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Wo ist Rebecca Reusch?

122.005 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Berlin, Verschwunden ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Wo ist Rebecca Reusch?

Wo ist Rebecca Reusch?

21.07.2019 um 14:41
Zitat von digi1digi1 schrieb:Wenn es aber noch gar keine Tat gibt kann dort auch nicht differenziert werden nach Haupttat und Nebentat.
Es gibt juristisch keine Haupttat mit „Nebentat“. Es gibt juristisch nur eine Haupttat und, soweit vorhanden, Teilnehmer (Anstifter und Gehilfen) an eben dieser Haupttat. Anstiftung und Beihilfe zur Haupttat werden eigenständig bestraft, es sind also gesonderte Straftaten, wo wiederum der Anstifter und der Gehilfe Täter sind. Aber eben nur Täter der Anstiftung und der Beihilfr, NICHT Täter der Haupttat.

Und sowohl was den Täter der Haupttat sowie mögliche Teilnehmer an dieser Haupttat angeht, sind das hier im Stadium des Ermittlungsverfahrens natürlich Verdächtige. Es ändert sich doch nichts. Sowohl die Schuld des Täters der Haupttat wie auch die Schuld eventueller Teilnehmer an der Haupttat (Anstifter oder Gehilfen) steht erst mit deren jeweiliger rechtskräftiger Verurteilung fest.


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21.07.2019 um 14:42
Hier machens sich aber manche auch schwer:

Das Zitat der Sprecherin der StA ist aber ohnehin eindeutig:
"Zwar sei „nicht auszuschließen, dass die Tat auch von einer anderen Person begangenen wurde“, so die Sprecherin. „Doch der Schwager von Rebecca ist nach wie vor der Haupttatverdächtige“.

Es wird nicht von Haupttaten oder mehreren Taten im selben Atemzug gesprochen, sondern von eventuell mehreren Personen, die für die Tat in Frage kommen.
Langsam wird es mir hier zu kindisch, was hier in einfache Worte so hineininterpretiert wird.

Der Begriff Haupttat impliziert, dass es noch Nebentaten gibt, sonst würde es einfach Tat heißen.
Ich kann den Gedankengängen mancher Menschen nicht folgen....


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21.07.2019 um 14:43
@Andante

Ich lese gern deine sachverständigen juristischen Kommentare und möchte dir fast unterstellen, eine juristische Ausbildung genossen zu haben. In diesem Sinne möchte ich mal eine juristische Fachfrage stellen.

Es geht mir um den Tatbegriff. Um einen Tatverdächtigen konkret zu definieren, bedarf es nach meiner Logik zunächst einer eindeutig festgestellten Tat als Grundlage. Im Rebecca-Fall streiten sich jetzt die User um das kleine Vorwort "Haupt". Aber ich streite mich mit mir um das Wort "Tat". Es kommt mir von Anfang an so vor, als hätten die Ermittler einfach eine "Tat" (Tötungsdelikt) abstrakt konstruiert und auf dieser völlig unbewiesenen Annahme sämtliche weiteren Folgeschritte aufgebaut.

Braucht es, bevor man einen Menschen zum Tatverdächtigen stempelt, in U-Haft nimmt und sein Klar-Foto überall veröffentlicht, nicht deutlich mehr als nur diese "Gehendavonaus-Schließen-Dürfte-Annahme" einer Tat? Dass auch eine abstrakt angenomme, unterstellte Tat zu intensiven Ermittlungen führt, bleibt dabei unbenommen.

Aber ist es nach einem nachvollziehbaren und auf Logik aufgebauten Rechtsverständnis nicht erforderlich, zunächst diese TAT beweissicher mit Tatspuren an einem exakt definierten Tatort, in einer rekonstruierbaren Tatbegehungsweise zu einer eingrenzbaren Tatzeit, und vor allem einen belegbaren (!) Tatmotiv festzustellen, BEVOR man einen Menschen, der vielleicht nur zu einem bestimmten Zeitraum mit einer später vermissten Person zuletzt in einem Haus weilte, mit einem schwelenden Tatvorwurf belegt und in der Folge fortgesetzt elementarer Grundrechte beraubt?

