Speedy123 schrieb:Mit Verlaub, Sorry, es weiß doch niemand hier, ob/was an Spuren forensisch oder wie auch immer gefunden wurde ob im Haus oder sonst wo. ... Es sei denn, man kennt die Ermittlungsergebnisse/Akteninhalte...
@Speedy123 @Palma Ihr habt natürlich recht. Hier weiß niemand was in den Akten steht. Es sind nur meine Rückschlüsse aus dem Verfahrensablauf und den Verlautbarungen der Ermittlungsbehörden sowie eine Äußerung von J. in ihrem letzten Interview.
a) Aber dem Ermittlungsrichter, der den Haftbefehl wieder aufgehoben hat, kannte die Akten und ihm war die Indizienlage zu dünn für die weitere Annahme eines dringenden Tatverdachts;
b) Die Verteidigerin kannte die Akte in den für die Haftbeschwerdebegründung erforderlichen Umfang und sagte sinngemäß - wenn es überhaupt eine Leiche gibt;
c) wenn J. sinngemäß sagte, es wurden keine Spuren im Haus gefunden, so kommt das m. E. von ihrem Mann, der natürlich von seiner Verteidigerin informiert wurde.
d) Das mit den Haaren im Kofferraum hat sich offiziell erledigt.
e) Es ist m. E. seither an naturwissenschaftlich unumstößlichen Funden aus Haus und Auto nichts hinzugekommen, was die Ermittler hätte veranlassen können, erneut einen Haftbefehl zu beantragen. Und entgegen anders lautender Auffassungen hier, bin ich nicht der Auffassung, dass man eine eines Tötungsdelikts begründbar dringend verdächtige Person aus taktischen Gründen nicht in Untersuchungshaft nehmen würde, obwohl man es könnte. Das wäre ggf. ein höchst riskantes Manöver. Über die reduzierten Begründungsanforderungen in Bezug auf Flucht - und Verdunkelungsgefahr bei Tötungsdelikten habe ich früher schon mal geschrieben.
c) Ich habe stattdessen mit Erstaunen festgestellt, wie die Staatsanwaltschaft neuerdings verbal ihre Statements verpackt. Von einem Paradigmenwechsel zu sprechen ist mir noch zu früh. Abwarten.
Der kleinste Nenner scheint mir zu sein - sie wollten sagen, wir haben nichts entscheidend Neues, ermitteln wie bisher nach allen Richtungen.
Ich will keinem seine Meinung absprechen - das war halt meine.