der natürlich von seiner Verteidigerin informiert wurde.
Daran muss man nicht glauben, aber es ist also ein durchaus valider Gedanke.