Was soll denn hier nun die TAT sein? Die Tötung von Rebecca im Haus, nimmt die StA an. Soso. Indizien sind demnach der elektronische Tod am Montagmorgen (der sich allerdings bereits am Wochenende abzeichnete!), die widersprüchlichen Aussagen von FR als Zeuge (geschlafen vs. Whatsapp) und die damit im Zusammenhang stehenden KESY-Aufzeichnungen, die sich auf den Twingo beziehen, den gar nicht JR (wie zuerst angegeben), sondern FR zur Verfügung hatte. Wie kann man allein aus solchen Indizien überhaupt ein Tötungsdelikt unterstellen? Reicht neben dem konkreten Verschwundensein von Rebecca die pure Annahme, die Interpretation dieser überhaupt nicht tatgegenständlichen Indizien aus, um einen Menschen in den Tatverdacht (mit allen Folgen) zu bringen?

Wo genau ereignete sich ein Tötungsdelikt zu Lasten von Rebecca und welche Spuren belegen das?
Wann genau soll das Tötungsdelikt stattgefunden haben und welche Spuren belegen das?
Wie genau soll das Tötungsdelikt stattgefunden haben und welche Spuren belegen das?
Welches konkrete Motiv soll zu einer Tötung der Vermissten geführt haben und welche Spuren belegen das?
Und wenn all dies geklärt ist: Wer ist der mutmaßliche Täter und welche Indizien oder Beweise belegen das?

Ich habe hier von Anfang an das mulmige Gefühl, dass der Fall von hinten nach vorn durchermittelt wird. Mir ist dabei ausdrücklich klar, dass mein persönlicher Eindruck auch nur dadurch in diese Schieflage geraten sein könnte, weil öffentlich eben hierzu kaum Konkretes bekannt ist.


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21.07.2019 um 14:46
Ob er nun der Haupttat-Verdächtige, der Haupt-Tatverdächtige oder der Haupt-Haupttatverdächtige ist, die StA schließt jedenfalls mit dem Statement begrifflich aus, dass es keine Tat gegeben hat.

Eine Tat, also ein Tötungsdelikt hängt nach wie vor ganz eng mit "nicht lebend das Haus verlassen" zusammen.

Damit sind - je nach Lokalisation des Bindestrichs- in der Wortzusammensetzung enthaltene Anstifter, Gehilfen, Tätergruppen und/oder mehrere voneinander unabhängige Haupttatverdächtige unterschiedlicher Gewichtung wohl im Haus gewesen. Wer da alles so in Betracht kommt (Hausbewohner, unbekannte Eindringlinge), wurde ja ausgiebig diskutiert und Personen, die nicht offiziell als Verdächtige genannt sind, dürfen auch von uns nicht dazu gemacht werden.

Letztlich ist aus "der Schwager von Rebecca ist nach wie vor der Haupttatverdächtige", nicht herauszulesen, dass man irgendwie von ihm abgekommen ist. Alles beim Alten. Ich halte es gar nicht für so unwahrscheinlich, dass doch irgendwann noch eine Anklage erfolgt.


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21.07.2019 um 14:50
Zitat von HammurapiHammurapi schrieb:Was soll denn hier nun die TAT sein? Die Tötung von Rebecca im Haus, nimmt die StA an. Soso. Indizien sind demnach der elektronische Tod am Montagmorgen (der sich allerdings bereits am Wochenende abzeichnete!), die widersprüchlichen Aussagen von FR als Zeuge (geschlafen vs. Whatsapp) und die damit im Zusammenhang stehenden KESY-Aufzeichnungen, die sich auf den Twingo beziehen, den gar nicht JR (wie zuerst angegeben), sondern FR zur Verfügung hatte. Wie kann man allein aus solchen Indizien überhaupt ein Tötungsdelikt unterstellen? Reicht die pure Annahme, die Interpretation dieser überhaupt nicht tatgegenständlichen Indizien aus, um einen Menschen in den Tatverdacht (mit allen Folgen) zu bringen?
Die Fragen kann ich dir im einzelnen natürlich nicht beantworten, da ich die Akten der StA nicht kenne.

Ich habe mich auch gefragt, was eigentlich genau das „Tötungsdelikt“ ist, das F hier vorgeworfen wird. Im StGB gibt es mehrere Arten von Tötungsdelikten, die jeweils verschiedene Tatbestandsvoraussetzungen haben und auch verschieden bestraft werden.

Jeder weiß zB, dass es Mord und auch Totschlag gibt. Viele kennen auch den Unterschied zwischen Mord und Totschlag.

Was also wird F konkret vorgeworfen, wegen was genau ist gegen ihn ein Ermittlungsverfahren eröffnet worden? Wir wissen es nicht, aber F und seine Anwältin wissen es natürlich. Ob das, was die Ermittler zur Untermauerung ihres Vorwurfs (Mord, Totschlag, fahrlässige Tötung, Körperverletzung mit Todesfolge etc., wir kennen wie gesagt den konkreten Vorwurf nicht) im einzelnen zu haben glauben, letztlich dann auch für eine Anklage, gar für eine erfolgreiche Anklage, ausreicht, kann niemand von uns beurteilen.


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21.07.2019 um 14:54
Zitat von Seps13Seps13 schrieb:die StA schließt jedenfalls mit dem Statement begrifflich aus, dass es keine Tat gegeben hat.
Genau, sonst hätte sie gar nicht erst ein Ermittlungsverfahren eröffnet. Dass es eines wegen eines nicht näher bezeichneten Tötungsdelikts überhaupt gibt, zeigt bekanntlich bereits, dass die StA davon ausgeht, das R nicht mehr lebt, und das erst mal unabhängig vom Tatverdacht gegen eine bestimmte Person.


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21.07.2019 um 15:14
Zitat von HammurapiHammurapi schrieb:Wie kann man allein aus solchen Indizien überhaupt ein Tötungsdelikt unterstellen?
Reicht neben dem konkreten Verschwundensein von Rebecca die pure Annahme,
die Interpretation dieser überhaupt nicht tatgegenständlichen Indizien aus, um einen
Menschen in den Tatverdacht (mit allen Folgen) zu bringen?
Sie können versichert sein, dass die EB sich von der StA alle "Bewilligungen" für
ihre Schritte eingeholt haben, und nicht ein Fitzelchen davon unberechtigt in
Auftrag gegeben wurde!

Ja, ich bin Laie, aber soviel weiss ich:

Wenn ein Mensch verschwindet, sind die EB dazu verpflichtet in alle Richtungen zu
ermitteln! Die Begebnisse, wie sie den EB geschildert wurden, führten zu keinem
anderen Ergebnis, bzw. durch Zuhilfenahme der gültigen Denkgesetze zu einer
durch Logik begründeten, berechtigten Annahme, dass das und nichts anderes
passiert sein kann, weil eben trotz aller Bemühungen absolut nichts auf ein anderes
Geschehen hinweist.

Meiner Ansicht nach haben die EB im Rahmen ihrer Pflicht unter den gegebenen
Umständen und mit dem, was ihnen zur Verfügung stand, gewissenhaft und
nicht leichtfertig gehandelt!


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21.07.2019 um 15:21
Stimmt, der Fall RR ist doch nun nichts Besonderes, was das Tätigwerden von Polizei und StA betrifft. Eine Jugendliche ist verschwunden, um sie zu finden, untersucht die Polizei ihre letzten bekannten Aufenthalte, Bewegungen, Aktivitäten, befragt Verwandte, Freund, Lehrer, Schuldkameraden. Alles Routine und soweit normal.

Hier im Fall RR stößt sie dann auf Ungereimtheiten, die sie schließlich vermuten lassen, dass ein Tötungsdelikt vorliegen könnte. In so einem Fall - hinreichende Verdachtsmomente für eine Straftat - ist die Polizei GESETZLICH verpflichtet, einzuschreiten und den Verdachtsmomenten nachzugehen. Aus Vergnügen ist die Polizei hier sicher nicht tätig geworden, die hat genug Arbeit und sich den Fall RR sicher nicht dazugewünscht.


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21.07.2019 um 15:24
Zitat von HammurapiHammurapi schrieb:Was soll denn hier nun die TAT sein? Die Tötung von Rebecca im Haus, nimmt die StA an. Soso.
Sofern die "umliegenden" Indizien völlig erdrückend sind, müssen die Details der Tat auch für eine spätere Anklage nicht zwingend ermittelt oder in eine konkrete, plausible Geschichte verpackt werden.

Hier ist ein Beispiel:

https://www.n-tv.de/regionales/berlin-und-brandenburg/Mord-ohne-Leiche-Mann-zu-lebenslanger-Haft-verurteilt-article21043769.html

Im Vorliegenden Fall RR ist das Opfer aber nicht ausgeraubt worden und es gibt auch kein anderes, offensichtliches oder bekanntes Motiv. Die Fälle sind also nicht 1:1 vergleichbar


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21.07.2019 um 15:26
Zitat von AndanteAndante schrieb:In so einem Fall - hinreichende Verdachtsmomente für eine Straftat -
ist die Polizei GESETZLICH verpflichtet, einzuschreiten und den
Verdachtsmomenten nachzugehen. Aus Vergnügen ist die Polizei hier
sicher nicht tätig geworden, die hat genug Arbeit und sich den Fall RR
sicher nicht dazugewünscht.
Danke für das "GESETZLICH verpflichtet"!
So ist es!

Diese andauernd erwähnten Zweifel an den EB sind nicht gerechtfertigt!


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21.07.2019 um 15:27
Moin moin,

also für die U-Haft brauchten Richter und Staatsanwaltschaft einen dringenden Tatverdacht bezüglich einer schwereren Straftat. Dabei kommen vorliegend nur Tötungsdelikte und "Verschleppungsdelikte" in Betracht. Ich und ein Staatsanwalt auf Probe, sowie auch zumindest ein Richter in dem Fall halten diesen eindeutig nicht für gegeben, sodass es nie eine U-Haft des R hätte geben dürfen. Problematisch ist, dass der Begriff sehr anfällig für subjektive Meinungen ist, was sich in der Position des anderen Richters gezeigt hat. Was überhaupt Hat vorliegend ist bzw. worauf die Annahme einer Tötung oder "Verschleppung" gestützt wird, wird wohl rein der Umstand des Verschwindens sein (Eventuell plus Handydaten). Dies ist mMn aus kriminalpolitischen Erfahrungen auch richtig, da ein Mensch über diesen Zeitraum fast nie ohne Straftat eines Dritten verschwindet und somit schlicht aus Gründen der Statistik von einer Tat ausgegangen werden kann.


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21.07.2019 um 15:32
@RedRobin

Dass die StA und ihre Hilfsbeamten, die Polizei, GESETZLICH verpflichtet sind, bei Verdacht auf Straftaten einzuschreiten, ergibt sich aus § 152 Abs. 2 StPO. Auch wenn also StA und Polizei absolut keine Lust drauf haben und eigentlich schon genug zu tun haben, MÜSSEN sie dann tätig werden. Vor dieser gesetzlichen Verpflichtung können sie sich nicht drücken.
Strafprozeßordnung (StPO)
§ 152 Anklagebehörde; Legalitätsgrundsatz

(1) Zur Erhebung der öffentlichen Klage ist die Staatsanwaltschaft berufen.

(2) Sie ist, soweit nicht gesetzlich ein anderes bestimmt ist, verpflichtet, wegen aller verfolgbaren Straftaten einzuschreiten, sofern zureichende tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen.



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21.07.2019 um 15:43
Zitat von digi1digi1 schrieb:Das Zitat der Sprecherin der StA ist aber ohnehin eindeutig:
"Zwar sei „nicht auszuschließen, dass die Tat auch von einer anderen Person begangenen wurde“, so die Sprecherin. „Doch der Schwager von Rebecca ist nach wie vor der Haupttatverdächtige“.

Es wird nicht von Haupttaten oder mehreren Taten im selben Atemzug gesprochen, sondern von eventuell mehreren Personen, die für die Tat in Frage kommen.
Langsam wird es mir hier zu kindisch, was hier in einfache Worte so hineininterpretiert wird.
Dem stimme ich zu und nach dem das Thema in so vielen Beiträgen diskutiert wurde, ohne mal inhaltlich auf das o.a. Zitat einzugehen, bin ich mittlerweile auch überzeugt daß kein Verständnisproblem vorliegt sondern eine vorgefasste Überzeugung, der Schwager müsse mit Sicherheit der Täter sein, dogmatisch verteidigt wird. Die ganze Bindestrich-Logik ist zwar nicht vollkommen abwegig, nur wird der Begriff in der Praxis eben genau so verwendet, wie Du es auch interpretiert hast. Man muss ja nur mal ein Duzend beliebige Polizeimitteilungen lesen, wo das Wort vorkommt und das Muster wird sofort klar. Hier geht es nicht um komplexe juristische Sachverhalte sondern um einfaches Sprachverständnis.


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21.07.2019 um 15:49
Zitat von EdelstoffEdelstoff schrieb:Dem stimme ich zu und nach dem das Thema in so vielen Beiträgen diskutiert wurde, ohne mal inhaltlich auf das o.a. Zitat einzugehen, bin ich mittlerweile auch überzeugt daß kein Verständnisproblem vorliegt sondern eine vorgefasste Überzeugung, der Schwager müsse mit Sicherheit der Täter sein, dogmatisch verteidigt wird. Die ganze Bindestrich-Logik ist zwar nicht vollkommen abwegig, nur wird der Begriff in der Praxis eben genau so verwendet, wie Du es auch interpretiert hast. Man muss ja nur mal ein Duzend beliebige Polizeimitteilungen lesen, wo das Wort vorkommt und das Muster wird sofort klar. Hier geht es nicht um komplexe juristische Sachverhalte sondern um einfaches Sprachverständnis.
Ich danke dir für diesen Beitrag und wollte auch gerade mal raten, andere Polizeimeldungen zu lesen und nur als kleine Anmerkung von mir noch dieses :
"Der Tatverdächtige

Tatverdächtiger im Sinne des Strafprozessrechts ist jede Person, die im Verdacht steht, Täter oder Teilnehmer einer Straftat zu sein. (siehe Verdacht einer Straftat)

Es besteht die durch Tatsachen begründete Annahme/Möglichkeit, dass durch die Handlung der Person ein gesetzlicher Tatbestand erfüllt wurde.

Bloße Vermutungen reichen nicht aus! "
Quelle :http://www.gletschertraum.de/Kriminalistik1/Tatverdchtigeri.S.Strafprozessrecht.html (Archiv-Version vom 17.07.2019)


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21.07.2019 um 15:50
Zitat von KlotixKlotix schrieb:Ich und ein Staatsanwalt auf Probe, sowie auch zumindest ein Richter in dem Fall halten diesen eindeutig nicht für gegeben, sodass es nie eine U-Haft des R hätte geben dürfen.
Diese Einschätzung teile ich und es muss selbst der Staatsanwaltschaft von Anfang an klar gewesen sein, we grenzwertig ihr Vorgehen war, da der erste Ermittlungsrichter den Antrag auf Haftbefehl bereits abgelehnt hatte.
Zitat von KlotixKlotix schrieb:Was überhaupt Hat vorliegend ist bzw. worauf die Annahme einer Tötung oder "Verschleppung" gestützt wird, wird wohl rein der Umstand des Verschwindens sein (Eventuell plus Handydaten).
Ich denke ein wesentlicher Faktor sind hier noch die von KESY erfassten Fahrten, die sich durch das Verbringen der Leiche erklären lassen würden.


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21.07.2019 um 15:55
Zitat von Choron61Choron61 schrieb:Bloße Vermutungen reichen nicht aus! "
Klar, ergibt sich ja schon aus dem Gesetzestext. In § 152 abs. 2 StPO ist nicht von Vermutungen die Rede, sondern von „tatsächlichen Anhaltspunkten“.

Allein die Gesetzeslektüre reicht aus, um das festzustellen. Oder wie es manchmal ironisch heißt: „Gesetzeslektüre erleichtert die Rechtsfindung ungemein“.


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21.07.2019 um 16:26
PS: Familie R hat uns ja nun verbaut, auch nur ansatzweise herauszubekommen, was die Ermittler hier an zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkten im Sinne von § 152 Abs. 2 StPO haben. Dabei wäre das doch höchst interessant gewesen.

Aber nein, die Familie teilt nur ihre subjektive Einschätzung mit, dass die Ermittler nichts hätten (wir erinnern uns an Mutter R und die grauen Häkchen). Ich gehe aber jede Wette ein, dass die Ermittler mehr gefunden haben als graue Häkchen, und der Familie auch einiges dazu mitgeteilt haben.


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21.07.2019 um 17:09
Zitat von AndanteAndante schrieb:PS: Familie R hat uns ja nun verbaut, auch nur ansatzweise herauszubekommen, was die Ermittler hier an zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkten im Sinne von § 152 Abs. 2 StPO haben. Dabei wäre das doch höchst interessant gewesen.

Aber nein, die Familie teilt nur ihre subjektive Einschätzung mit, dass die Ermittler nichts hätten (wir erinnern uns an Mutter R und die grauen Häkchen). Ich gehe aber jede Wette ein, dass die Ermittler mehr gefunden haben als graue Häkchen, und der Familie auch einiges dazu mitgeteilt haben.
Im Wesentlichen ist das alles bekannt

Themen-Wiki: Wo ist Rebecca Reusch?

und viel mehr dürfte es auch kaum geben, sonst würde ein dringender Tatverdacht irgendwo greifbar.

Was die Familie R in diesem Zusammenhang uns (der Öffentlichkeit) "verbaut" hat, ist mir rätselhaft, vielleicht kannst Du Deinen Gedankengang mal weiter ausführen?

In diesem Zusammenhang: Hier findet eine Ermittlung "im Familienumfeld" statt (Martin Steltner) da sind Gespräche zwischen Ermittlern und Familie in erster Linie mal Zeugenvernehmungen mit dem Ziel einseitiger Informationsgewinnung und keine Plauderrunden über den Sachstand der Ermittlungen.

Nach Aussage der Familie Reusch war die Polizei allerdings zunächst bemüht, die Familie von der Schuld des Schwagers zu überzeugen, mit den genannten grauen Häkchen. Mittlerweile sind offenbar weder Haftrichter noch die Staatsanwaltschaft selbst von einer Schuld überzeugt.


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21.07.2019 um 17:11
Zitat von AndanteAndante schrieb:die Familie teilt nur ihre subjektive Einschätzung mit, dass die Ermittler nichts hätten (wir erinnern uns an Mutter R und die grauen Häkchen). Ich gehe aber jede Wette ein, dass die Ermittler mehr gefunden haben als graue Häkchen, und der Familie auch einiges dazu mitgeteilt haben.
Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, das emotional schwer belastende Informationen ab einem gewissen Punkt den Denkapparat nicht mehr erreichen. Z.B. als Der Vater sagte: "Die Polizei wollte uns da was einreden.... aber nein nein das kann nicht sein." Hier hat er vermutlich blockiert.
Bei der Mutter war es wohl der Punkt als man ihr sagte das ihre Nachricht an ihre Tochter deren Tod belegen soll.
Von daher glaube ich das sie gar nicht mehr aufgenommen haben und daher auch nicht wissen.


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